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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1886-07-01 · N° 27. (1.7.1886) · p. Seite 104

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
15 (1886)
Issue
N° 27. (1.7.1886)
Date
1886-07-01
Page
Seite 104 (sequence 2)
Language
German
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— 104 — ״Tauff-Nahmens ist, worzu sich Christian am ״besten schicket, und ihn seines Tauff-Bundes ״am fleissigsten erinnert, diesem ersten kann ״ Unser eigener Tauf-Nahme Maximilian beyge- ״fügt werden, den Zu-Nahmen aber kann der ״Drost selbsten wählen oder ihn Neukircher ״heissen. ״Das Kleid ist bey denen ersten auch er- ״wachsenen Christen weiss gewesen, dahero ihm ״ebenfallss ein solches aus unserer Renth-Cammer ״anzuschaffen. Was das Pathen-Geschenk an- ״betrifft, werdet ihr׳Euch dasjenige zur norma ״dienen lassen; wass bishero bey andern der- ״gleichen Fällen (deren sich wohl schon ereignet ״haben müssen) beobachtet worden. ״Sonsten werdet Ihr demselben auch allen ״billigen Vorschub leisten, dass er sein ehrliches ״Auskommen habe und denen Juden nicht zum ״Gelächter werde; dahero Wir zu wissen ver- ״langen, was er künftighin Vor eine Handthie- ״rung zu treiben und auf was Arth er sich ehr- ״lieh fort zu bringen gedenke? Da auch in ״eben diesem Memorial Meldung geschiehet ״wegen des von ihm übernommenen Rückstandes ״seiner Schwieger-Eltern Schutz-Geldes und dass ״solches von einigen bereits sich angegebenen ״künftigen Schutz-Juden baar wolle erleget ״werden, Also werdet Ihr durch Unsern Cammer- ״Rath N. N. aus denen Renth-Rechnungen ziehen ״lassen, wie hoch sich der vorige Rückstand ״betrage? auch ob das Angeben gegründet sey, ״dass er vor seiner Person alles entrichtet habe? ״Ingleichen welche Juden sich dermahlen um ״den Schutz melden? Da dann von eines jeden ״Beschaffenheit, Vermögen und Nahrung von ״Regierung und Kammer ein umständlicher ״Bericht, ohne erst solchen abzufordern, bey- ״gefüget werden kann. ״Wir versehen uns dessen allen und sind ״Euch in Gnaden gewogen“. Der Stil und die Sprache dieses Bescheides sind in Ansehung der Zeit der Abfassung desselben besser, als bei dem fast ein Jahrhundert jüngern vorhin mitgetheilten Schutz- und Gelaitbriefe. Es ist auch nicht zu verkennen, dass der Graf, ein bekannter Staatsmann des vorigen Jahrhunderts, dem Taufakte etwas kühl gegenübersteht; es scheint sogar, als ob eine feine Jronie mit unterliefe. Auf jeden Fall wird auf die finanzielle cvcite scharf aufgepasst. Das Pathengeschenk soll nur das landesübliche sein,, die Rückstände seines eignen Schutzgeldes muss der ״Cateohumenus‘1 bezahlt haben, die Rückstände seiner Schwiegereltern soll der einrückende Schutzjude übernehmen. Dass sich bereits mehrere Juden um Verleihung dieses Schutzes beworben hatten, kann nicht suffallen. Der Besitz eines Schutzbriefes macht den Juden selbstständig und sasshaft, gab ihm die Möglichkeit, sich zu verheirathen und ein eigenes Geschäft zu betreiben. Der nicht-״vergleitete“ Jude hatte die unsicherste Existenz auf der Welt, er konnte froh sein, wenn ein Schutzjude ihn als seinen ״Knecht“ annahm, damit er zu dem Gesinde des Schutzjuden gehörte und dadurch mit in dessen Geleite stand. Die Zahl der Schutzjuden stand aber überall fest und wurde nur in seltenen Fällen durch einen besondern gesetzgeberischen Act vermehrt. Es war deshalb selbstverständlich, dass da, wo ein Schutzbrief frei wurde, sich sofort mehrere Bewerber um denselben einfanden. Die ganze Einrichtung des ״Schutz und Geleits“ war nicht nur eine materiell drückende, sondern zugleich eine schmachvolle und geradezu unsittliche. Sie war 80 recht danach angethan, die Keime des Unfriedens, der Eifersucht, des Hasses und geradezu der Unsittlichkeit in die jüdischen Familien hineinzutragen. Nur dem religiösen Sinne unserer Vorfahren und dem festen Familienbande derselben ist es zu danken, dass diese Keime des Verderbens sich nicht zur Frucht entwickelt und das ganze Familienleben des deutschen Juden von Grund aus zerstört haben. Die Sprachen -Concession in der Mischnazeit Ein Beitrag zur Beantwortung der Frage: ״Gehört die Thoravorlesung zum Gottesdienst“? Von Rabbiner Dr. Kohn in Inowrazlaw. 11 קידושא דסדרא ד ״Von den Tagen Esra’s an und weiter pflegte man dem Volke neben dem Urtext auch die aramaische Ueb er Setzung desselben vorzutragen, damit es den Inhalt der Thoravorlesung verstehe“ — also schreibt Maimonides (H. Tephilah XII 10). ״In den Tagen der Talmud-Weisen pflegte man die ״ ThoravorlesuDg“, deren Inhalt zu übersetzen, damit das Volk denselben verstehe, denn ihre Sprache war die aramäische“ heisst es im Tur (Orach Chajim 145). — Es ist also historisch constatirt, dass die Targum-Institution keine ursprüngliche, etwa mit d er der Thoravorlesung gleichzeitige, sondern erst später — zur Zeit Esra’s oder der ״Weisen des Talmuds“ — durch die eingetretene Unkenntniss der hebräischen Sprache, entstanden ist, und wenn wir dem jerus. und babyl Talmud folgen, finden wir, dass die Targum- Einrichtung nie obligatorisch, sondern stets fakultativ gewesen, und deshalb, weil der Charakter dieser Institution nur ein fakultativer gewesen, ist sie auch (nach Tosafoth Megillah 23 b) mit einem Male, nachdem sie ״ganz nutzlos“ geworden, von der Oberfläche des synagogalen Cultus geschwunden und gänzlich eingegangen.. Wie kann man also von einer Einrichtung, die erst später, mit der Zeit, durch eine traurige Nothwendigkeit, entstanden, die während ihres Bestehens auch nicht allgemein, sondern nur sporadisch an manchen Orten Geltung hatte und an manoheu nicht, und die schliesslich gänzlich aufhörte, weil, wie es im Tur (1. c.) heisst, ״sie ja heute, wo wir die aramäische Sprache nicht verstehen, gänzlich nutzlos wäre“, wie kann man von einer solchen posthumen, wandelbaren Einrichtung, auf den ursprüngliehen, bleibenden Zweck der Thoravorlesung irgend einen Schluss ziehen! Was sollte man denn in den Tagen Esra’s, wo das Volk kein Hebräisch verstanden, eigentlich anfangen! Sollte man bei der ״Thoravorlesung“ den hebräischen Text gänzlich verwerfen und sich auf die aramäische Uebersetiung beschränken? Welche Zumuthung! Oder sollte man den hebr. Text der Thoravorlesung ganz unverstanden lassen! Wird nicht bei allen Werken der Andacht die höchste Rücksichtauf das Verständniss der grossen Menge, des ganzen Volkes, genommen, wie Maimonides bezüglich der קידושא דסדרא*) ausdrücklich (H Tefilah IX 5) sagt: כדי להכין הצם. *) Art. I ct'r. No. 2b und 24. *) Sotah 49 a hat sich in Raschi (s. v. אקיחשא דםח־א) ein Druckfehler eingeschlichen, der bornichtigt werden muss. Anstatt ו*ש כאן שתי קדושת השם ותלמוד התורה וכו muss es ויש כאן שתים, קדושת השם ותלמוד התורה heissen, k. (In unserer Talmud-Edition (Wien, Zamarski u. Dittmarscli 1802) befindet sich bereits die L. A. שתים. Red.) In vor. Nr. S. 100b Z. 21 v. o. muss es heisseu: weder wissenschaftlich noch moralisch u. s. w.

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