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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1885-12-03 · N° 49. (3.12.1885) · p. Seite 192

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
14 (1885)
Issue
N° 49. (3.12.1885)
Date
1885-12-03
Page
Seite 192 (sequence 2)
Language
German
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132 — (xr,8q1tov), der in einzelnen Städten aufgestellt war, um für die Bedürfnisse der reisenden Brüder zn sorgen. Ausser diesen bestand ein Gericht von mindestens hundert Mitgliedern, welches über allgemeine Augelegenheiten des Ordens und über schwere Disciplinarfä!1<* zu entscheiden hatte. Zu den schwersten Strafen, welche verhängt werden konnten, gehörten die Todes• strafe und die Ausschliossung aus der Gemeinschaft; diese letztere galt aber den Mitgliedern für schlimmer, als der Ted. Auch Ordenspriester werden erwähnt, vortreffliche Männer, welche Brod und Speise bereiteten und vor und nach dem gemeinsamen Mahle den Segen sprachen. £3 ist jedoch zweifelhaft, ob diese Priester ohne Rücksicht auf ihre Abstammung oder nur aus den Söhnen Arons zu diesem Amte gewählt wurden. Der Bericht im Josephus lässt beide Annahmen zu; aber die Brüderlichkeit und Gleichheit, welche eine Haupttendenz des Ordens war, macht es wahrscheinlich, dass auf die arouidische Abstammung keine Rücksicht genommen wurde, zumal zu den erwähnten Functionen jenes Priesters nach dem jüdischen Gesetze keine aronidische Abstammung absolut verlangt wird. Die Gleichheit und Brüderlichkeit aber ist eine der bewunderungswürdigsten Seiten jenes Ordens. ״ Keiner ist bei ihnen Sclave,“ so sagt Philo, ״sondern Alle sind frei, indem sie gegenseitig für einander arbeiten.u Diese Tendenz führte auch zu einer vollständigen Gütergemeinschaft. ״ Be wunderns werth,“ sagt Josephus, ״ist bei ihnen die Gemeinschaft und man findet nicht, dass Einer mehr besitze, als der Andere. Denn es ist Gesetz, dass die Eintretenden ihr Vermögen dem Orden übergeben, so dass nirgends weder Niedrigkeit der Armuth, noch Uebermaass des Reichthums zu sehen ist, vielmehr nach Zusammenlegung des Besitzes der Einzelnen nur ein Vermögen für Alle als Brüder vorhanden ist.“ F6rner berichtet derselbe weiter: ״Unter sich kaufen sie weder, noch verkaufen sie etwas; sondern indem Jeder dem Andern giebt, was er braucht, empfängt er wieder von Jenem, was ihm nützlich ist. Und als Gegenleistung erhalten sie ungehindert, was sie nur wollen.“ Ganz dasselbe sagt auch Philo: ״Keiner will auch nur irgendwie eigeuen Besitz haben, weder ein Haus, noch einen Sclaven, noch ein Grundstück, noch Heorden, noch was sonst überhaupt Reichthum verschafft; sondern indem sie Alles ohne Unterschied Zusammenlegen, geniessen sie den gemeinsamen Nutzen Aller.“ ״Den Lohn, welchen sie durch verschiedenartige Arbeit sich erwerben, geben sie einem erwählten Verwalter. Dieser empfängt ihn und kauft davon, was sonst das menschliche Leben erheischt.“ ״Nicht nur die Speise, sondern auch die Kleidung ist ihnen gemeinsam. Für den Winter nämlich sind dichte Mäntel vorhanden, und für den Sommer leichte Ueberwiirfe, so dass Jeder davon nach Belieben Gebrauch machen kann. Deun was Einer hat, gilt als ßesitzthum Aller, und was Alle haben, als das jedes Einzelnen.“ ״Nur eine Kasse giebt es für Alle und gemeinsame Ausgaben und gemeinsame Kloider und gemeinsames Essen in gemeinsamen Mahlen. Denn die Gemeinschaft der Wohnung, des Lebens und der Mahlzeit findet man nirgends so fest and aasgebildet, wie bei jenen. Und das begreiflicherweise. Denn was sie täglich für ihre Arbeit als Lohn empfangen, das verwahren sie nicht für sich, sondern legen es zusammen und machen ao den Gewinn ihrer Arbeit zu einem gemeinsamen für die, welche davon Gebrauch machen wollen. Und die Kranken sind daher unbesorgt wegen ihrer Erwerblosigkeit, da zu ihrer Pflege die gemeinsame Kasse in Bereitschaft steht, so dass sie mit aller Sicherheit aus reichlichen Mitteln ihren Aufwand bestreiten können.“ Die gegenseitige Brüderlichkeit, Liebe and Trene der Genossen, und besonders gegen Hilfsbedürftige, wird auch von Josephus besonders lobend hervorgehoben, indem er noch hinzufügt, dass sie nicht blos den eigenen Genossen Hilfe leisten und Barmherzigkeit erweisen, sondern dass sie allen Dürftigen, die darum bitten, beistehen und den Armen die stützende Hand reichen. Nur ihren eigenen Verwandten durften sie nichts ohne Genehmigung der Pfleger mittheilen. Letztere merkwürdige Einschränkung gesoh&h wohl aus dem Bedenken, dass die verwandtschaftliche Liebe zu Leistungen auf Kosten des Ordens über das Maass allgemein menschlicher Pflicht veranlassen könnte. Zur Charakteristik des schönen gemeinschaftlichen Lebens füge ich noch die Worte Philo’s hinzu: ״Und die Alten geniessen unter der Fürsorge der Jüngeren ein fröhliches Alter, gleich als ob sie viele und treflliehe Kinder um sich hätten.“ Reisende Genossen fanden daher bei den Brüdern überall gastfreundliche und liebevolle Aufnahme; an einzelnen Orten aber waren Pfleger eingesetzt, welche für die Bedürfnisse der reisenden Brüder zu sorgen hatten. _ (Schluss folgt.) Die polnischen Juden. Von Prol. Möller in Königsberg. (Fortsetzung statt Schluss.) Man hat sich noch beklagt über den Zudrang der Juden zur Advocatur, der eine Ueberfüllung dieses Standes mit allen Gefahren einer solchen für das Publikum und die Rechtspflege zur Folge habe. Hauptsächlich rührt nun wohl der starke Zuzug zur Advocatur von den schlechten Aussichten her, welche gegenwärtig die jungen Juristen für ihre Anstellung und Beförderung in Richtorstellen haben. Mag immerhin eine gewisse dialektische Gewandtheit und Redefertigkeit, wie sie den Juden meistens eigen ist, ihnen den Beruf des Advocaten besonders annehmbar maoben, so ist doch andererseits nicht aus der Acht zu lassen, dass für diejenigen Juden, welche überhaupt Neigung zum juristischen Studium haben, der allgemeinen Aussichtslosigkeit i!1 der richterlichen Laufbahn noch ein erschwerender Umstand hinzutritt. So lange lutherische Pastoren sich weigern, vor einem jüdischen Richter einen Eid abzulegen; so lange ein solches durchaus gesetzwidriges Benehmen mit eiuor gewissen Nachsicht behandelt wird; so lange ein sehr einflussreicher Theil der Presse die gesetzlich unanfechtbare AnT Stellung jüdischer Richter doch als eine Art von Attentat gegen den christlichen Staat betrachtet, so langn kann für den jüdischen Juristen eine Richter-

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