Mannheim
Compact Memory

Jüdisches Litteratur-Blatt · 1886-03-25 · N° 13. (25.3.1886) · p. Seite 50

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
15 (1886)
Issue
N° 13. (25.3.1886)
Date
1886-03-25
Page
Seite 50 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/6492408-5990841-5991139--0886-5368180
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

da in dem geschichtlichen Nachweis des jüdischen Antheils an der Entwicklung allerund nicht blos < der religioseu und religionsphilosophischen Wissenschaften die wirksamste Verteidigung , gegen den Israel so oft zugeschleuderten Vorwurf der Einseitigkeit und des Materialismus der Gesinnung dargeboten wird. Und wie glänzend ist ihm diese schwierige Aufgabe gelungen! — Wie sein Lehrer und stets von ihm hochverehrter Freund Zunz musste auch er ein noch unbebautes Stück Land durchwandeln, insofern die Anfänge der Methodik auf den von ihm erwählten Gebieten noch schwach, die Zahl vorhandener wissenschaftlicher Hülfsmittel gering und vor Allem die Kenntniss hebräischer und für die jüd. Wissenschaft wichtiger arabischer Handschriften nur eine sehr dürftige gewesen. Interessenlosigkeit oder Mangel an Fachkenntniss hatten es verschuldet, dass die für die jüdische Wissenschaft so wichtigen Manuscripte zu Oxford, Leyden, München, Hamburg, Berlin etc. einer eingehenden Prüfung und Zusammen- Stellung nicht gewürdigt wurden, bis Steinschneider mit seinem berühmten, in latein. Sprache abgefassteu ״Catalogus librorum hebraeorum in Bibliotheca Bodleiana“ (Berlin 1852—1860) den Grundstein zu einem Gebäude legte, welches sich heute stolz auf dem Gebiete der Bibliographie erhebt. Dieses über 3000 Columnen zählende Werk ist eine wunderbare Vereinigung biographischer, bibliographischer und typographischer Forschungen. Es ist dem Fachgelehrten unentbehrlich geworden. Enthält es doch eine fast vollständige Angabe und Geschichte der bis 1730 gedruckten hebr. Werke, die in- und aussserhalb der Oxfordischen Bodleiana zu finden sind. (Schluss folgt.) Moses Mendelssohn und das Judenthum. VI. Jerusalem.*) Hiermit stellt Mendelssohn noch einmal die Theile, aus denen das einstige Judenthum bestand oder bestehen sollte, fasslich zusammen. Es sind dies 1. e wig e Wahrheiten, die nioht blos für Juden gelten, und die durch Sache und Begriff bekannt gemacht wurden. Daher singt der Psalmist von ihnen: Ueber den ganzen Erdball tonet ihre Saite. Ihr Vortrag dringet bis an der Erden Ende, Dort, wo die Sonne ihr Zelt aufschlug. 2. Geschichtswahrheiten oder Nacnriohten vom Schicksal der Vorwelt, namentlich der Erzväter. Diese Berichte wurden auf Glauben hingenommen, ihre Evidenz durch Wunder bestätigt und durch Autorität unterstützt, die den Glauben über allen Zweifel setzte; 3. Gesetze, Vorschriften, Gebote, Lebensregeln, die sowohl die Nationalglüokseligkeit, als auch die persönliehe Glückseligkeit befördern sollen. Diesen Gesetzen gab Gott nioht als der Allmächtige, sondern als Sohutzherr und Bundesfreund der Vorfahren eine nie erhörte feierliche Sanction. Die Gesetze wurden geoffenbart, d. i. durch Wort und Schrift bekannt gemacht, oder vielmehr nur das Wesentlichste derselben; zu ihrem Verständniss war die mündliche Lehre nöthig. Endzweck dieser Vorschriften ist auch die Glüokseligkeit. Sie sind bedeutungsvoll als Ceremonialgesetze, welche, wie oben gesagt, zum Forschen und Handeln anregen. Diese ihre Bestimmung erfüllten sie auch, ״bevor die Verfassung ausartete und die Thorheit der Menschen sich abermals in’s Spiel mischte, durch Missverstand und Missleitung das Gute in Böses, das Nützliche in Schädliches zu verwandeln“. Der Staat und die Religion, deren Grenzbestimmung den ersten Theil des Jerusalem bildet, sind in dieser ursprünglichen Verfassung, wie Mendelssohn *) In voriger Nr. S. 47 a Z. 36 v. 0. ist st. Verblendung z. 1. Vollendung. naohgewiesen hat, nicht vereinigt, sondern eins, ebendasselbe. Das Verhältniss des Mensohen gegen die Gesellschaft (Jerusalem Thl. 1. S. 265) fällt mit dem gegen Gott zusammen. Gott der Schöpfer ist zugleich der König der Nation. Er ist ein einiges Wesen, das ebenso im politischen, wie im metaphysischen Sinne eine ״Vielheit“ zulässt Das Bürgerliche erlangte daher ein heiliges Aussehen, die Gemeinde war eine Gemeinde Gottes, die geringste Function war gottesdienstlich. Die Leviten hatten ihren Unterhalt von Gott, er war ihr Eigenthum. Wer ausser Landes weilt, dient fremden Göttern, d. h. er ist fremden politischen Gesetzen unterworfen, die nicht, wie die vaterländischen, zugleich gottesdienstlich sind. Ferner war jeder Frevel gegen Gott, jede Gotteslästerung und Sabbathübertretung ein Staatsverbrechen, welches nicht als Unglaube oder irrige Meinung, sondern als Unthat bestraft ward, die das Ansehen des Gesetzgebers untergrabe. Ein ״Hingerichteter“ war nach der Schrift eine ״Geringschätzung Gottes“. Durch alle bisherigen Erörterungen glaubt der Philosoph die Behauptungen jenes unbekannten Forschers nach Licht und Wahrheit, sowie des Herrn Mörschel, dass nämlich Mendelssohn mit wesentlichen Punkten seiner Vorrede zu Manasseh Ben Jsraels ״Rettung der Juden“ im Widerspruch zu der mosaischen Religion steht (s. S. 307), ausführlich und evident widerlegt zu haben. Wir zweifeln nicht daran, noch weniger aber, dass jener Vorwurf des Ungenannten zu der erhabensten und gründlichsten Darstellung des jüdischen Glaubens nach seinem innern Werth und Wesen Anlass gegeben hat. Der Entwurf der hebräisehen Verfassung ist ohne Zweifel meisterhaft dargestel[t. Mit dem Geiste und Herzen folgen wir dem Philosophen in die Zeit einer grossen Vergangenheit. Er weiss den todten Buchstaben des Gesetzes mit frischem Leben zu beseelen. Nioht minder schön jedoch als diese Schilderung der Blüthe altjüdisohen Wesen und Glaubens ist auch die des Verfalls von Israel. ״Nach Zerstörung des Tempels, sagt er, wurden die schlimmsten Verbrechen, auf denen naturgemäss der Tod stand, gelinder, und Mendelssohn giebt den Rabbinen Recht, die dieses loben. Denn durch die Vernichtung der Nation hörten diese Verbrechen auf Staatsverbrechen zu sein. ״Die Religion aber weiss von keinem Zwange, wirkt nur mit dem Stabe Gelinde, wirkt nur auf Geist und Herz“ (S. 353). Diese von Mose datirende Verfassung war weder eine eigentliche Hierokratie noch Theokratie. Sie ist nur ein einziges Mal dagewesen, und Mendllssohn hält daher für ihre füglichste Bezeichnung den Namen ״Mosaische Verfassung“. Der Modepolitiker kenne nur eine Verfassung, die mit Macht, Geldumlauf, Handel u. 8. w. rechne, daher werde der althebräischen Verfassung füglich keiner der modernen Namen beigelegt. Aber die Lauterkeit dieser Verfassung bestand nicht lange. Zu Samuels Zeiten schon entstand der erste Riss. Man verlangte einen sichtbaren König nach Art der modernen Völker. Trotz der Vor- Stellungen des Propheten beharrte das Volk und die Verfassung wurde untergraben. Das einheitliche Interesse schwand, indem Staat und Religion nicht mehr dasselbe waren. Eine Collision der Pflichten trat ein, sie füllt einen grossen Theil der Geschiohte aus bis auf den Stifter der christlichen Religion, der den Bescheid ertheilte: ״Gebet dem Kaiser, was des Kaisers, und Gott, was Gottes ist“ (8. S. 355). Der Staat empfing gleichsam von fremden Göttern Gesetze; nur stützt sein Denken die Riohtung nahm und sich aufbaute, obgleioh allerdings gerade auf ihrem Gebiete am sichtbarsten geworden, was in seinem Geiste zur Reife gekommen. Das ״justuin et honestum*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.