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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1886-10-28 · N° 44. (28.10.1886) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
15 (1886)
Issue
N° 44. (28.10.1886)
Date
1886-10-28
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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,, Jüdisches Litteratur Jahrg. XV. Blatt. Zar Bdearfetaig aller J14«1lh«11 mi Jede■ betreffende■ lltterarlsebea Ir• •ebeiing«■ 1«f dem Gablet« der Philo* tophle, Geeehiehte, Eth19gn|kle, Theo* logie, Orienten■, Exegeee, HomMetlk, Lltargih, Pidagogik. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Moritz Rahnier. 9lto^3c^nvMp, 28. öcto&efc 1886, Bfleher der elnachligigen Mtteratar,welche der Kedaet<uu xageeandt werden, Anden in diesem Klette eingehende Besprechung. Bei tilneendung von ewei Kecensions* Exemplaren erfolgt einmalige knrxe Gratls-lneertloa. Das »Jtdisefce Litteratar-Blatt« erscheint wöchentlich in einem halben Bogen Preis bei allen Buchhandlungen (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang 8 Mark. Abonnenten der ״Israelitischen Wochenschrift“ (die vierteljährlich bei allen Postanstalten und Buchhandlungen S Mark kostet) erhalten das ״Jüdische Litteratur-Blatt“ gratis. — Inserate werden mit SS Pf. für die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit IS Mark, berechnet und sind an die Expedition dieses Blattes zu senden. Dm* Buchhändler, welche direct oder durch Robert Friese in Leipzig Inserate einsenden, erhalten 25 Rabatt. Inhalt: Wis sen sch af t li che Aulsätze: Die Erdnnd Feuerbestattung nach Bibel nnd Talmud. — Daten-Berichtigungen zu Dr. Grätz ״Geschichte der Juden“ von L. Cohen, Lehrer in Rees a. Rh. (Schluss.) Litteraturbericht. Recensionen: Tawrogi, Dr. A. J. Der talmudische Tractat ״Derech Erez sutta“ nach Handschritten und seltenen Ausgaben mit Parallelstellen und Varianten. Kritisch bearbeitet, übersetzt und erläutert. Litterarische Notizen. Nachdruck nur mit -voller Quellenangabe gestaltet. Die Erd- und Feuerbestattung uacb Bibel nnd Talmud. Sehr geehrter Herr Redacteur!*) Von einem Vereine aufgefordert, mich gutachtlich zn äussern ״über die Stellung, die das jüdische Gesetz der Feuerbestattung gegenüber einnimmt“, gab ich mein Gutachten nach bestem ־Wissen und Gewissen dahin ab, ״dass ohne allen Zweifel und Widerspruch in Bibel und Talmud die ohne allen Vergleich vorherrschende Leichenbestattung die Beerdigung und nicht die Kremation war, dass sich aber weder in dem einen, noch in dem andern Schriftwerke ein Verbot der Feuerbestattnr g vorfindet“. Ganz unparteiisch und rein wissenschaftlich objectiv verfahrend, wies ich die Auffassung der Septuaginta, der Vulgata u. des seligen, bochorthodoxen Dr. Sachs in der Bibelüber- Setzung (unter Redaction von Zunz) za Jerem. 84.5 zurück, dass dort vou Verbrennung der Leiche des Königs Zedekiah, sondern von Abbrennung von Spezereien die Rede ist, dagegen hielt ich es als unanfecht- Wir haben in No 3S unserer ״Wochenschrift“ in einer Anmerkung zu dem die Frage der Feuerbestattung behandelnden Leitartikel auf das wichtige Votum des Herrn Rabbiners Dr. Wiener über diese zeitbewegende Frage hingewiesen und n. A. gesagt, dass dasselbe seiner Zeit in der Jüd. Pr. (No. 34 und 3Y) eine Widerlegung gefunden habe, auf welche Herr Dr. W. wiederholt replizirte. Seine Schluss-Replik fand jedoch in dem gen. Bl. keine Aufnahme In Folge dessen schrieb uns der trotz seines hohen Alters doch stets gerüstet dastehende und wann für seine Ueberzeugung eintretende gesell. Herr College, dessen unermüdliche Arbeitslust und schriitstcllerische Thätigkeit bei hochgradiger Augenscwäche wahrhaft Staunenswerth ist — er lässt in dieser Beziehung gar viele jüngere Kräfte unter den jetzigen Rabbinern weit hinter sicli — unter Einsendung der obigen wissenschaltlichen Arbeit: ״Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Redacteur, diesen meinen Artikel seinem vollen Inhalte nach aufneluneu zu wollen. Sie mul die gelehrten Leser Ihres gesch. Bl. weiden ja daraus ersehen, ob ich wirklich widerlegt bin. Freilich hat Herr Dr. Hildesheimer durch Noten unter dem Text meiner 2 Erwiderungen Recht zu behaupten geglaubt. Ich sandte darum einen dritten Artikel ein, der aber, wie mir die Red. auf wiederholte Anfrage nach dem Verbleib meiner Duplik sehr höflich erwiderte, auf uner- Viärliche Weise verloren gegangen, und gar nicht in die Hände bar lest, dass 1. Sam. 31.12 von Verbrennung der Leiche Sauls handelt, und dass die Paraphrase des Jonathan nur aus Befangenheit und Voreingenommenheit von dem klaren, einfachen Wortsinn abgewichen sei und Abbrennen von Spezereien unterschiebe. Der gewiss liberal-theologischen Anwandlungen fernstehende Verf. des Thossafot Jomtob (Pess. 4.9; ich bitte auch meine Bemerkung in der ״Flamme“ 1885 No. 19 nachzulesen) glaubt sogar, auch Jonathan dürfe nicht so verstanden werden, als ob er die an Saul vollzogene Feuerbestattung in Abrede stelle. Ich habe in meinem Gutachten das rabbinische Gebiet nur so obenhin gestreift, doch bestimmt hervorgehoben, dass überall im Talmud von der Pflicht der Beerdigung nur im Gegensatz zum gänzlichen ״Unbestattetlassen“, nicht aber im Gegensatz zur Kremation abgehandelt wird. Und ist es selbst Jemandes letzter Wille, überhaupt nicht bestattet zu werden, so ist diesem, vorausgesetzt, dass die Verwandten damit einverstanden sind, durchaus zu willfahren. Diesen Standpunkt nehmen auch unbedingt die ältesten, hervorragendsten Talmud-Commentatoren ein, Jizohaki (Raschi) und dieThossaphisten (Synhedr. 46 b). Die Feuerbestattunng betreffend, so kann auch bei den späteren autoritativen Schulen des Mittelalters eine der meinigen entgegengesetzte Auffassung der talmudischen Maxime nicht nachgewiesen werden. Ich schloss mein Gutachten mit den Worten, dass, wenn die Aschenreste in der Erde beigesetzt werden, sogar dem Ausrufe der Bibel (denn ein Gebot ist es nicht) ״Erde (Staub) bist du, und Staub wirst der Red. gelang ist. — Ich will durchaus keine Propaganda für die Feuerbestattung machen, wenn ich mich auch insofern als Mitglied des Vereins bezeiclmete, dass es Jedem gestattet sein solle, mit Uebereinstimmung der Hinterbliebenen diese Art der Leichenbestattung zu wählen. Sollten meine Aeusserungen über manche Erklärung des Talmuds auf mancher Seite Unwillen erregen — wir haben darum lieber, die nicht strikte zum Thema gehörigen, nicht erstjal!gedruckt (Red.) — so bitte ich. mich eines Bessern zu belehren, aber wir wollen und sollen ja wohl Hillel nachahmen, unserem Gegner nicht Kränkung hereiten, sondern durch ruhige, belehrende Aufklärung ein!• bessere und richtige Ueberzeugung beibringen. Zum Schluss bitte ich Sie noch einige Druckfehler in meinem (in der ״Flamme“ in No. 1!' vor. Jahrg.) abgedruckten Votum berichtigen zu wollen. Es muss daselbst S. 155 Sp. 2 gegen Ende statt ״rabbulistisch“ heissen ״cahbalistisch“ (Herr Dr. Hildesheimer hat aus diesem sinnentsteliendeu und zu. sammenhangsloseu Druckfehler viel Capital geschlagen, weil er das הוה דן את כל האדם לכת זכות nicht beobachtete): terner müssen das. in der drittletzten Zeile v. u. nach den Worten ״einer Leiche“ die zwei Worte: ״am Sabbat h“ stehen, welche auf S. 156 Sp. 1 in der ersten Note Z. 3 irrthümlich sich hefinden. S. loü Sp. 2 muss das erste Wort ״Schoschan“ heissen. Indem ich Ihnen für Ihre Unparteilichkeit und Wahrheitsliebe im voraus herzlichen Dank sage, verbleibe etc.“

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