Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 15 (1886)
- Issue
- N° 6. (4.2.1886)
- Date
- 1886-02-04
- Page
- Seite 23 (sequence 3)
- Language
- German
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sollen: was ist denn wohl, nach der in der Bibel 1 niedergelegten Auffassung, das Sittliohe? Oder, mit I anderen Worten, welches ist denn sonst der eigentliehe hebräische Ausdruck für das Sittliohe? Sonderbarerweise beginnt die Schwierigkeit, so sehr die beiden Fragen auch zusammeczufallen scheinen, oder, besser, so sehr auoh der Schwerpunkt vielmehr in die erstere Frage au liegen kommt, dennoch eigentlich erst bei der zweiten. Und zwar, möchte man fast sagen, ebensowohl zufolge der Ar• mnth der hebräischen Sprache an abstrakten Begriffen, wie zufolge ihres Reichthums an solohen. Dies ist au und für sich noch kein Widerspruch. Wir können uns sehr wohl denken, dass irgend eine (alte) Sprache über einen reichen Schatz von abstrakten Begriffen aller Art verfügen könne, ohne dass dieselben darum, an Klarheit und Bestimmtheit, immer auoh allen Ansprüchen eines philosophisch gebildeten Sprachbewusstsein’s vollkommen genügen müssten. Qerade für das Sittliche haben wir in der hebräischen Sprache ein Beispiel dafür. Gewiss steht dieser Begriff wohl nirgends, wenigstens in keiner alten Litteratur, 80 sehr im Mittelpunkte, oder im Vordergründe, wie in der Schrift; und dennoch wüsste ich, in der That, nicht, dass es derselbe da zu einem solch präcisen, sprachlichen Ausdruck gebracht hätte, der uns genügen sollte, während es doch bekanntlich eine ziemlich runde Anzahl von Ausdrücken giebt, welche an diesen Begriff zumindest hart angrenzen. So unterliegt es namentlich keinem Zweitel, dass das Wort Zedaka vielfach, ja vielleicht meist, für Tugend und Sittlichkeit, im umfassendsten, im absoluten Sinne steht.1) Wir haben schon oben auf Ex. 18,5 ff, als auf eine theilweise Umschreibung des Begriffes, der ״Zedaka“, als der Sittlichkeit, verwiesen und könnten dem noch manches Andere an die Seite setzen. Allein die unvermeidliche Beimischung des Begriffes der Gerechtigkeit, welche sich aus den Nebenformen und wohl auch aus der Etymologie des Wortes ergiebt1), hindert uns abermals darau, dieses Wort entschieden als dasjenige hinzustellen, welches sich uns als adäquater sprachlicher Ausdruck für den theoretischen Begriff des Sittlichen darböte. Und es ist vielleicht nicht ganz unwesentlich, dass dasselbe an einer solch grundlegenden Stelle, wie Micha 6,8 (״es ist Dir gesagt, Memch, was gut sei, und Gott von Dir fordern etc.“)nicht ausdrücklich vorkommt — so sehr man sich auch veranlasst fühlen könnte, in den Worten: ואהבת חסד והצנע לכת צם אלהיך nichts Anderes, als eben nur eine Art Definition der sonst in der Regel dem Mischpat als Ergänzung und Seitenstück beigesellten Zedaka zu erolicken. — Dagegen sind z. B. gerade auch die soeben berührten zwei Propheteustellen vollkommen geeignet, uns in die biblische Theorie vom Sittlichen einzuführen. *) Maimonides, More III, 53 (vgl. Ros in, Ethik des M. S. 122) sagt geradezu, dass צדקה, nach dem Sprachgebrauch der Schrift nicht Gerechtigkeit, sondern ״ethische Tugend•1 bedeute. — Nebst ״Zedaka1־ und dem gelegentlich bereits erwähnten מישרים (und שר', bes. Spr. 4,11; Kohel. 12, 0. Beides zunächst Billigkeit, aber im weitesten Sinne, wollen wir nur noch auf die ר D מ י der ״Sprüche•1 verweisen, welche schon hier wiederholt, von dem Begriff der Zucht losgelöst, rein als Moral erscheint und später für die letztere stehend geworden ist. — Ein anderer gleichfalls nachbiblischer, aber classischerer und wissenschaftlicherer Ausdruck für Moral und Sitte (im ethischen Sinne — Tugend) ist: בדות und מדה (vgi. Rosin, a. a. 0. S. 32, Anm. 1), welcher auf das biblische מלה —- Mass zurückgeht und zu dem lat. mos (mores) auch insofern eine tieffliche Parallele bildet, als auch dieses Letztere auf die Sanscritwurzel ma messen zurückgehen 8011 (Nach Curtius, Grundzüge der griech. Etymologie, 4. Aufl. S. 323; bei Jhering( a. a. O. S. 25). י) Nach Gesemus, Thesaurus, p. 1150 wäre die Grundbedeutung der Wurzel צדק — eben, gerade sein. Dm Sittliche, im letzten Grande, abstrakt-begrifffioh gefasst, d&8 ist hier: ״Das, was Gott von Dir fordert“, oder dM ״Wandele in den Gesetzen Gottes“ (bei Ez ib. V. 9: בחקתי יהלך, als Zusammen- £a8snng des vorhergehenden; etwas deutlicher nooh v. 21: ושמר את כל חרןותי ועשה משפט וצדקה); mit anderen Worten: Das Gesetz Gottes, insoweit dasselbe nicht das Recht oder den Cnltns betrifft. Es mag dahingestellt bleibon, anf welohe Weise dies mit anderen, nicht minder entscheidenden, Sätzen von der Art des: ״Heilig sollt ihr sein, denn ich, Gott, bin heilig“ (Lev. 19,2), in Einklang za;*f; ÄTi *• "* ‘1**i * —«■ J AMnnnlt I nln 1' Iwwtiw der Sittlichkeit, näher aufzufassen hätten, d. 11. ob thatsächlich das Gesetz Gottes an der Moral dM Wesentlichste und Bestimmende sei, oder ob die Lehren derselben, wie z. B. Lazarus (Zur Charakteristik der talmudischen Ethik, S. 7), nach guttraditioaeller Auffassung, annimmt, ״aus der Natur des göttlichen Wesens, aus der heiligen, d. h. alle Ideale des Sittlichen harmonisch in sich umfassenden Natur Gottes“ fiies8en, und somit anf die Verfolgung dieses Ideals, auf die Nachahmung dieser heiligen Natur Gottes, als auf ihre eigentliche Realisirung bestehen. So viel dürfte immerhin feststehen, dass die Moral auf biblischem Boden mit dem ״Gesetz“ aufs Innigste verwachsen ist, dass sich das Sittliohe von dem Begriff des göttlichen Gesetzes, oder doch des von Gott Gewollten, nicht losreissen lässt, dass hinter demselben unmittelbar Gott und sein Gesetz oder sein Wille zu stehen kommt, dass der kategorische Imperatist des Sittlichen hier zunächst in der Gestalt des ״Sittengesetzes (nach Form und Inhalt) an uns herantritt. Somit wären wir aber scheinbar zu keinem andern Resultate gelangt, als welches auch Jhering, vermittelst seines Kunststückes mit dem Worte Mischpat, zuwege bringen wollte. Denn, wenn das Sittliche und die Sittlichkeit von dem ״Gesetz“ nicht zu trennen ist, so steht der jedenfalls falsche Satz Jherings: ״Alles ist Mischpat“ etc., nun doch in dieser Form: ״Alles ist Gesetz“. Denn das Gesetz befiehlt, oder sagen wir, Gott will auch das Recht und die Sitte (das Religiöse). Und wer bürgt uns dafür, dass unsere obige Definition von dem Sittlichen, als dem göttlichen Gesetz, insoweit es nicht das Recht oder die Sitte bet.rifft, die richtige sei, d. h. dass das Gesetz das Sittliche bestimmt und bewussterweise als etwas Anderes, denn als Recht und Sitte, als etwas von diesen Verschiedenes und Geschiedenes fordern und auffassen? Nun zuerst gerade die Sprache. Wir haben, im Obigen, hoffentlich zur Genüge, dargethan, dass das hebräische Mischpat zunächst mit dem Sittlichen, strenge genommen, nicht das Mindeste zu schaffen har, dass es also mit Nichten dem griechischen SExiq, im Sinne Jheriug’s, als dem einen und selben sprachliehen Ausdruck für Recht, Sitte und Moral zur Seite gestellt werden kann; ja dass es ein solches Wort im Hebräischen überhaupt nicht giebt und schlechthin auch nicht zu geben braucht, da es für diese verschiedenen Begriffe hinlänglich bestimmte, verschiedene, von einander ablösbare Bezeichnungen giebt. Und wenn wir uns auch nicht völlig befugt sehen, der Jhering’schen Tabelle etwa das folgende Schema: 1. De rech (= Sitte). 2 Mischpat(־ Recht. 3. Zedaka (— Sittlichkeit) ontgegenzusetzen, so können wir nun doch ganz unbedenklich aut die zahlreichen Stellen, nam. das Deuteronomium, hinweisen, wo in einem Athemzuge die ״Gesetze und Rechte“ (חקיס ומשפטים) oder noch schärfer ״Zeugnisse, Gesetze und Rechte“ (צדות ודוחקים המשפטים) oder ״Gebote, Gesetze und Rechte“ (המצות והחקים המשפטים) genannt