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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1886-10-28 · N° 44. (28.10.1886) · p. Seite 170

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
15 (1886)
Issue
N° 44. (28.10.1886)
Date
1886-10-28
Page
Seite 170 (sequence 2)
Language
German
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— 170 — du wieder werden“ (oder zum Staube wirst du zurückkehren) vollkommen entsprochen sei. Kurz nach Veröffentlichung meines Gutachtens — ich wei8s nicht, ob weil post hoo, ergo propter hoc — brachten verschiedene Blätter eine Art von Ukas des Livorner-Turiner Babbinats, dahin lautend: ״Das jüdische Gesetz befiehlt die Beerdigung als die einzige legitime Art der Leichenbestattung, ohne diese keine Sündenvergebung bei Gott“ — und ferner: ״Die Aschenreste Verbrannter sollen nicht zwischen den andern bestattet, sondern in einer andern Abtheilung des Friedhofes (also gleichsam in ungeweiheter Erde, wie grobe Verbrecher) beigesetzt werden“. Da, wie bereits erwähnt, mein Gutachten, das in einem meist von Christen gelesenen Journal (״Die Flamme“) veröffentlicht werden sollte, das talmudischrabbinische Gebiet blos restreift, so soll in diesem auch von Talmudisten gelesenen Blatte eine ausführlichere Motivirung meines Votums erfolgen; ich werde für jede, ohne persönliche Invectiven, Wissenschaftlieh begründete Widerlegung aufriohtig dankbar sein. Oppeln. Rabbiner Dr. Wiener. Ich habe allerdings einen schweren Stand dem Talmud gegenüber, den ich für nichts weniger, denn als unfehlbar halte, vielmehr als ein umfangreiches Sammelwerk betrachte, das neben vielen vortrefflichen Lehren, einem reichen, köstlichen Schatz antiquarischen Materials, doch auch viele Schwächen enthält;') ich werde aber ganz objeotiv, vorurtheilslos, gewissenhaft, treu im Sinne und Geiste des Talmud referiren. Ich habe in meinem Gutachten in der ״Flamme“ No. 19 von Anfang bis zu Ende behauptet und behaupte es noch, dass zwar unzweifelhaft die Beerdigung in Bibel und Talmud die rezipirte übliche (מנהגא בעלמא), dass aber eine andere Form der Leichen- Bestattung, etwa die Kremation, nioht verpönt sei, keine Halacha gegen sich habe, und dass überall, wo im Talmud von der Pflicht der Beerdigung die Rede sei, nicht im Gegensätze zur Feuerbestattung, sondern zur Unterlassung der Leichenbestattung überhaupt, abgehandelt werde.2 *) Wir fähreu nun fort in der Erörterung der Stelle Synh. 46 b, die wir in unserem Gutachten als Beweis für unser Verdict nur ganz fragmentarisch hinge¬ 1j Ich nenne den Talmud eine ״Schraube ohne Ende“; aus ihm lässt sich alles Mögliche beweisen, pro et contra disserere. Statt zahlloser Beweise vgl. den Ausspruch des Talmuds selber hierüber Erubin 13 b u. a. m. ’) Man spricht im jüdischen Alterthum immer von Beerdigung, weil sie die übliche u. den meisten Israeliten eine andere Form der Todtenbestattung in manchen Perioden fast unbekannt war. Bevor man die Eisenbahn kannte, konnte ebenso wenig diese in die Diskussion gezogen werden. Ueberhaupt richtet sich der Sprachgebrauch gewöhnlich nach dem, was am häufigsten statt hat. ״Er ist fortgefahren“, pflegt man zu sagen, auch wenn er fortgeritten oder zu Schifft verreist ist. Der Denkende wird die allgemeine Bezeichnung ״verreist“ wählen. Das griechische lüttta hat ursprünglich die Bedeutung ״verbrennen“; als später sich die Beerdigung verbreitete, hiess ffdivca auch ״beerdigen“; allgemein bedeutet aber dann das Wort: ״eine Leiche bestatten“. So bedeutet sepelire auch nur ein ״Beiseiteschatl'en“ der Leiche, sowohl durch Verbrennen, wie durch Beerdigung,*! im Allgemeinen: ״bestatten“. So kann auch das hebräische HDp (kabar) ursprünglich einen Leichnam ״bestatten“, vielleicht verwandt mit כפר (kafar) ״mit etwas bedecken* bedeuten. So heisst 63 in der oben besprochenenTalmudstells Syh. 40 b: Der Infinitiv allein, ohne das tempus finitam dieses Vorbums, könnte blos bedeuten: ״Den Todten in einem Schrank bewahren“ - dass er nur zugedeckt sei. Ward aber einmal Beerdigung die gewohnheitsinässige Bestattung, so hiess קבר dann kat’exochen: ״beerdigen“. *) Ich behaupte dies trotz Cic. de leg. 23,53; ich habe Gewährsmänner dafür, vertraue mehr dem unparteiischen Deutsehen — Jacob Grimm, als dem bisweilen imzuverlässigen Römer — Cicero. worfen und das darum vielleicht eher angreifbar war; deshalb wollen wir hier ausführlicher und deutlicher sein. Es wird dort nämlich die Frage aufgeworfen, welohes Motiv der Beerdigung zu Grunde liege, ob sie geschehe ״ משום בדונאHerabwürdigung“, nach der Commentirang Raschi’s, dass der Verstorbene nioht vor aller Welt herabgewürdigt werde, wenn man ihn auseinanderborsten und in Verwesung übergehen sieht, oder משום כפרה, behufs Erlangung der Sühne,’) wozu wiederum Raschi: ״Der Verstorbene erlange dadurch Sühne, dass man ihn in die dunkle Tiefe hinablässt“. Wir halten diese Erörterung nicht blos für eine, wie man zu sagen pflegt, müssige, akademische, sondern derdaswenigeZeilen vorhergehendenBegründungwidersprechende. Dort wird ja die Pflicht der Bestattung der Leichen aus der Vorschrift bezüglich des Justifizirten 5. M. 21.23 hergeleitet: ״Du sollst ihn nicht am Holze lassen, sondern desselben Tages beerdigen, denn eiue Herabwürdigung Gottes wäre dies“. (Sinn: der Mensch ist ja im Ebenbilde Gottes geschaffen; wenn er sioh auch schwer verging, so hat er doch seine Strafe erlitten, warum sollte er noch nach seinem Tode gebrandmarkt, dem Frasse der Thiere u. s. w. ausgesetzt sein?) Wozu bedurfte es überhaupt eines Nachweises, dass man einen Todten bestatten müsse, lehrt das nioht die Noth und der Verstand? Heisst es ja anderswo bei den Rabbinen, dass schon die allererste Leiche, die des erschlagenen Abel, von Adam beerdigt worden sei, der es einem Vogel abgelernt. Uad Hess man ja, was die Schrift (Hesek. 39, 12 u. 13) den Israeliten zum Ruhme anrechnet, selbst die Leichname der besiegten Feinde nicht unbestattet, den Thieren des Feldes und Raubvögeln preisgegeben. Aber es liegt dies so ganz im Geiste und Wesen des Talmudismus, an sioh ganz und gar Selbstverständliches, wie auch anderntheils der Bibel ganz Fernliegendes, auf dialektische, oft durchaus gezwungene Weise aus dem biblisehen Text heraus zu interpretiren. Die Gemara fährt nun in ihrer agadischeu Discussion fort: Welches verschiedene Resultat für die Praxis gehe aus der Verschiedenheit der beiden Motive hervor? Antwort: Falls es der letzte Wille des Verstorbenen wäre, nioht beerdigt (bestattet) zu werden. Wäre בפרה (Sühne) das Motiv, so ist die Bestattung zu unterlassen,1) denn N. N. gab ja früher zu erkennen, dass er auf die Sühne verzichte.’) Wäre aber Bisjona (״ Nichtbeerdigung — Niohtbestattung sei eine Herabwürdigung“) das Motiv, so seien die Worte des Testators null und nichtig und zwar, wie wiederum Raschi motivirt, es wäre ja doch •) ״ משום בפרהbehufs Erlangung der Sühne“. Ich nenne dies wohl mit vollkommenem Rechte eine akademische Unterhaltung, eine, wie das oft der Fall ist, von dem Augenblicke eingegebene und nicht ernst gemeinte Untersuchung, es ist dies blosse Agadahj denn in den gesetzlichen Theilen der Gemara (Halachothi heisst es selbst nach den rigorosesten Decisionen, dass durch Vorsöhnungstag, Busse und Tod auch die allerschwerste Sünde gesühnt wird. (S. Joma 85 u. 86 und viele andere Stellen.» *) Und in der That berichtet ja die Gemara Baba Mez. 84b das Ungeheuerliche, dass der Leichnam des R. Eleasar seinem letzten Willen gemäss und mit Uebereinstimmung seiner Frau 18 bis 22 Jahre unbestattet blieb. Beweis also, dass, nach dem Talmud, wenn בדונא de» Motiv der Bestattung wäre, auf den Wunsch des Verstorbenen und der Hinterbliebenen, die Leichenbestattung zu unterlassen, geschweige denn, dass die Feuerbestattung gestattet sei (8. Raschi u. Thossaph. Synh. 46 b). *) Die Worte des sonst so vorzeitlichen Comment. Raschi sind ungerechtfertigt und durchaus nicht zu billigen, sie athrnen nicht den Geist der Humanität, der Duldung, ich finde hier etwas Ketzerriecherei. Wer hat es Raschi offenbart, dass der N. N. der es ja nicht ausgesprochen, auf die Sühne verzichtet? Es ist ja nur Einer, der Herz und Nieren prüft Wir halteu Rascbi’s Suppositum für ungerechtfertigt (Aber in der Gemara• ib. heisst es ausdrücklich: הא אמר לא בעינא כפרה Bed.)

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