Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 15 (1886)
- Issue
- N° 8. (18.2.1886)
- Date
- 1886-02-18
- Page
- Seite 30 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/6492408-5990841-5991134--0861-5368160- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
— BO Schöpfers“. Dem Staate liegt es ob, Lehrer zu berufen, die Weisheit und Tugend, diese Mittel zur Glückseligkeit der Gesellschaft, lehren. Alle näheren Bestimmungen aber überlässt der Staat dem Berufenen. Wenn dieser nachmals seine Lehre in Zweifel zieht, 80 steht es demselben frei, entweder sie auch ohne Ueberzeugung treulich weiter zu lehren, oder sein Amt ohne Erklärung niederzulegen und zu warten, was der Staat darob zu thun gedenkt Das Erstere mache den Lehrenden nicht zum Heuchler oder Jesuiten, aber der Staat kann, als moralische Person betrachtet, das Zwangsrecht ausü'ben und so verfahren, als ob jener in Wirklichkeit ein Heuchler und Jesuit wäre. Endlich unterlässt der Philosoph nicht, auch noch einen Missbrauch der Kirche strenge zu tadeln, nämlieh den Bann. Diesen hat, wie er ausführt, der Staat, nicht die Religion. Der religiösen Gesellschaft geht ja, wie alle vollkommenen Rechte, auch das Ausschliessungsrecht ab. Und um so weniger sollte der Missbrauch des Bannes in Ausübung sein, als gerade der religiöse Mensch durch ihn am tiefsten ergriffen wird. ״Gehet die Unglücklichen alle durch“, schliesst er den ersten Theil des Jerusalem, ״ die von jeher durch Bann und Yerdammniss haben gebessert werden sollen! Leser, welcher äusserlichen Kirche, Synagoge und Moschee Du auch angehörst, untersuche, ob Du nicht in dem Haufen der Verbannten mehr wahre Religion au treffen wirst, als in dem ungleich grösseren Haufen ihrer Verbanner?“ Au dem Recht der Ausschliessung, welches eine bürgerliche Gesellschaft nach den Naturgesetzen haben mag, nimmt die religiöse Gesellschaft eben keinen Theil. Ihr Endzweck ist die religiöse Erbauung, und gerade der Kranke bedarf dieser Arznei am meisten. Bevor wir in gleicher Weise, wie diesen ersten Theil des vortrefflichen Werkes, welcher uns so lichtvollen Aufschluss über die höchsten irdischen Institutionen des Verstandes und des Herzens, über den Staat und die Kirche giebt, durchgehen, wollen wir den Standpunkt, von welchem aus Mendelssohn zu dieser freien Betrachtungsweise gelangte, untersuchen. Bei Gelegenheit des Lavater’schen Streites schon hatte Lessing in einem Briefe vom 9. Januar 1771 (s. Mendelssohn’s Ges. Sehr. Bd. V. S. 189] geäussert, dass Mendelssohn allein in dieser Sache so sprechen und schreiben dürfe und nicht, wie andere ehrliche Leute, von hemmenden Schranken eingeengt werde. Nicht ganz unähnlich drückten sich, gerade bei Gelegeuheit der Lectüre unseres Jerusalems Kant, wie wir oben gesehen, aus, und auch Lessiug würde sich ohne Zweifel, wenn es ihm zu dieser Zeit nooh zu leben vergönnt gewesen wäre, über dieses Werk wohl in entsprechendem Sinne ausgelassen haben. Ja, Moses Mendelssohn war als Jude in der glücklichen Lage, solche Wahrheiten aussprechen und lehren zu dürfen, die selbst der aufgeklärteste und freieste Auhäuger des Ghristenthums gewiss nicht ohne Scheu verzubringen wagen durfte.!Fortsetzung folgt.) ״Gedanken eines Juden,“ beleuchtet von l)r. Kroner, liabb. in Brandenburg a. d. H. X1T*) (Schluss.) Angesichts der aufgeführten Kundgebungen, denen ein stattliches Buch voll ähnlicher hiuzugefiigt werden kann, erscheint bezüglich der Sonntagsruhe der Gesetzgebung ihre Bahn genau vorgezeichuet, *) In voriger No. S. 27a Z. 17 v. u. 1. müsse; S. 27 b Z. 9 v. o. Keiniguugen, Z. 22 v. o. Gebäck, Z: 3J v. 0. Wäsche-, Z. lü v. u. jenen Agitationen. zumal der Reichskanzler in dieser Frage bekanntlich Erklärungen abgegeben hat, die den höchsten Unwillen strenggläubiger und frömmelnder Abgeordneten hervorgerufen. So war, ist und wird die ״religiöse Weihe“ des Sonntags beschaffen sein. Und wie noch ganz anders träte dieselbe in die Erscheinung, wenn äusserer Zwang, Strebersinn und ähnliche Motive die Sonntagsentheiligung nicht einschränken würden! So hat jüngst die Berliner Schlächter-Inuung, um nur ein Beispiel anzuführen, beim Polizei-Präsidium um Aufhebung des Verbots des ״Sonntagsschlachtens“ petitionirt, ist aber abschläglich beschieden worden. Dass der Besuch des Gotteshauses am Sabbath den Kindern mehr noch als den Erwachsenen, wie der Verf. meint, erschwert sei, ist uns unerfindlich. Unsere älteren Religionsschüler hier wohnen fast regelmässig am Freitag Abend, am (schulfreien) Samstag Nachmittag und Abend, in den Ferien auch am Samstag Vormittag dem Gottesdienste bei. Warum auch nicht, was hindert sie denn daran? Was hindert ferner die Rabbiner und Religionslehrer, überall, wo sie es für zweckmässig erachten, besondere Kindergottesdienste fürdonSabbath-Nachmittageinzurichten, die sich bereits an vielen Orten als so heilsam bewahrt haben? Und nun sehe sich einmal der ״Gedankeu“held den sonntäglichen Kirchenbesuch christlicher, namentlich evangelischer Schüler, besonders ev. Gymnasiasten vergleichend an! Dass fast alle Juden vor einer Verlegung des Sabbaths auf den Sonntag zurückscheuen, ist wahr und — wohlbegründet. Wie wir sattsam dargelegt haben, geht am Sonntag rings um die Juden her die werktägliche Arbeit und oft noch manches Andere, das mit ״religiöser Weihe“ gar herb kontrastirt, christlicherseits weiter, und das würde auch die widerstrebenden Juden in seine Kreise ziehen, wie dies leider bei manchen Scheinjuden bereits geschehen, die in ihren allsonntäglichen Gerevis- und anderen Seligkeiten die von Henrici und ebenbürtigen antisemitischen Kumpanen geforderten Proben der Germanisationsfahigkeit der Juden in unzweideutigster Weise ablogen. Ferner sollen, wie ja auch der Verf. richtig bemerkt, der h. Schrift gemäss die Israeliten nicht den ersten, sondern den siebenten Tag der Woche feiern. Aber nur die Israeliten? Wo ist im Evangelium, zu dem der Verf. der ״Gedanken“ stehen will, der Sabbath abgeschafft und dafür der Sonntag substituirt? Welchen Tag hat die mensohlich greifbare Persönlichkeit, die den Verf. schauen lässt, was er soll, als Ruhetag gefeiert? — — — Wir können heut von dem Verf. noch nicht scheiden, wir möchten dem unvollkommenen sabbathliehen Bilde, das er in der jüdischen Familie erblickt, wo der Vater am Sabbath seinem Berufe nachgehen muss, ein vollkommenes sonntägliches Bild entgegenstellen, das sich uns heut darbot: Es ist Sonntag Morgen. Wir machen einen Spaziergang, der uns am Bahnhof vorbeiführt. In der Nähe desselben stehen viele Drosohken, von denen die meisten die soeben dem Zuge entstiegenen Fremdeu in die Stadt führen — wir glauben in der Annahme nicht feul zu gehen, dass die Fremdeu hier keine ״religiöse Weihe“ des Sonntags begehen wollten; die übrigen Droschken kehren leer iu die Stadt zurück. Auch wir treten den Rückweg au, kommen bald an ein Haus, vor dem eine dieser leer zurückgekehrten Drosohken hielt, uud was sehen und hören wir da! Der, höchstwahrscheinlich weil ihm der Sonntagsverdienst entgangen, zornige Rosselenker traktirt sein Pferd, das er eben ausgespannt hat uud in den Stall