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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1885-08-13 · N° 33. (13.8.1885) · p. Seite 131

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
14 (1885)
Issue
N° 33. (13.8.1885)
Date
1885-08-13
Page
Seite 131 (sequence 3)
Language
German
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— 181 dass er zam königlichen Hofand Freimeister ernannt werden and seinen Sitz neben dem Aeltesten Haben, and so lange der Jadenjange in der Lehre stehe, jährlich einen Monat keinen Servis von seiner Nahrang entrichten sollte. Die Zulassnng jüdischer Lehrlinge fand den Hauptwiderstand bei den Gesellen, welche jene Verachteten nicht neben sich arbeiten lassen wollten. Aach standen die starren Zunitgesetze entgegen, deren Buchstaben oder Geist die Möglichkeit ausschloss, dass ein Jude Mitglied i einer Zanit werde. Aber aaoh sonst urtheilte die öffentliche Meinung ungünstig über diese Frage: Der Jude ist gewinnsüchtig, betrügerisch, hinterlistig, stets darauf bedacht, seinen Nebenmenschen zu übervortheilen, und es ist daher za befürchten, dass die Juden durch allerhand Verfälschungen der Waare und Herab- Setzungen der Preise die Gewerbe selbst verderben und sowohl die Käufer hintergehen, als auch den christlichen, ehrlichen Meistern den Absatz erschweren würden. Also besser: keine jüdischen Handwerker. — Indessen gab es auch damals schon billig Denkende, welche einwendeten, ob denn die Ausübung der ärztliehen Kunst dnreh die jüdischen Aerzte, und die Stempelschneidekunst duroh die jüdischen Medailleurs heruntergekommen wäre? Die Betrachtung hierüber sohloss mit der Mahnung, dass wir allgesammt Kinder eines Vaters seien, der uns alle zur immerwährenden Vervollkommnung geschaffen habe (1792). Auch Hess die Regierung nicht ab, ihrerseits den Uebergang der Juden zum Handwerke zu unterstützen: so wurde 1804 bestimmt, dass wandernde jüdische Handwerksgesellen von Lösung des Schutzgeldes und von Entrichtung der Tagegebühren entbunden sein sollten und zur Einlassung in die Städte nur der Handwerkskundschaft bedürften. Diese Bemühungen, die Juden dem Handwerke zu gewinnen, scheinen nicht ganz ohne Erfolg gewesen zu sein; denn man begegnet gegen das Ende des Jahrhunderts öffentlichen Bekanntmachungen über die Prämien, welche den Lehrmeistern jüdischer Lehrburschen, sowie den Handwerks-Mitteln, welche Juden als Meister aufnahmen, für diesen rühmlichen Beweis einer vernünftigen Duldung und eines vorurtheilsfreien Sinnes bewilligt wurden. Die Juden scheinen also diese einzige Sohwelle, welche sich ihnen damals darbot, ihren verachteten Handelsgeschäften zu entgehen, öfterer betreten zu haben, als dies leider jetzt der Fall ist! Den Judenfeinden fehlte es nicht an Beweismittela für die angebliche Berechtigung ihres Widerwillens. So erzählt ein Schriftsteller: Friedrich H. ertheilte den Juden das Privilegium, bis zu 500 Thlr. Capital 12 */״ Zinsen nehmen zu dürfen, weil er glaubte, sie würden grössere Geschäfte nicht machen. Nun Hessen sie aber, wenn sie 10 000 Thlr. verliehen, 20 Instrumente von je 500 Thlr. machen, um die 12 °/0 einstreichen zu können. Noch das allgemeine Landrecht nahm an, dass der Wucher ein Lebenselement der Juden sei; denn nach §§ 804 und 805 Tit. 11 Th. I können bei Darlehen der Regel nach nur 5 vom Hundert an jährlichen Zinsen vorbedungen werden; Kaufleuten ist erlaubt 6, Juden aber 8 vom Hundert an Zinsen sich verschreiben zu lassen. Von den Ausnahmebestimmungen, denen die Juden in rechtlicher Beziehung unterlagen, verdient nooh der Grundsatz horvorgehoben zu werden, dass die Judengemeinde jedes Ortes den Werth der von einem Juden gestohlenen oder verhehlten Saohen zu ersetzen habe, wenn sie nicht der Obrigkeit des Ortes vorher den Verbrecher als einen verdächtigen und unzuverlässigen Mann bezeichnet hatte. Ebenso sollten die Judenältesten auf die Bankerottirer ihrer Nation vigiliren und bei Strafe der Verantwortung und des! Ersatzes des den Gläubigern verursachten Schadens bei der Behörde Anzeige machen. Diese Bestimmangen gehören wohl zu denen, welche ihrer Härte wegen niemals mit ganzer Strenge zur Anwendung gekommen sein dürften. (Fortsetzung folgt.) Die Berg-Juden im Kaukasus. Das ״Ausland“ bringt in No. 29 d. J. eine kurze Notiz über die Dagh-Dsohufut d. h. Berg-Juden im nördlichen Kaukasus. Dieselben leben in kleinen besonderen Gemeinden in den Provinzen Daghestan, Terek und Kuban. Sie geben sich für Abkömmlinge von persischen Juden aus, welche im 15. Jahrhundert nach Daghestan gekommen seien und sich unter den Kumyken niedergelassen haben, deren Fürsten ihre Gewandheit im Handel und Wandel und ihre Ge- Schicklichkeit im Anbau von Krapp, Wein und Reis sehr gut zu schätzen wussten. Schon lange vor der russischen Eroberung des Kaukasus hatten sie 8ioh in dem Aul Andrajewski und später in Terek niedergelassen und zwar an einem Orte Namens Pochtytsch. Später zogen sie, um den Ueberfällen der Gebirgsbewohner zu entgehen, in besser gesicherte Ortschaften, wo sie noch wohnen. Sie sind gegen 500 Familien stark, reden verschiedene Idiome der kaukasischen Bergvölker, sprechen und schreiben aber am liebsten die von ihnen aus Persien mitgebrachte Sprache von Farsistan. Mit den russischen Jaden haben sie nichts gemein, als die Religion, welche aber auch verschiedene Eigenthümliohkeiten zeigt. Ihre Rabbinen sind dem Oberrabbiner von Derbent untergeordnet. Sie befassen sich mit Handel und Ackerbau und sind die ersten Bergbewohner in Terek gewesen, welche die fernen russischen Städte und Jahrmärkte besucht haben und ihr Beispiel hat viel zur Entwickelung des gewerblichen Verkehrs der Bergvölker beigetragen. Gegenwärtig gemessen die jüdischen Bergbewohner alle Rechte der übrigen, sind Grundbesitzer und bezahlen dieselben Steuern, wie die übrigen Bewohner der Berge. Nach der Notiz im ״Auslande“ sollen sie den Talmud in die Sprache von Farsistan übersetzt besitzen. Dies ist jedoch höchst unwahrscheinlich, und wird es sich vielleicht um ein anderes Buch handeln. Es wäre interessant, ob diese Bergjuden zu den Rabbaniten oder zu den Karäern gehören und ob ihnen auch die hebräische Sprache bekannt sei und sie hebräische Gebete haben. Litteraturbericht Recensionen. Der Midrasch Tanchuma, zum ersten Male nach Handschriften herausgegeben und commentirt von Salomon Bub er. 3 Bände. Verlag der Wittwe u. Gebr. Romm in Wilna 1885. Preis M. 3.50 (auf Velinpapier 5) 1 Rubel 50 Kop. (2 Fl.) Das bereits im Litteraturblatt No. 28 angezeigte neueste Werk des rühmlichst bekannten Midrasch- Forschers Salomon Bub er in Lemberg ist eine so bedeutungsvolle Leistung, dass sie es verdient, nicht nur von einem, sondern auch von mehreren Referenten besprochen und nach ihrem wissenschaftlichen Werthe geschätzt zu werden. Der enorme Fleiss, welchen man bei den bisherigen Editionen des Verfassers sohon bewundern musste, tritt bei dieser Arbeit

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