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Das jüdische Literaturblatt · 1881-08-31 · No. 35. (31.8.1881) · p. Seite 138

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
10 (1881)
Issue
No. 35. (31.8.1881)
Date
1881-08-31
Page
Seite 138 (sequence 2)
Language
German
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138 — holen z B. dass ein Christ einem Juden, eia Haus ver• miethe oder verkaufe, das£ er Wein von ihm kaufe. Zu all' diesem kamen noch die oft erneuten Befehle, alle Exemplare des Talmud und die Erläuterungsschritten über ihn, also den weita119 grössten Theil der jüdischen Literatur, zu verbrennen, wegen der dem Christentlmm feindlichen Stellen, die sich darin linden sollten, woraus dann wieder (Quälereien, Verfolgungen, Einkerkerungen, in Fülle sich ergaben. Es schien, als ob die Mächtigen der Erde für das gepeinigte Volk nur Steine statt des Brodes und auf ihre Bitten und Fragen keine Antwort hätten als die, welche die Almen dieses Volkes einmal ihrem Tyrannen llerodes gegeben; als er sie fragte, was er denn für sie thun solle, hatten sie ihm zugerufen, er solle sich aufhenken. Die neue Theorie von dem Sclavenstande der Juden ward nun auch von den Theologen und Canonisten adoptirt und ausgebildet. Thomas von Aquin, dessen Lehren in der ganzen Kirche als unantastbar gellen, entschied: die Fürsten können über das Vermögen dieser zu ewiger Knechtschaft verurtheillen Menschen ebenso verfügen wie Uber ihre eigenen Giiter. Eine lange Reihe von Canonisten baute auf denselben Grund die Behauptung, die Fürsten und Herren könnten den Juden ihre Söhne und Töchter mit Gewalt wegnehmen und sie taufen lassen. Dass ein getauftes Judenkind dem Vater nicht gelassen werden sollte, wurde allgemein gelehrt und besteht noch immer als kirchliche Forderung. Die Fürsten hatten inzvvisehen die päpstliche Lehre von der gottgewollten ewigen Sclaverei der Juden begierig ergriffen und Kaiser Friedrich II. baute darauf den Anspruch, dass alle Juden ihm als Kaiser zugehörig seien, nach der damaligen Logik, dass das llerrenrecht über sie von den allen römischen Kaisern auf ihn als deren Nachfolger übergegangen sei. Sein Sohn Conrad IV. gebrauchte bereits den Ausdruck: ״Knechte unserer Kammer“, und der ״Schwabenspiegel“ wusste, dass ״König Titus sie zu eigen gegeben habe in des Reiches Kammer“. König Al brecht verlangte sogar vom König Philipp von Krankreich die Auslieferung der französischen Juden, und später sagten die Juden selber in einer Denkschrift an den Rath von Regensburg: ״sie gehörten dem Kaiser, damit er sie vor gänzlicher Ausrottung durch die Chris‘en bewahre, und sie zum Andenken an das Leiden Christi erhalle“. Seit dem vierzehnten Jahrhundert wird diese Kammerknechtsehaft als vollständige Sclaverei gedeutet und gehandhabt: ״Ihr gehöit“, sagt Kaiser Karl IV. in einer Urkunde den Juden, ״uns und dem Reiche mit Leib und Gut an, wir mögen damit schaffen, thun und handeln, was wir wollen und uns gutdiinkt“ In der That gingen die Juden, wie eine Waare, häutig aus einer Hand in die andere; der Kaiser erklärte bald du, bald dort ihre Schuldtbrderungen für getilgt und liess sich dafür eine hohe Geldsumme, gewöhnlich dreissig vom Hundert, für seine Kammer zahlen. Der Schutz, den Kaiser und Reich den Kammerknechten gewähren sollten, war häufig illusorisch, selbst dann, wenn mau ihnen Privilegien verlieh; ihatsäehlieh waren sie rechtlos. Nur wo der Eigennutz gebot, die doch vielfach brauchbaren und einträglichen Mensehen nicht völlig zu Grunde richten zu lassen, griffen die Regierungen ein. Sonst war vom Kaiser herab durch alle Stände bis zum Pöbel Jedermanns Hand wider sie. Häutig war ihnen auch der Schutz nur auf eine bestimmte Zeit zugesichert, nach deren Ablauf sie so gut wie vogelfrei waren, wenn sie nicht sogleich eine Erneuerung des Schutzbriefes mit viel Geld erkauften. Sie wurden benützt wie Schwämme, die man sich vollsaugen liess, um sie dann auszudrücken. Was im Jahre 13!י<) vorging, verdient zu steter Warnung im Gedächtnisse der Deutschen aufbewahrt zu werden. König, Fürsten, Adel und Städte waren durch langen Bürgerkrieg gleichmässig verschuldet; da befolgte man das von Frankreich bereits gegebene Beispiel. Auf dem Reichstag zu Nürnberg wurden alle Judenschulden im Reiche niedergeschlagen, wofür die Schuldner fünfzehn Procent an die königliche Kasse zahlten. Dabei gewannen zum Beispiel der Herzog von Baiern, der Graf von Oellingen, die Stadt Regensburg jedes 100,000 Goldgulden. Hatte einmal ein Fürst den Juden seines Landes oder auch dem Einen oder Anderen sich günstig gezeigt, etwa durch Verleihung eines Grundstückes oder eines Amtes, so erschien sofort ein päpstlicher Mahn- und Strafbrief, mit der Erinnerung, dass hie ein Sohn der Magd einem Sohne der Freien vorgezogen werden dürfe. Päpstliche Cardinal-Legaten Hessen auf Concilien (wie zu Wien 1207) verfügen, dass kein Jude in einem Badehanse, einem VVirthshaus, einer Herberge zugelassen sei, dass kein Christ Fleisch von einem Juden kaufen dürfe, weil er sonst leicht von diesem tückisch vergiftet werde. Die Synode von Salamu n ca vom Jahre 1335 erklärte, Aerzte mosaischen Glaubens böten nur darum ihre Dienste an, weil sie das Christliehe Volk (also die Bevölkerung von ganz Europa) nach Kräften ausrotlen wollten. So wurde Hass und Abscheu gesäet und Massenmord geerntet. Gewöhnt an die Vorstellung, dass jeder Jude der geborene Feind und Schuldiger der Christen sei, hielten die Völker in einer Zeit, die ohnehin mit Vorliebe, ja mit Begier das Grässliche und Unnaturliehe gläubig ergriff, die Juden jedes Verbrechens, auch des unwahrscheinlichsten oder unmöglichen, für fähig. Seit dem zwölften Jahrhundert ging die Sage, die Juden bedürften Christenblut, die Einen meinten zu ihrer Osterfeier, die Anderen als Heilmittel gegen ' ein geheimes Erbübel, desshalb ermordeten sie jälirlieh einen Knaben Daneben abe>• wollte man auch wissen, dass sie jährlich einen Christen dem Erlöser zum Hohne kreuzigten. Ward irgendwo ein Leichnam, an dem sich Gewaltspuren zeigten, ein todtes Kind gefunden, so musste ein Jude der Mörder sein; meist nahm man dabei ein von Mehreren gemeinschaftlich begangenes Verbrechen an, und die Folter wurde so lange fortgesetzt, bis sie Geständnisse lieferte, Dann folgten grauenhafte Hinrichtungen, und in vielen Fällen ein massenhaftes Er״ würgen der ganzen jüdischen Bevölkerung in Stadt und Land. An ein geordnetes, unbefangenes Justizverfahren war nicht zu denken. Die Richter oder Bebürden zitterten selber vor der Wuth des zum voraus überzeugten Volkes, denn die Präsumtion stand fest, duss von jedem Gliede dieses Mördervolkes die verruchtesten Timten zu erwarte!! seien. Zuweilen war es auch ein Christusbild, das ein Jude mit einem Measer gestochen oder verstümmelt haben sollte, was dann das Signal zu einem Blutbade wurde. Seit dem Jahre I21.K) kamen die Gerüchte von misshandelten und wuuderbar blutenden Hostien hinzu. Von Paris, wo der erste Fall sich zugetrageu, verbreitete sich die neue Mähr über die benachbarten Länder, bald wollte man auch anderwärts ein derartiges Heiligthum besitzen, und nun schien cs, als ob die Juden, von einem diimonischen Wahnsinn ergriffen, ein kirchliches Dogma zugleich glaubten und nicht glaubten und ein unbezwingliebes Verlangen nach einem qualvollen l'ode trügen — so häufig wurden diese angeblichen Frevel an ihnen gerächt. In London wurden die Juden ermordet, weil sie die grosse Stadt mit griechischem Feuer hätten verbrennen wollen. Die giosse Pest, welche 134B ganz

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