Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 15 (1886)
- Issue
- N° 27. (1.7.1886)
- Date
- 1886-07-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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—& Jüdisehes Litteratur-Blatt. Zar Beleirfctiif Aller Jiltitkv« 1Rd Jade■ betreffendem llttererleeken Er• •cbtiiiigei eef dem Gebiete der Philo• Npkie, Gwfhlfht«, EtbAOfTAphie, Theo• logl(, Orlen Ulla, Exegese» HomiMetlk, Lftirgfk, Pädagogik. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Moritz Rahnier. 0fltac^3e-6vn^, 1. cihiti 1886. Bücher der eiNsehlagigen Lltteratiir,welche der Kedeetton augeaauüt werden, Anden In dienern Klette eingehende Besprechung. Bel Einsendung von sw ei Kecenslon*• Exemplaren erfolgt einmalige knrse Gratts-luBertion. Dm ״Jldlsehe Litteratar-Blatt״ erscheint wöchentlich in einem halben Bosen Preis bei allen Buchhandlungen (in Leipzig bei Robert Fries3) pro Jahrgang 8 Hark, Abonnenten der ,Israelitischen Wochenschrift“ (die vierteljährlich bei allen Postanstalten und Buchhandlungen S Hark kostet) erhalten das ״Jüdische Litteratur-Blatt“ gratis. — Inserate werden mit SS Pf, für die gespaltene Petitzeile, Beilage■ mit 16 Hark, berechnet und sind an die Expedition dieses Blattes zu senden. BAK* Buchhändler, welche direct oder durch Robert Friese in Leipzig Inserate einsenden, erhalten '25 pi Rabatt. Inhalt: W i 88enschaftlicl1e Aufsätze: Aus der Zeit der Schutz- und Geleit-Briefe. Von Rechtsanwalt Metz in Bielefeld. II. — Die Sprachen-Concession in der Mischnazeit. Von Rabbiner Dr. Kohn, in Inowrazlaw. — Zur. Erinnerung an S. L. Steinheim. L itteraturbericht: Recensionen: Die jüdischen Colonien in Russland. Kulturhistorische Studie und Beitrag zur Geschichte der Juden in Russland. N otizen. Nachdruck nur mit -voller Quellenangabe gestattet. Aus der Zeit der Schutz- und Geleit-Briefe. Von Rechtsanwalt Metz in Bielefeld. II. Die andere Urkunde stammt aus einer jener zahlreichen ehemals reichsunmittelbaren Grafschaften, welche längst im preussischen Staate aufgegangen sind. In dieser Grafschaft, aus welcher im Mittelalter die Juden vertrieben waren, hatte einst im Laufe des 17. Jahrhunderts ein jüdischer Hausirer einen berüchtigten Strassenräuber erschlagen, und hat der damalige regierende Graf znm Danke hierfür diesem Juden una einigen andern jüdischen Familien gestattet, in einem Dorfe seines Ländchens zu wohnen und hat er ihnen eine kleine Anzahl Schutzbriefe verliehen. Ein Schutzjude aus diesem Dorfe richtete im Jahre 1739 eine ״untertänigste Supplik“ an seinen Grafen, worin er ihm mittheilt, dass er, nachdem er 19 Jahre lang den ״gnädigsten Schutz“ genossen und in dem ״irrichen“ Judenglauben gelebt ״durch besonderer, mehr denn genügsamer Gnad ״des Allerhöchsten dahin erleuchtet, und in ״meinem Gewissen überzeugt worden, bey Zeiten ״der Gnaden Christi den rechten ohnfehlbaren ״Weg zur Seeligkeit durch die heyl. Taufle mit ״Erkennung eines allein Seeligmachenden Christ- ״katholischen Glaubens anzunehmen und mit ״Abomirung des Judenthums der Gesetzen und ״Lehr Christi auf der Katholischen Kirche ״mich zu unterwerffen“. Sodann weiter ״Wenn nun ich diesem Zweck zu erhalten be- ״reits vor vielen Wochen mein Weib verlassen ״und 3 meiner Kinder zu mich genommen, ״selbige auch bereits von dem HH. Dechand ״und Pastoren zu X. getauft seynd eto. Nachdem er angegeben, dass er ״höchstens verlange die heyl. Tauffe zu empfangen“, fährt Supplikant fort: ״A188 aber dieses höchst nützliches und zur ״Seeligkeit dienliches Werk ohne sonderliche ״Taufl-Zeugen oder Pathen nicht geschehen ״mag, und dann Ew. Hoch Gräffl. Excell. alss ״meinen Gnädigsten Lands- und Schutz-Herrn ״ich dazu ״unterthänigst ausgesehen habe, der ״festen Zuversicht lebend, Höchstdieselbe werde ״durch einen von derr Regierung dahier Be- ״vollmächtigten *) diesem Actui assistiren und ״mir nicht allein Einen Christlichen Nahmen ״Gnädigst mittheilen, sondern auch die von ״meinen Schwieger-Eltern an derr Hocbgräffl. ״Renth-Cammer wegen des Geleits von einigen ״Jahren schuldigen Rückstand, welchen ich zu ״bezahlen zwar angenommen, aber nicht ver- ״mögt, gleichwohl das meinige aufrichtig ent- ״richtet habe, durch denjenigen Juden, welcher ״ künftig mein Verlassendes Geleith erhalten wird, ״bezahlen und abfübren lassen“ etc. Die Bittschrift ist unterzeichnet Ew. Hoch-Gräffl. Excell. unterthänigsterKnechtJudeMoises Isaac nunc Catechumenus in X. Hier sehen wir ein trauriges Bild. Der Moises Isaac hat seine Frau, die wahrscheinlich Jüdin bleiben wollte, verlassen und hat ihr 3 Kinder fortgenommen und solche taufen lassen. Mit seiner Taufe will er zugleich ein GesoTiäft verbinden und von den rückständigen Schutzgeldern seiner Schwiegereltern, welche er der Rentkammer gegenüber übernommen hatte, frei werden. Diesen Rückstand kann derjenige Jude bezahlen, welcher in den durch seinen Uebertritt frei gewordenen Schutz eiurückt, wozu sich auch schon mehrere Juden erboten hatten. Die Bitte um die Pathenschaft des Landesherrn hat auch weniger ideale, als finanzielle Zwecke, wie aus der Antwort des Grafen hervorgeht. Dieselbe ist in einem Schreiben an die Regierung enthalten. Dieselbe lautet: ״Wohl Edelgebohrne. Gestreng, Edelvest und Hochgelahrte, ״Liebe Getreue! Dem untertänigsten Suppli- ״oiren des Catechumeni zu X, Vormahligeu ״Juden Moises Isaacs in Gnaden zu willfahren, ״wollen wir: dass dem vorstehenden Heyligen ״Tauff-Actui in Unserm Nahmen Unser Drost ״beywohnen und alles dasjenige beobachten ״solle, was in dergleichen Begebenheiten dasiger ״Landen gewöhnlich ist; worunter dann das ״Vornehmste die Beylegung eines Christlichen *) Der Landesherr befand sich weit von seinem Ländchen I in Oesterreich.