Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 14 (1885)
- Issue
- N° 28. (9.7.1885)
- Date
- 1885-07-09
- Page
- Seite 110 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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— 110 — den sämmtlichen ungefähr 90 Stücken, für die der Yerf. keine Drucke anzugeben weiss. Dabei ist zu bedenken, dass sich Herr Teohen die Angabe ,wo gedruckt“ mit zur Hauptaufgabe seiner Schrift gemacht hat, um eine ▼on Zunz gelassene Lücke auszufüllen! (vgl. S. 18). Natürlich kann man von einem Ritusforscher wie Herr T., dem das Bekannteste unbekannt ist, nicht verlangen, dass er auch seltenere Ritualien heranziehe, dass er z. B. bei י.ים אמיץ זה auf das römische Machsor, bei der Selicha תפן כעינוי auf das Machsor von Worms verweise. Ebensowenig konnte der Verf. im Stande sein, die in seinen Handschriften enthaltenen weniger bekannten, nunmehr aus dem Ritus verschwundenen Stüoke (etwa 50) von den allbekannten, häufig gedruckten zu unterscheiden und besonders hervorzuheben, was bei der Beschreibung von Machsorhand- Schriften zunächst von Wichtigkeit ist. Statt dessen fühlt sich Herr T. berufen, Zunz Vorhaltungen darüber zu machen, wie er seine Litteraturgeschichte hätte einrichten sollen und Rathschläge zu ertheilen, in welcher Weise fortan die jüdische Liturgie kritisch zu behandeln sei Herr T. will ja bahnbrechend auf diesem Gebiete sein! Uebrigens mögen hier einige ergötzliche Proben von dem kritischen Scharfblicke unseres Ritusgelehrten Zeugniss ablegen. Bekanntlich haben die Ritus Polen und Aschkenas am ״Grossen Sabbat* verschiedene Keroboth: R. P. אלהים בצכדך und r. a. אוני פטרי רחמתים. Das אז רוב נסים dieser letztem Keroba ist jedoch auch in R. P. üblich und wird innerhalb der Ker. אלהיט בצעדך recitirt, ebenso wie es in die Hagada der Pessachabende Eingang gefunden. Solche Einschaltungen und Entlehnungen des einen Ritus vom andern sind nicht selten, wie Herr T. aus Zunz’ Ritus und aus Luzzatto’s Einleitung zum römischen Machsor hätte erfahren können. Allein aus ersterem Buche hat er nach seiner eigenen, höchst überflüssigen Versicherung nichts gelernt (S. 17), und das letztere ist leider — hebräisch geschrieben. Da nun der Verf. über das Wesen, die Gestaltung und die Eigenthümlichkeiten des sjnag. Ritus, sowie über die Bewegungen, die auf dem Gebiete desselben stattgefunden, nicht im geringsten orientirt ist und nioht einmal weiss, dass die von ihm beschriebenen Machsorhandsohriften zwei versohiedenen und doch einander verwandten Riten angehören, ist er sofort bereit, das או רוב נסים im Machsor A als ״fälschlich eingerückt“ (S. 13), als ״verkehrter Weise eingeschoben“ (S. 41) zu erklären. Ebenso erscheint ihm das אצילי עם in B zweifelhaft, ob es ״berechtigt“ ist, weil es in A nioht steht und das Fehlen des Bikkur אזכרך גואלי in B erweckt ihm den Verdacht, als sei in A ״von anderer Hand hinzugefügt“ (S. 41). Aehnliohe Beispiele Teohen’scher Kritik könnten wir noch mehrere anführen, doch behalten wir uns vor, von denselben vielleicht an anderer Stelle Gebrauch zu machen. Den Lesern dieser Zeitschrift werden diese Proben zu ihrer Erheiterung genügen. Zum Schlüsse möge hier folgende Stelle aus Zunz’ Litteraturgeschichte S. 11 ihren Platz finden: ״Allerdings muss die Mithülfe nichtjüdisoherKräfte grösstentlieils noch erwartet werd6n, In gelehrten Real - Eucyclopädien herrschte 1855 noch grosse Unwissenheit über jüdisohe Gebete, die 1860 nicht abgenommen; Zeugniss dessen ist ein Berioht, im Juli gedachten Jahres an die Göttinger gelehrte Gesellschaft über ein Blatt aus einem alten Machsor abgestattet, nicht unwürdig eines deutschen Mönchs aus dem 15. Jahrhundert und Aeusserangen über das Machsor, aus einem Herrenhause 1861 vernommen, die nach 1681 klangen. Auch hier heisst der Wahlspruch: vorwärts!“ Zwanzig Jahre sind verflossen, seitdem der Altmeister diese Worte niedergeschrieben. Dass dieselben auch für unsere Tage passen, dass der Mahnruf ״vorwärts!* auch heute nicht überflüssig geworden, bezeugt die Schrift des Herrn Teohen, bezeugt ihre Approbation durch die Göttinger philosophische Fakultät, bezeugt die Pathenschafc, die ihr Prof, de Lagarde geleistet, bezeugt der Beifall, den ihr Prof. Strack gespendet. Nürnberg. Dr. B. Ziemlich. ״Nathanael — (Schluss.) Herr Marx fährt S. 134 fort: Hier ist dreierlei klar. Erstlich wird ein Gesetz, das Lewin ein Kampfgesetz nennt, von Joseph Karo auf die niohtheidnischen Gojim und somit auch auf die Christen geflissentlich mitbezogen. Zweitens setzt Joseph Karo die Möglichkeit voraus, dass in christliehen Ländern lebende Verf. in ihren Büchern zuweilen durch irreführenden Ausdruck auf ihre ohristliehe Umgebung Rücksicht nehmen; er behauptet sogar, dass der für derartige Gesetze behauptete Unterschied zwischen den Heiden der talmudisohen Zeit und der Gegenwart eine durch Anklagen abtrünniger Juden veranlasste Fiktion sei. Drittens endlich ist zu sehen, dass der Jude gar nioht im Stande ist, einem Nichtjuden, selbst wenn er ihn nicht als Götzendiener betrachtet, in Betreff der socialen Rechte und Pfliohten volle Gleichstellung zu gewähren. Der Wortlaut des Gesetzes, das nach rabbinisohem Verständniss gleiohes Recht nur dem Volkesgonossen und beschnittenen Proselyten vorbehält, bleibt dem echten Rabbinismus ein unübersteigliches Hinderniss.“ — Es ist merkwürdig wie Parteilichkeit vom geraden Denken abführt. Natürlich ist nicht der Jude im Stande, den Christen zu seinem ״Bruder“ zu machen, sondern der Christ, indem er den Juden auch als seinen Bruder ansieht und gesetzlich so behandelt. Im Alterthum und Mittelalter geschah die Anerkennung des Juden als Bruder bei dem Einzelnen als Form der Beschneiduug und des Beitritts zum Judenthume. Der Christ hätte sich schönstens für die jüdische Bruderschaft bedankt. Selbst die Möglichkeit, dass der Jude dem Christen als Bruder gelten werde, war bis in die neue Zeit undenkbar. Seitdem aber die Gesohichte das damals Undenkbare zur Wirklichkeit gemacht hat. warum sollte naoh dem Wortlaute des Gesetzes nur der der Bruder des Juden sein, der die äussere Form der Brüderlichkeit an seinem Leibe, und nioht der die Brüderlichkeit selbst tief im Herzen trägt? Nachdem die Christen gesetzlich zu Brüdern der Juden gemacht sind, sind sie אחיך. Warum den Wortlaut des Gesetzes seiner Klarheit berauben und ihn dann gegen den Wortlaut selbst ins Treffen führen? אחיך heisst: ״dein Bruder“. Im Alterthume war nur der beschnittene Proselyt der Bruder. Jetzt unter der ״Aegide der Humanität, da wir nioht aufhören müssen, ״Juden“ zu sein, um ״Bruder“ zu sein, jetzt sind alle unsere oulturstaatlichen Mitbürger unsere Brüder. Sie haben sich eben zu unsern Brüdern gemacht. Wir, die Juden, konnten natürlich nicht die Initiative ergreifen; aber nach dem fait aocomplit sind sie אחיך. — Wenn aber gesagt ist, Joseph Karo habe das Gesetz des