Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 15 (1886)
- Issue
- N° 26. (24.6.1886)
- Date
- 1886-06-24
- Page
- Seite 100 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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— 100 — Gottesdienst dienenden Sachen. In § 9 ist bestimmt, dass der Schutzbrief nur auf 6 Jahre verliehen und alsdann erneuert werden muss. Während dieser Zeit müssen jährlich 11 Thaler Schutzgeld prompt bezahlt werden. ״Jedoch Behalten Wir Uns die Erhöhung dieses ״Schutzgeldes bevor“. § 10. ״Versteht sich von selbst, dass er von Niemand ״anders einen Schutzbrief annehmen oder wo ״anders hin als an Uns das Schutzgeld bezahle, ״widrigenfalls er Uusers Schutzes verlustig sein ״und aus Unsern Landen verwiesen werden soll, ״vielmehr hat derselbe, falls ihm von jemand ״anders hierunter etwas zugemuthet werden ״wollte, solches sogleich bei unserer Landes- ״Regierung allhier anzuzeigen und kräftigen ״Schutzes zu gewärtigen“. In § 11 wird bei nicht prompter Zahlung des Schutzgeldes der Verlust des Schutzes angedröht. i? 12. ״Ist ihm nicht erlaubt, fremde Juden, die nicht ״in Unserrn Schutz stehen, bei sich aufzunehmen, ״ er habe denn zuvor Unsere Einwilligung da- ״rüber erhalten“. § Id wird ihm auferlegt, bei vorkommenden Heiraths- oder Todesfällen jedesmal 2 Thaler zu bezahlen. In § 14 ist bestimmt, dass nach seinem Tode seine Wittwe bis zu ihrer etwaigen Wiederverheirathung ״bei diesem Gelaite hleiben soll“. § 15. ״Seine Kinder haben dieses Unseres Gelaits ״nicht länger zu gemessen, als sie bei ihren ״Eltern sich aufhalten, unverheirathet bleiben, ״und für sich kein besonderes Gewerbe und ״Nahrung treiben“. § 16. ״So lange er und die Seinigen sich diesem von ״Uns erhaltenen Schutz und Gelaite, auch Un- ״sern übrigen Verordnungen gemäss, als er zu ״thun schuldig ist, verhalten wird, soll er auch ״auf sein gehörigen Orts anzubringendes, unter- ״thänigstes Suchen gegen männiglich in unsern ״Landen für Unrechter Gewalt geschützet, und ״beschirmet, und derjenige, so ihm oder den ״Seinigen Ueberlast thun wird, nach befindenden ״Umständen bestraft werden“. Endlich § 17 behalten Wir Uns bevor, diesen Schutz ״nicht nur auf den Fall, wenn der Jude A. H. ״sich nicht gelaitsmässig verhält, sondern auch ״nach eigenem Gefallen und Guthedünken jedes- ״mal zu vermehren, zu vermindern oder auch ״aufzuheben, jedoch soll letzteres, Falls nämlich ״Wir die Aufhebung nach Gutbefindeu belieben ״sollten, demselben ein halb Jahr vorher insinuirt ״werden“. Das Merkwürdigste an diesem, nach Form und Inhalt durchaus mittelalterlichem Schriftstücke ist das Datum, dass es nämlich noch vor nicht ganz 50 Jahren in Deutschland möglich war, die Juden in solcher Weise zu behandeln. Der ״Schutzjude A. H.“ ist ein noch lebender achtbarer, ehrsamer Bürger der mir vor mehreren Jahren den Schutz- und Geleit-Brief zum Geschenke gemacht hat. Bis 1848 oder eigentlich bis zur Gründung des Norddeutschen Bundes waren die gesetzlichen Zustände in manchen dieser kleinen Länder für die Juden erst recht autediluviauiseh. Indessen möchte ich doch hervorheben, dass der betreffende deutsche Fürst, wie er überhaupt ein patriarchalisches Regiment zu führen pflegte, auch seinen Sehutzjuden gegenüber sich als ein humaner Herr erwiesen hat. Sie haben unter seiner Herrschaft, zwar eigentlich rechtlos, indessen thatsächlich ruhig und friedlich gelebt. An der groben Ausdrucksweise und dem wunderlichen Stil, sowie, der schwankenden Orthographie des Schutz- und ״Gelaitbriefes“ trägt wohl nur die verzopfte kleinstaatliche Bureaukratie die Schuld, welche wahrscheinlich nach einer alten Schablone gearbeitet hat. Indessen sieht man doch, was man noch im Jahre 1836 in Deutschland einem Juden bieten zu dürfen glaubte. (Schluss folgt.) בעשרה מאמרות Exegetischer Essay über Vboth V. 1—3. Von Dr. J. Kohn, Rabbiner in Inowrazlaw. II*) Wie in der physischen, so bedarf auch in der geistigen Welt Alles der allmählichen Entwickelung und Entfaltung. Wie in der sichtbaren,, so wird und entsteht auch in der unsichtbaren Welt nichts plötzlich und mit einem Male. Das gilt vom geistigen Leben des Menschen im Allgemeinen und von der Moral, von der Religion und Frömmigkeit des Menschen insbesondere. Weder gelehrt noch fromm, weder weise noch tugendhaft, weder wissenschaftlich moralisch bedeutend wild der Mensch plötzlich und mit einem Male; wie von der irdischen, gilt auch von der geistigen Welt das ״בעשרה מאמרות״ allmählich, stufenweise geht die Menschheit der geistigen Reife und Vervollkommnung entgegen. — j Und doch welch’ gewaltiger Unterschied herrscht in ן dieser Beziehung zwischen der irdischen und geistigen Welt! In der irdischen Welt geht Alles naturgemäss, ohne jede Schwierigkeit, Dank der jedem Wesen verliehenen Entwickelungsfähigkeit der Reife und Vollendung entgegen. Das Reis wird zum mächtigen Stamme, das Kind zum kräftigen Manne ohne jode Schwierigkeit; die geistige und moralische Re.'fe aber muss erstrebt, erworben, unter tausend Mühseligkeiten und Kämpfen er kam pft und errungen werden. Welche Schwierigkeiten und Hindernisse, welche Prüfungen und Widerwärtigkeiten giebt es für jeden Einzelnen, der auch nur, so zu sagen, die erste Stufe auf der Leiter des Wissens, der Erkenntniss, der Moral und Frömmigkeit erreichen, ersteigen will! Und häufen sich nicht diese Schwierigkeiten und Hindernisse, je weiter wir auf geistigem Gebiete vorwärts dringen, aufwärts steigen wollen! Häufen sich nicht die Kämpfe und Stürme, je höher wir auf der Leiter der Erkenntniss emporsteigen wollen! Ist’s nicht begründet, was der Weise sagt; ״Durch viel Weisheit viel Unmuth, und wer Einsicht mehrt, mehrt Schmerz!“ (Koheleth 1.18.) Wie viele erliegen in diesem Kampfe, nur einzelne Auserlesene giebt es, die alle Schwierigkeiten und Hindernisse überwinden, die jeden Kampf bestehen, jedem Sturm zu trotzen vermögen und Dank ihrer sittlichen Kraft allen Widerwärtigkeiten zum Trotze von Stufe zu Stufe immer höher und höher steigen, bis sie den Gipfelpunkt der Vollendung erklimmen. ״Die aut den Ewigen hollen, gewinnen ueue Kraft, steigen aufwärts wie die Adler, sie laufen und ermüden nicht, sie gehen und ermatten nicht“ (Jos. 40.31). Und das eben, dass sie nicht ermüden und ermatten, dass sie sich in ihrem Adlerfluge gen Oben nicht aufnoch zurück halten lassen, dass sie ״בעשרה מאמרות״ ״zehn Stufen“ aut der Leiter geistiger Vollendung aufwärts steigen, das ist ihr Verdienst, das sichert ihnen reichen Lohn, וליתן שכר טוב לצדיקים שמקימין את העולם שנברא בעשרה מאמרות, weil sie eine Weit erhalten, die auf ״allmählicher Entfaltung und Entwickelung“ gegründet und gebaut ist. Wer sich, seine eigene geistige Welt so allmählig der Voll- *) Im Art. 1 in vor. Nr. Seite ,.•7b. erste Zeile soll es statt ״bestand“, heissen: ״dastaud“.