Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 10 (1881)
- Issue
- No. 35. (31.8.1881)
- Date
- 1881-08-31
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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35 .סג Das Jahrg, X. Jüdische Literaturbiatt. Zar Beleuchtung »Iler Judenthnm nnd Jndrn betreffenden lltrrarlsch. Erscheinungen anf dem Gebiete der Philosophie. Geschichte,Ethnographie,Theologle.Orlentalia, Exegese, Homiletik, Litnrgik, Pädagogik. Heraus״e״eben von Kuhbiner Dr. Moritz Rahitier. Macdehurg, J.H. Angnst Bücher der einschlägigen LIteratnr, welche der Redaction zngesandt werden, Anden in diesemBlatte eingeh. Besprachnng. BelEinsendnng von zwei Recenslonsexemplaren erfolgt auch Erwähn. 1. d.Wochensclir. Das ״JüdlMelte lilterMturblatt“ erscheint wöchentlich in einem halben Bogen; Preis bei allen Buchhandlungen (in Leipzig bei Robert Fliese) pro J ah rg an g: 8 Mk. Abonnenten der ״Israelitischen Wochenschrift“ (die vierteljahrl. bei allen Postanstalten und Buchhandlungen 3 Mk. kostet) erhalten das. ״Jüdische Literaturblatt“ gratis. — Inisernte werden mit25Pf. für die dreigespaltene Pet.itzeile berechnet und ausschliesslich entgegengenonnnen durch die Central-Annoucen-Expedition von Cr• Dq.11.1>0 Ac Co., Frankfurt a. M., Magdeburg, Berlin, Hamburg, Cö 111, München, Zürich, Wien, Paris. Inhalt: Wissenschaftliche Aufsätze: Die Juden in Europa. — Zur Erklärung des Wortes ימים (Gen. 36,24). L i t e r atur bericht: Recensionen: Betli Uri (בית א'רי). Erklärungen schwieriger Stellen des Pentateuch und Midrasch. — Nathan Le Sage, Conference faite ä la societe republicaine d'instrnction de Vesoul. — Vier Zeitfragen in neuer Behändhing von A. Ephren. — Notiz. Nachdruck nur mit voller Quellenangabe gestattet. Die Juden in Europa. Festrede in der Akademie der Wissenschaften zu München, von Prof. Dr. J. v. Döllinger, am 2'>. Juli 1881. (Fortsetzung.) Das waren Thaten fanatischer, zuchtloser Banden. Für Fürsten und Völker, für Priester und Laien waren natürlich die Aussprüche der Päpste und der Concilien über Rechte und Pflichten der Christen gegen die Juden massgebend. Früher hatten sicli die römischen Bischöfe mit den Juden nicht befasst; ihre Briefe und Verfügungen in den ersten sechs Jahrhunderten ent- Balten nichts über sie, die Kaiser-Gesetze scheinen ihnen genügt zu haben. Gregor der Grosse schützte sie unermüdlich gegen die in Unter-Italien häutigen Gewalttätigkeiten, verbot, sie zum Christenthum zu zwingen; aber indem er ihren Uebertritt durch gewahrte Vortheile erkaufte, stellte er den bedenklichen und bei späteren Zwangsbekehrungen oft angerufenen Satz auf: die Kirche gewinne damit, wenn auch nicht die Erkauften selbst, docli gewiss ihre Kinder. Von da an schweigen die Päpste fast drei Jahrhunderte lang über das Judenvolk. Seit der Milte des D. Jahrhunderts vollzog sich die erste mächtige Erliebung des Papsttums durch Pseudisidor, Nikolaus I. und seine nächsten Nachfolger. Als nun Stephan VI. (H85—8H1) das lange Schweigen brach, war bereits in Rom eine höchst feindselige Stimmung an die Stelle der früheren Milde getreten. ״In tüdtliehe Angst, schrieb dir Papst dem Erzbischof von Narbonne, habe ihn die Kunde versetzt, dass dort die Juden, diese Gottesfeinde, durch königliche Verleihung Grundeigentum (Allod) besässen, und dns9 Christen mit diesen Hunden zusammen wohnten und ihnen noch Dienste leisteten, da ihnen doch zur Strafe für den Tod Christi alle von Gott selbst beschworenen Gewährungen und Verheissungen genommen worden“. Damit war die Losung gegeben, die neue Bahn betreten, auf der man nun weiterschritt. Wohl gelang es den Juden nicht selten, päpstliche Schutzbriefe zu erwirken. Das Verbot, sie zur Taufe zu zwingen, zu berauben und todtzuschlagen, ward öfters erneuert; aber während sonst aucli in geringfügigen Dingen Bann, Interdict, Vervehinung und andere drastische Mittel angedroht und verhängt wurden, blieb es in diesen Bullen bei der allgemeinen Mahnung; die Pönal-Sanction fehlte. Die Könige und der hohe Adel gaben überall das Beispiel gesetzl oser Unterdrückung, Misshandlung, Ausplünderung der Juden, und es findet sich nicht, dass die Päpste dies etwa ihnen verwiesen oder der (iequälten sicli gegen sie angenommen hätten. Im Gegentheil, als Philipp August die französischen Juden beraubte und verbannte, erklärte Cölestin III., der König habe dies getlian, von göttlichem Eifer entbrannt. Und wenn ein geistlicher Fürst, um völlig sicher zu sein, zur Vertreibung der Juden sich die päpstliche Ermächtigung erbat, so ward sie ihm bereitwillig ertheilt. Die Erklärung Innocenz' III.. dass das ganze Volk seiner Schuld wegen zu immerwährender Sclaverei von Gott bestimmt sei, wurde die stets angerufene Magna Charta für Alle, denen nach dem Besitz der Juden und ihres Erwerbes gelüstete; nach ihr handelten Fürsten und Völker. Ihr Eindruck konnte auch nicht gemildert werden, wenn die Päpste ihre gelegentlichen Schutzbriefe lediglich auf das Prophetenwort von dem überbleibenden Reste stützten, der in der letzten Weltperiode bekehrt werden sollte. Ein solches Bruchstück des Judenthums werde, meinte man, wo nicht in Europa, doch jedenfalls in Asien immerhin sich erhalten. Die folgenden Päpste hielten an den Grundsätzen und Forderungen Innocenz’ III. fest. Bauten die Juden sich eine neue Synagoge, so musste sie niedergerissen werden, nur die alten durfien sie ausbessern. Kein Jude darf gegen einen Christen Zeuge sein; das Tragen des Abzeichens, des Hutes oder gelben Tuches, sollten die Bischöfe mit allen Zwangsmitteln durchsetzen. Dieses Gesetz des Abzeichens war besonders hart und grausam; denn bei den häufigen Meutereien und Tumulten in den Städten lielen die Juden um so leichter in die Hände der Wülhenden, die sie auf den ersten Blick erkannten, und auf Wanderungen wurden sie unentrinnbar die Beute der zahlreichen Strauchritler und Strolche, die natürlich jeden Juden für vogelfrei hielten.״ In Spanien war daher den Juden erlaubt worden, auf Reisen beliebige Kleider zu tragen, was jedoch bald wieder zurückgenomuien wurde. Vorzüglich Eugen IV., der die von Martin V. gemachten humanen Zugeständnisse wieder umstiess, verschärfte die ohnehin schon erbarmungslose kirchliche Gesetzgebung, so dass man frageu musste, wie denn, wenn das Alles genau eingehalten ward, diese Mensehen ihr elendes Dasein noch fristen konnten. Wes die Päpste etwa unerwähnt liessen, das er» gänzten die Concilien der einzelnen Länder; sie ver־