Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 15 (1886)
- Issue
- N° 5. (28.1.1886)
- Date
- 1886-01-28
- Page
- Seite 19 (sequence 3)
- Language
- German
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— 19 — sind sattsam dessen Zeuge. ־Weniger bekannt ist das von Heinrich Laube in Bd. I s einer ßeisenovellen mitgetheilte, auch hierher gehörige Entschuldigungs- Billet an Lessing und Nicolai, als er der Witterung wegen um Verlegung eines gemeinschaftlichen Plauder- Ständchens bat, iu welchem über die Dogmen und Lehren des Christenthums debattirt werden sollte: ״Wegen zu schlechten Wetters,“ schrieb er ihnen, ״schlage ich vor, die Verbesserung des Christenthums auf acht Tage zu verschieben.“ All die Züge socratischen Lebens und socratisoher Lebensanschauung bei Mendelssohn zu erschöpfen, würde den Rahmen dieser Skizze weit überschreiten. Aber auch das Gegebene wird das bestätigen, was der beredte Professor Lazarus in seiner Abhandlung über M.’s Phädon sagt: ״Die Einheit des Denkers, die innige Verbindung einer edlen Stärke des Willens, Reinheit der Gesinnung und Tiefe des Gemüths mit der Klarheit und Schärfe des Geistes, also die strenge Einheit und Ganzheit des philosophischen Charakters ist selten wieder in gleicher Vollkommenheit dagewesen. Nicht was aut der Höhe der Systematik, sondern was auf dieser Höhe der Persönlichkeit (welche Mendelssohn mit dem platonischen Socrates so ähnlich macht) geschaffen wird, hat ein dauerndes und nicht alterndes Leben im Geiste der Nationen; Systeme werden von Systemen verdrängt und in tiefe Schatten gestellt; die grossen Menschen aber leben in der Geschichte neben einander fort und geniessen auf dem elysäischen Felde des Nachruhms die Nach- und Fortwirkung ihrer Schöpfungen“. Und darum wird das Andenken Mendelssohn’s fortleben, ״so lange die Weisheit ihre Jünger und die Tugend ihre Verehreer haben wird“. Sprachliches zur jüdischen Ethik. Eine Studie von Rabbiner l)r. M. Löwv-Temesvär. (Fortsetzung.) Offenbar ist es diese letztere Bedeutung, wovon Jhering oder dessen Gewährsmann ausgegangen sein mochte. Allein so hinlänglich erwiesen dieselbe immer auch sein mag (durch Stellen wie: Gen. 40.13, Jos. 6.15, Rieht. 13.12, 18.17, I. Kön. 18.28, II. Kön. 1.7, 11.21), so unterliegt es doch anderseits kaum einem Zweifel, dass dieselbe nur eine seoundäre, von jener erstem abgeleitete ist. Der Vorgang liegt ganz deutlieh zu Tage. Aus Mischpat Recht, im allgemeinsten Sinne, wurde zunäest Einzelrecht, das individuelle Recht gewisser Personen auf gewisse Dinge, und, dem entsprechend, die individuelle Verpflichtung zu einem gewissen Verhalten, also rechtlicher, d. i. normirter Antheil oder Anspruch anf Etwas, und richtiges n 0 rmal es Verhalten, unter gewissen Umständen und Verhältnissen (in Verbindungen wie: משפט הבהנים, Gen. 18.3, I. Sam. 2.13; 1 למשפט המלך■ Sam. 8, 9. 11; 1 ,איש כמשפטו. Kön. 5.8; משפט עניים, Job. 36.6; — ferner;כמשפטם, von den falschen Propheten, und כמשפט, von dem Könige, in den Vo. I. Kön. 18.28 und II. Kön. 11.21) —, und aus dem Letztem hinfort überhaupt: Verhalten, Brauch, Sitte. Dabei war es ganz gleichgiltig, ob das Recht oder das Verhalten auf einem geschriebenen, fixirten Gesetz, oder blos auf Gewohnheit, Herkommen beruhten; immer wurde bei dem Worte.Mischpat, auch im Sinne von Sitte, eine thatsächlich gegebene, vorhandene und gültige Vorschrift, Norm, vorausgesetzt.1) — Das Entgegengesetzte, dass nämlich die Bedeutung: Recht נ) Recht lehrreich ist hierfür II. Kön. Cap. 17. Das hier wiederholt gebrauchte משפט אלהי הארץ besagt unzweitelhaft: ״Die Form der Verehrung (der Cultus) etc.1‘ Ebenso auch כמשפט הנוים, v. 33 und כמשפטים הראשנים, v. 34: vielmehr aus der Bedeutung: Gewohnheit, Sitte hervorgegangen wäre, wie naoh der gesellschaftlichen Theorie Jhering’s ja überhaupt alles Reoht und alle Sittlichkeit, historisch, auf dem Wege natürlicher Eut- Wickelung aus der Sitte entstanden gedacht werden soll, wäre allerdings auch sprachlich nicht ausgeschlossen, müsste aber erst etymologisch naohgewiesen werden, während das, was wir bis heute über die Etymologie des Wortes wissen, ’) noch eher für unsere , obige Annahme spricht, sowie dieselbe von dem Spraohgebrauch, ohne Zweifel, weitaus mehr, ja allein nur begünstigt erscheint. Wie dem aber auch sei, der Fortgang von der Sitte, als Gewohnheit (bestimmtes Verhalten, Herkommen), zur Sitte und Sittlichkeit, im ethisehen Sinne, wie überhaupt diese letztere Bedeutung, lässt sich an und in dem Worte ״Mischpat“ schlechterdings nicht nachweisen. Dies Wort hat niemals bestimmt diese Bedeutung. Ja dieselbe erscheint vielmehr, durch Nebenordnung anderer Begriffe, meist geradezu ausgeschlossen. An allen den zahlreichen Stellen, wo Mischpat neben Zedaka (oder noch anderen verwandten Ausdrücken, wie Jer. 9,23: עושה חסד משפט וצדקה בארץ; ps.99,4:;מיישרים משפט וצדקה spr. 1,3. 2,9: צדק ומשפט ומישרים, u. A.) genannt wird, wird man sich wohl eher veranlasst fühlen, jenem die prägnante Bedeutung: ״Reoht“ zu belassen und diesem die allgemeine Bedeutung: Görechtigkeit (und Sittlichkeit) beizulegen —־ als etwa umgekehrt. Bei Ezechiel 18, 5—8 sehen wir sogar recht deutlich, welche von den dort aufgezählteu Handlungen je unter den einen oder den andern Begriff zu subsummiren wären. Am Ausschlaggebendsten aber ist dafür, dass das Wort selbst (oder vielmehr die Wurzel שפט) niemals adjectivisch .gebildet wird und auch nicht mit den Urtheils - Adjectiven: gut und böse verbunden erscheint. Warum sollte man, in der That, wenn anders dem Worte Mischpat auch diese rein ethische Bedeutung innewohnt#, nioht irgendwo dem Ausdrucke: משפט־ טוב משפט רע, im Sinne von guter Sitte und schlechter Sitte, begegnen’) — wie sich dergleichen Verbindungen mit dem Worte דרך-Weg (Wandel), im übertragenen ethischen Sinne, uns so häufig darbieten? In der That ist es wohl dieses letztere Wort: Derech, woran man bei der Feststellung des biblischhebräischen Ausdrucks für den Begriff der Sitte, im I ursprünglichem und auch weitern Sinne, zu allererst zu denken haben möohte. Dass diesem Worte, zunächst, die Bedeutung: Art (Natur), Gewohnheit, Führung, Sitte, mindestens eben so gut wie dem Worte Mischpat zukommen, braucht wohl nicht erst näher nachgewiesen zu werden, und findet theilweise auch an den verwandten Dialekten seine Stütze. Und hier zeigt sich uns allerdings auch eine gewisse Analogie mit dem sprachliehen Vorgang, auf welchen Jhering (A. a. 0. 8.19 ff.) ״nach der Sitte der Völker״ ,‘׳nach den früheren Sitten“. Allein die unmittelbare Gegenüberstellung mit כחקהם וכמשפטם וכתורה אשר צוה ה* * etc. (im selben V. 31j beweist deutlich, dass dem Worte im ganzen Cap. stets gleichmüssig die Bedeutung: Vorschrift zu Grunde liegt. Die heidnische Sitte im Cultus, das ist die Vorstellung, beruht ebenso, wie die jüdische, auf der Vorschrift Jehova’s auf denen der Götter. *) Das Wort wird bekanntlich meistens mit dem phönicischen Suffet in Verbindung gebracht, wonach die Grundbedeutung der Wurzel etwa: ״herrschen (bei Gesenius weiter zurück: autstellen, richten 1, gebieten“ wäre. *) in Deut. 4,8 (חוקים ומשפטים צדיקים — ein® der wenigen Stellen, wo überhaupt die Verbindung mit einem Adjectiv vorkommt, zeigt schon der Zusammensetzung und die Tendenz der ganzen Stelle, dass der Text hier nicht: Sitte, sondern nur Recht, oder überhaupt; ״Vorschriften“ bedeuten könne.