Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 14 (1885)
- Issue
- N° 37. (9.9.1885)
- Date
- 1885-09-09
- Page
- Seite 147 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 147 — Hier ein Beispiel der abergläubischen Beschränkt• beit und Halsstarrigkeit (? Bd.) der Juden jener Zeit. Sie vernachlässigten grundsätzlich die bürgerliche Vorschrift, welche zur Verhütung des Lebendigbegrabens eines Verstorbenen (Scheintodten?) das Abwarten des dritten Tages nach dem Tode erforderte, weil eine talmudische Vorschrift besage: keine Leiche über Nacht unbeerdigt liegen zu lassen. Ein endliches strenges Gebot gegen das frühzeitige Beerdigen jüdischer Leichen ״wirkte wie ein Donnerschlag auf die orthodoxe Partei der Breslauer Juden“. Die Kriegs- und Domänen-Kammer zu Breslau begann ihre diesfällige ausführlich belehrende Verfügung an die dortige Judencommission vom 5. December 1797 mit den "Worten: Mit Schaudern habe sie vernommen, dass ein jüdisches Kind beinahe lebendig begraben worden wäre, — und schloss mit der Drohung, dass sie sich ungern zu strengen Massregeln genöthigt sehen würde, da sie den Eigensinn einzelner Fauatiker, vorsätzlich zu morden, nicht bestärken und Menschen, die drauf beharren, als Mitgenossen des Staats nicht dulden könne Doch noch einmal musste der Eigensinn des rabbinischeu Judenthums in dieser Frage gedämpft werden. Als nämlich im nächsten Jahre der Breslauer jüdische Arzt Zadig sein verstorbenes Kind nicht sofort nach dem Tode auf den jüdischen Begräbnissplatz zur Abwaschung und Beerdigung geschickt, sondern in seiner eigenen Wohnung hatte reinigen und kleiden und nach polizeilicher Vorschrift bis zum Eintritt von Zeichen der Fäulniss aufbewahren lassen, versagten die Vorsteher der jüdischen Brüderschaft die Beerdigung der nicht auf dem heiligen Gottesacker und in dem heiligen Todtenhause gewaschenen und ,gekleideten Leiche, bis die Kammer unterm 8. April 1798 polizeiliche und selbst militairische Execution androhte. Fassen wir die Verhältnisse der Juden in einigen Schlussworten zusammen. Die Lasten und Fesseln, welche die Juden zu tragen hatten, waren sehr schwer und von der Art, sie in jedem Augenblick fühlen zu lassen, man traue ihnen nichts Gutes zu, und sie seien der Gegenstand allgemeiner Verachtung. Ihnen waren seit Jahrhunderten die höheren Rechte und Vortheile des bürgerlichen Gemeinwesens versagt, fast alle Wege zu einem ehrlichen Fortkommen verschlossen gewesen: ausser dem Fusspfade des kleinen Handels und Geldleih- und Wechselverkehrs. Sie mussten im Staube kriechen. Friedrich II. liess es hierbei. — Nur einer stand noch hinter dem leibeigenen Uuterthan: das war der Jude; er erscheint in den Gesetzen hinter dem Tagelöhner, ward nicht einmal werth befunden, unter die Soldaten gesteckt zu werden, für welche doch selbst die Zigeuner durchaus nicht zu schlecht waren. Ein Schriftsteller meinte von den Juden: ״Wenn dieser Auswuchs der Menschheit nur irgend Fähigkeit fürs Militär hätte, so wäre es dort am Besten untergebracht, da er mit Ehren aus der Welt käme, statt dem Staate zur Last zu fallen. Indessen das geht deshalb nicht, weil der Jude bekanntlich keinen Muth hat; er würde immer zur Flucht rathen; auch selbst zu Artillerie- und Packkneohten taugen die Juden nichts, denn sie würden das Futter verschachern und die Mantelsäcke aufschneiden. “ Von den Drangsalirungen der Juden sei schliesslieh noch erwähnt, dass, wenn einer derselben die Krlaubniss erhielt, ein Haus zu erwerben, er für '300 Thlr. Porzellan aus der Königl. Manufactur in Berlin kaufen musste. Dies Porzellan durfte nicht im Lande verbleiben, sondern der Jude musste einen Ort im Auslande benennen, wohin es die Direction der Königl. Manufactur zum Verkauf versendete. Sie bediente sich dieses Mittels zur Entledigung ihres schlechtesten Ausschusses. Diese Verpflichtung gegen die Porzellan-Manufactur wurde im Jahre 1788 durch ein Pauschquantum von 40 000 Thlr., zu welchem die schlesischen Juden 8000 Thlr. beitrugen, abgelöst. ״Man denke sich die Lage eines armseligen Jud9n, der sich ansässig machen oder verheirathen wollte und nun für 300 Thl. Porzellan zu kaufen hatte, während er vielleicht nicht 300 Groschen besass, und der obenein das Porzellan nun noch im Auslande absetzen musste.“ — Auch die kleinste Concession, z. B. zum Todtengräber einer Judenschaft, wurde zum Unterbringen von etwas Porzellan, vielleicht für 20 Thlr. nicht zu gering geachtet. Uebrigens drückte das Verschleudern der in der Handelswelt allgemein unter dem Namen ״Judenporzellan“ bekannten Ausschusswaare selbstverständlich den Preis des preussisehen Porzellans überhaupt. — Nur bei der Steuer- Einschätzung wurde der Jude grundsätzlich — bevorzugt, nämlich durch höhere Sätze, und war er zu arm, um Abgaben entrichten zu können, so ward er einfach ausser Landes verwiesen! Um Uebrigens von dem Gegenstände dieses kleinen Aufsatzes nicht zu scheiden, ohne ein Schlusswort hinzuzufügen, welches sich gerade für den Beamten und sein Verhalten in der Judenfrage ziemen dürfte, 80 ist es dies: die preussische Veifassungsurkunde bestimmt: ״Alle Preussen sind vor dem Gesetze gleich; und das Reichsgesetz vom 3. Juli 18(39 besagt: ״Alle aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben.“ Dies ist unsere Auffassung von der rechtlichen Seite der Frage. L. Jacoby, Kgl. Geheimer Regierungsrath. Recensionen. Bloch, H. Die 107 orientalischen Volkssprüche und Volkssagen, die als solche im babylonischen Talmud beiläufig erwähnt werden, frei bearbeitet. 1885. Der Verfasser, Herr H. Bloch, Kaufmann in Breslau, hat alle die im babylonischen Talmud vorkommenden Volkssprüche — 107 an der Zahl und allbekannt unter der Marke היינו דאמרי אינשי — zusammengestellt und in origineller Weise bearbeitet. Er begnügt sich nicht damit, dieselben einfach zu übersetzen, sondern ist beflissen, den Sinn derselben ן des weiteren wiederzugeben Dies Verfahren ist ein! um so dankbareres, als wir bei der gedrängten Kürze der Volkssprüche im allgemeinen und der concinnen talmudischen Sprachweise insbesondere uns nicht in die individuelle Denkweise eines längst entschwundenen Zeitalters hineinzufinden vermögen, wenn diese, wie im Sprichwort, nur angedeutet, aber nicht näher erklärt wird. Der Verfasser kleidete die sinnreichen Sprüche in anmuthsvolle, dichterische Gewänder, so dass ausser dem Inhalte auch noch die Form derselben uns wohlthuend anspricht. Das Werkchen ist um so verdienstvoller, als es indirect eine Lanze einlegt für den in unserer Zeit von der Bosheit, der Lüge und Unwissenheit so arg geschmähten Talmud, indem es nicht nur ein glänzendes Zeugniss ablegt von der edlen Humanität der Talmudlehrer selbst, sondern auch von denjenigen ihrer Zeitgenossen, da ״der Erzeuger des Sprichworts die Nation ist, welche ihre individuelle Denkweise in der von ihr selbst erzeugten Sprache ausprägt und hierin alle ihre Mitglieder gleichmässig umfasst.“ Sohrimm. Dr. H. Tietz.