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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1886-02-11 · N° 7. (11.2.1886) · p. Seite 27

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
15 (1886)
Issue
N° 7. (11.2.1886)
Date
1886-02-11
Page
Seite 27 (sequence 3)
Language
German
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— 27 — als unter Fried rioh IL der General-Fiskal Uhden einmal die Wirthshäuser während des Sonntags - Gottesdienstes revidiren liess, dieselben sich sämmmtlich voller Qä8te fanden, welche die revidirenden Polizisten hinauswarfen. Ist solch wüstes Treiben etwa ״religiöse Weihe“ des Sonntags? Freilich geht inmitten dieses Treibens die werktägliche Arbeit nicht weiter; aber auoh nicht ״rings um dasselbe her“? Wohl wissen wir, dass es noch Christen — vielleicht vergleichsweise so zahlreich wie Juden — giebt, denen der ganze wöchentliche Ruhetag ein Tag ״religiöser Weihe, ein Tag der Erhoiung für Geist und Körper“ 18t; aber geht nicht auoh um solohe Christen her die werktägliche Arbeit am Sonntag weiter? Wir würden uns hier damit begnügen, auf die jüngste von Oben veranlasste Unter- Buchung über die Sonntagsruhe und die bezüglichen Berichte und Beschlüsse den Vert. hinzuweisen. Da wir aber bereits mehrfach wahrgenommen, dass derselbe, wie mancher andere Yorurtbeilsselige, die offenkundigsten Vorgänge ״um sich her“ übersieht resp. übersehen will, 80 halten wir es für erforderlich, auf die, wie man der Welt gern weismachen möchte, überall herrschende ״religiöse Weihe“ des Sonntags einige bezeichnende Streiflichter fallen zu lassen. Vorab sei bemerkt, dass, je mehr Einzelheiten über die Vernehmungen der Gewerbetreibenden bezüglioh der Sonntagsruhe verlautbarten, die frömmelnden und auch die ernstgläubigen Vertheidiger derselben desto stiller wurden; sie fanden keinen Anlass, zu behaupten, dass die Untersuchung der nöthigen Sachlichkeit entbehre; sie erkannten das Gewicht der Erhebungen an, die ihnen durchweg beweiskräftiges Material für die Aufreohterhaltung des bisherigen Zu- Standes ergaben. Unter sämmtliohen Kategorien von Gewerbe- und Handeltreibenden Berlins hat sich nicht eine einzige Stimme unbedingt für die Sonntagsruhe in der Weise erhoben, wie gewisse Gruppen im Reichstage sie wollten. Der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller spraoh sich einstimmig dahin aus, dass ein gesetzliches, generelles Verbot oder eine gesetzliche enerelle Einschränkung der gegenwärtig üblichen onntagsar beit die Leistungsfähigkeit der Berliner Industrie und des Berliner Handels beeinträchtigen und die Interessen sowohl der Arbeitnehmer, wie der Arbeitgeber schädigen würde, und dass ferner die in einzelnen Branchen, bezw. einzelnen Geschäften vorkommende missbräuchliche Ausnutzung der Sonntagsarbeit entschieden zu bekämpfen sei, dies jedoch nicht auf dem Wege einer Gesetzesänderung, sondern mittels einer Reform der Sitten und Gewöhnheiten durch die Kaufleute und Gewerbetreibenden Berlins selbst geschehen müssen. Kann der Verf. hieraus nichts, gar nichts lernen? Einer Aufforderung des Berliner Polizeipräsidiums zufolge gab die Gewerbedeputation des Berliner Magistrats ein Gutachten über die Frage des Verbots der Sonntagsarbeit ab. Das Gutachten konstatirte, dass die Sonntagsarbeit in grösserem Umfange und regelmässig in folgenden Kategorien von Betrieben stattflnde: 1. in solchen Gewerben, deren Natur eine regelmassige Unterbrechung des Betriebs nicht gestattet, z. B. in Gasanstalten, Porzellanfabriken, gewissen chemischen Fabriken, Dampfmühlen, Bäokereien, den Verkehrsgewerben einschliesslich der Gastwirthsehaft, sowie in der Gärtnerei; 2. in solchen Gewerben, in denen sich die Arbeiten in bestimmten Jahreszeiten besonders anhäufen, d. h um es kurz, wenn auch nicht erschöpfend, auszudrüoken, in denen Saisonartikel hergestellt werden; 3. in solchen Gewerben, bei welchen, wie bei den Barbieren, der Sonntagsdienst unentbehrlicherscheint, oder, wie in der Fisoherei, die Witterung massgebend ist, endlioh 4. in solchen Betrieben, in denen die Sonntage für Reparaturen und Reinigen benutzt werden müssen. Die Deputation erklärte es für unangemessen, iu Rücksicht auf diese Betriebszweige die Sonntagsarbeit * zu verbieten; ein solches Verbot würde nicht nur die Betriebe sohädigen, sondern auch die Arbeiter eines grossen Theils ihrer Einnahmen berauben, um so mehr, als der Gebraueh immer grössere Verbreitung finde, die Sonntagsarbeit höher, oft anderthalbmsl 80 hoch wie die Werktagsarbeit zu bezahlen. Von alldem war dem ״ Gedanken “helden nichts, gar nichts bekannt? Doch, vielleicht gebrauchte er am Sonntag noch niemals in seinem Leben Gäslioht, frisches Gebäch, eine Droschke und mancherlei andere Dinge! Erwähnen wir in aller Eile und Kürze nur noch einige Borliner Vota: Das der Dros chken-Unter- ־ nehmer, wonach sie den Sonntag zu ihrer Existenz dringend brauchen; das der Hilfskassen, wonach sie des Sonntags zum Geschäftsbetriebe mehr oder weniger benöthigten; das der Gastwirthe und der Kellner, wonach eine Beschränkung des Sonntags den Ruin vieler Kollegen bedeuten würde; das der drei Branchen der Gärtnerei, dass sie zu Zeiten den Sonntag höchst nöthig hätten; das der Was ohnäherinnen, Wäscherinnen, und Plätterinnen, dass sie Sonntags arbeiten müssten, zumal wenn Exportaufträge vorlägen; das der Konditoren, dass bei ihnen der Sonntag die Lebensfrage sei, dass er für sie drei bis vier Wochen bedeute — und nun entfliehen wir dem sündigen Spreebabel und wenden uns dem Neu-Jerusalem des Verf. zu, jener Stadt, der zumeist die ihn ״erleuchtenden“ Gedanken entquollen, und der doch die ״religiöse Weihe“ des Sonntags stets eignen müsste: Zweoks einer bessern Sonntagsfeier, die zunächst mit dem Schlüssen der Läden beginnen sollte, haben auch in Bremen mancherlei Agitationen stattgefunden, sind aber vollständig im Sande verlaufen. Die Bremer Kirchen- Vertretung rief vor mehreren Jahren einen Verein ins Leben, dessen weibliche und männliche Mitglieder die Sache energisch in die Hand nahmen. Es gelang denselben auch, mehrere Ladenbesitzer zu veranlassen, ihre Läden an Festtagen zu schliessen; sobald aber diese Ladenbesitzer sahen, dass die Kunden, namentlieh die vom Lande, welche nur Sonntags ihre Einkäufe zu machen pflegen, zu den Konkurrenten wanderten, hielten sie es für rathsam, ihre Läden wieder zu öffnen. Die Polizei sympathisirt mit dieser Agitation keineswegs; sie zweifelt an der konsequenten Ausführbarkeit; als unlängst in der Bürgerschaft ein Antrag durchging, wonach eine Deputation über die Verbesserung der Sonntagsfeier berathen sollte, erklärte der Senat geradezu, er verspreche sich nichts davon. In Weimar sprach sich der Ge werbe verbandstag dahin aus, ein allgemeines Verbot der gewerbliehen Sonntagsarbeit sei undurchführbar. Die Handelskammer zu Osnabrück erklärte, dass ein allgemeines Verbot der Sonntagsarbeit sich als ebenso wirthschaftlich unnütz wie in mannigfacher Beziehung bedenklich erweisen würde. In Heidelberg sprach 8ioh die Generalver- Sammlung des Vereins zur Wahrung der Interessen

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