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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1885-04-30 · N° 18. (30.4.1885) · p. Seite 71

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
14 (1885)
Issue
N° 18. (30.4.1885)
Date
1885-04-30
Page
Seite 71 (sequence 3)
Language
German
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— 71 — Umstand, welcher die Wahrheit ans Licht bringen kiinnte, unerforscht und unberücksichtigt lasse. Was nun die Frage angeht, ob der Aufenthalt der Joden in Aegypten, der Exodus und die Gesetzgebung am Sinai, für geschichtliche Thatsachen zu halten seien oder nicht, wird eine umsichtige und unparteiische Kritik sich zuerst nach Zeugnisseu umzusehet1 haben, welche die ehrwürdigen biblischen Angaben über diese Thatsachen stützen, und solche wini man — namentlich was den Aufenthalt der hraeliten in Gosen angeht — zuerst im Nilthal selbst und im Bereiche der ägyptischen Denkmäler zu finden erwarten dürfen. Die Ehrfurcht vor dem schon durch das Alter Geheiligten fordert hier das liebevollste Eingehen, und wenn wir dennoch sehen, dass die Führer der extremen Richtung der Bibelkritik, ohne sich sonderlieh um die Monumente und die Resultate der ägyptologischen Forschungen zu kümmern, den Aufenthalt der Juden im Nilthal und ihre Befreiung für unhistorisch erklären und ein tieferes Eingehen auf diese Dinge für ebenso miissig und unnütz erklären, wie etwa den Versuch, auf dem Olymp nach den Stühlen der Götter zu suchen, so verfallen sie in Skepsis, d. 11. in denjenigen Fehler des Historikers, welcher die geschichtliche Wahrheit nicht weniger schädigt, als kritiklose Leichtgläubigkeit. (Fortsetzung folgt.) Litten1turb(M־i(‘l!t. Recensionen. I>ns jüdische Gesetz von der Ehe und der Ehe- Scheidung in alter und neuerer Zeit und dessen Verhiiltniss zum Staatsgesetz von Dr. M. Miel zitier, ל ס Professor des Talmuds und der rabbinischen Wissensfiidier am Hebrew Union College za Cincinnati, Ohio, llioch Cincinnati 1.S.X4.“ Unter diesem Titel liegt uns eine in englischer Sprache verfasste Schrift vor, die in lichtvoller Dar- Stellung und methodischer Fassung die jüdischen Khe- und Ehesoheiduugsgesetzo behandelt. Dieselbe ist ans den Vorlesungen des Verfassers über die jüdischen Eliegesetze (Vorwort S. tii am Hebrew Union College in Cincinnati hervorgegangen und verdankt im Ganzen ihre Entstehung der Anregung der ״Ltabhinioal Literary Association of America“, die in ihrer Versammlung zu Detroit!Uioli) lsM) die Ab- bis.sung einer solchen Schrift als sehr wünschenswert!! erachtete. Zwar fehlte es dem Verfasser nicht an werthvollen Vorarbeiten, wie z. B. von dem sei. Dr. Z. Frankel, Grundlinien des mosaisch - talinndisolien hliereelits; Saalschütz, mosaisches Recht; Loew, Eherechtliche Studien; Hamburger, Real - Enoyclopaedie hir Bibel und Talmud Abtli. 1 und Abth. 11, aber ,,me solche leichtt'assliche und gefällige Bearbeitung 'er hierher gehörenden Themta mit ihren litterarhistorischen Untersuchungen in englischer Sprache nst besondere Verdienste, die wir gern anerkennen. Hierzu kommt, dass der Verf. uns überall zur •Quelle ziuiicktührt, aus der er geschöpft, und die biblischen ,md tulmudischen Aussprüche selbst sprechen lässt und zwar in solch geschickter Uebersetzung,!lass dieselben ihrem hebräischen Original völlig ähnlich klingen Diese Schrift hat lti Kapital, von denen ,eliundelt das 1. die ethische Grundlage der Ehe in Bibel und Talmud (besonders lesenswert 11); das!׳.die 1 hieben des jüdischen Ellegesetzes und dessen Ent- Wicklung und Umbildung in unserer Zeit; das das Princip der Ehe (recht erschöpfend); das 4. die Monogamie und die Polygamie; das 5. die Blutsverwandtsohaft und die Verschwägerung (mit einem Verzeiohnisse der verbotenen Ehegrade); das 6. die Verbote zum Schutze der Keuschheit; das 7. die Eheverbote aus religiösen oder andern Gründen (recht ausführlich), die Schwagerehe, die Chaliza und die Priesterehegesetze; das achte: die zeitlichen Ehehindernisse; das 9. die Eigenschaften und Erfordernisse zur Schliessung einer Ehe; das 10. die Form der Eheschliessung in der biblischen und talmudischen Zeit; das 11. die Form der Eheschliessung in unserer Zeit; das 12. die Nachkommenschaft aus der gesetzlichen und ungesetzliclien Ehe, wozu noch der Artikel: ״Mamser“ in Abth. II der Hamburger’schen Real-Eneyclopaedie zu vergleichen wäre; das lil. die gegenseitigen Pflichten des Mannes und des Weibes, (sehr gut ausgeführt); das 14. die Auflösung der Ehe durch den Tod einer der Elieleute; das 15. die Auflösung der Ehe durch Scheidung, (eingehend besprochen von S. 115—129); das Ui. das jüdische Ehescheidungsgesetz nach den Anschauungen der neuesten Zeit. — Eine eingehende Besprechung behalten wir uns noch vor. Wir empfehlen diese sehr belehrende Schrift nicht blos den Fachmännern, Rabbinern und Religionslehrern, sondern auch den Laien als ein ausgezeichnetes Handbuch über die angegebenen wichtigen mit Klarheit behandelten Gegenstände. H. Volksausgabe des jüd.-hellenischen Schriftthums der :1 vorohristi. Jahrhunderte. Unter Mitwirkung von Fachmännern redigirt und herausgegebeu von Oskar W al d ec k. I. Heft: Der Aresteasbrief. . . aus dem Griechischen übersetzt mit Prospeot und Einleitung. Nach dem langathmigen Titel hätte man ein Recht zu verumthen, dass das Büchlein mindestens den Aristeas-Brief enthält. Das ist aber ganz und gar nicht der Fall, sondern die 52 Octav-Seiton umfassende Schrift enthält ausser 10 Seiten Prospect und 5 Seiten Einleitung nur die Uebersetzung der Erzählung des Joseplms Antiip XII, 2. über die Entstehuug der Septuaginta. Der sogenannte Prospect giebt. nur eine Reihe alltäglicher Phrasen, einige bekannte Oiiate aus Kirohenschriftsteüern, wobei dem Verfasser der Lapsus passiert, den Apostel (sic!) Augustinus Do civitftte Dei zu eitleren (S. 1 1). Die Einleitung nimmt einen Anlauf die Geschichte 11er Ueborsetzungssage darzustellen, aber aus dem Ganzen erfährt man kein Sterbenswörtchen darüber, dass der Aristeas-Brief irgendwo gedruckt ist. Natnrgemäss muss sich dein Leser die Meinung auldrängen, dass er nicht existiert. Die Uebersetzung des Oapitels aus dem Joseplms ist correct mul Hiessend, demnach dürfte bei dem Umstande, dass ganz willkürliche Kürzungen Vorkommen —z. B. S. 27: ״Ais er nun erfuhr, dass der von ihm luizusehalfende Tisch grösser . . . sein könne“, wobei die Worte ׳%./׳. ooaav 7,X7.׳.y( ד:; v,v unübersetzt blieben, oder Zusätze, wie S. 21, wo ■fi/.y,: ״aus jedem der 1 2 Stämme“ über- ■setzt wird — die Vermuthung nahe liegen, dass der Verf. eine vorhan lene Uebersi-izung abgedruckt und höchstens iniigemodolt hat. Diese Vermuthung wird durch den Umstand I.׳״- stätigt, dass die (Jebersetznng in correctein Deutsch abgefasst ist, hingegen der Prospect. von Flüchtigkeiten wimmelt. S. 12 der liebe Mühe, der Verrinnen. (S. s!, Audi an Fehlern ist durchaus kein Mangel: S. 0 erscheint die Phrase: ״Da sie [die Judeiiveiiolgung) dem geistigen Aufschwünge der Stadt den Todesstoss versetzte, von dem sie sieh nie wieder erholte“. Herr

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