Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 10 (1881)
- Issue
- No. 34. (24.8.18818)
- Date
- 1881-08-24
- Page
- Seite 135 (sequence 3)
- Language
- German
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135 — die letzten Tage vor der Eudkatastroph'e und dem j Weltgericht. Es nahm sich aus, als ob man das Zu- I sainrnenleben mit Israel in einer einzigen Gemeinschaft, ",in welcher dann freilich Israel nach der biblischen Lehre wieder in seiner! angestammten Primat eintreten würde, als eine lästige und verdrießliche Sache gern auf wenige Tage oder Monate beschränkt hätte. Hie christlichen Kaiser hatten in ihren Gesetzen an »len Rechten und Freiheiten der Juden nichts Wesentliches geändert, bis T h eod o si u 8 II. sie im Jahre 43it von allen Aeuvern, auch den städtischen, ausschloss, was dann für ihre Stellung wie im oströmisehen Reiche so auch in Europa massgebend wurde, da das Gesetz in Justinian’s Codex überging. Im A b eil dland begegnen wir Ende des sechsten Jahrhunderts den ersten Zwangsbekehrungen im fränki- «ch״n Reiche; Avitus in Clermont und die Könige Chilperic-h und Dagobert gaben das Beispiel. Es ward bald im spanischen Westgothenreiche im grossen Styl nachgeahmt. Dort, wo die Bischöfe den Staat beherrschten, liess König Sisebut. im Jahre 612 den Juden nur die Wahl, auszuwandern, oder sich taufen zu lassen. Viele wählten das letztere, kehrten aber später zum Judenthum zurück, und nun begann eine Reihe von Gewaltinassregeln, um die Getauften wider ihren Willen in der Kirche festzuhalten und ihren Rücktritt zu rächen — so verordnete es ein Decret der National-Synode von Toledo — ein verhängnissvoller Beschluss, der mehr Blut und Thränen gekostet hat, als irgend ein Gesetz des heidnischen Alterthums, denn er diente als Regel für unzählige Tliaten der Folgezeit. Im Frankenreiche bewegten sich längere Zeit hindurch die Verordnungen der bischöflichen Concilien wesentlich innerhalb des von den Kaisern gezogenen Kreises. Man verbot ihnen die Ehe mit Christen, den Besitz und Verkauf christlicher Sclavea, das Richteramt über Christen; auch das Zusammenspeisen von Juden und Christen und der Gebrauch eines israelitisehen Arztes ward untersagt. Bittere Feindseligkeit gegen das Volk athmen im fränkischen Reiche zuerst die Schriften der Erzbischöfe A g o b a r d und A m o 10 von Lyon tun das Jahr 848; der Letztere empfahl Sisebut'8 Handlung als eine gottgefällige und nachahmuugswerthe — ein böses Zeichen kommender Dinge. Indessen zeigen diese Schriften auch; einmal, dass damals von einer wucherischen Aussaugung der Christen durch die Juden noch immer nicht die Rede war, und dann, dass der Kaiser, die Staatsbeamten und selbst das Landvolk den Juden wohlwollten und die Staatsgewalt sie noch schützte. Aber mit dem Ausgang des elften Jahrhunderts trat eine für Christen wie für Juden und Heideu verhängnissvolle Wendung ein. Die höchste Autorität in der abendländischen Welt hatte das Princip der Religionskriege verkündet und das Mittel, sie zu nähren und stets wieder hervorzurufen, gefunden. Es war ein sündeutilgendes und heilbringendes Werk geworden, nichtchristliche Völker zu bekriegen, Heiden und Ungläubige zum Glauben zu zwingen und die Widerstrebenden zu berauben und zu vertilgen; da musste unvermeidlich auch die Lage des israelitischen Volkes weit schlimmer als früher sich gestalten, und wenn Europa auch im Grossen und Ganzen stetige Fortschritte in der Bildung geordneter Staatswesen machte, dem Judenvolke kam dieser Fortschritt nicht zu slat- , len! vielmehr brachte jedes Jahrhundert vor der Reforination eine Steigerung seines Elends. Denn der Israelite war in den Augen der damaligen Christen schlimmer als ein Untergläubiger; er hiess in der offi- I ciellen Kirchen spräche: perfidus, d. h ein Mensch, der weder Treue noch Glauben verdient. ״Oremus et pro perfidis Judais“, heisst es in der Charfreilags-Liturgie, und alle Theologen und Canonisten jener Zeit bedienen sich des Ausdruckes. Er sollte gemieden werden wie ein Pestkranker, dessen Hauch schon ansteckt, wie ein gefährlicher Verführer, dessen Rede das Gift des Zweifels und Unglaubens birgt. Den Laien war verboten, von Religion auch nur Ein Wort mit ihm zn sprechen Als daher die Schaaren der Kreuzfahrer zum Kriege gegen die Mohammedaner in Asien auszogen, erschlugeu sie zuerst die Juden in der Heimath und plünderten ihre Häuser. Und das Königreich Jerusalem begann sein Dasein damit, dass die dort lebenden Israeliten zusammt ihren Synagogen verbrannt wurden. (Forts, f.) Beiträge nr Krklärang 4er griechische■ Wörter ia dea IMruchia and Talaadea. Von Rabbiner Dr. Gebhardt in Bromberg. (Fortsetzung von Nr. 22.) 8) אמבירום, halb verbrannt. Midr. Ps. 22. Midr. Schir haschi'rim (אימום(;״!)) שירוף :(אעלה בתמר Tanch. 147: נעשה אימת שירוף עליו! ולמה לא ושרף כלו. 9) אגבטאות Exodus rabba 12, <׳״«£«•.; Anhöhe, Hügel. Wohl auch wie 3a'1«(3׳.;. i«J«!. 10) אנטניא s. h. אנטייא, Midr. Ps. 15. ד* Hab und Gut. ^תוסבראות ibid., bedeutet nicht Schätze, sondern Schatzkammern.) 11) איסגנטרין, Zeitgenosse. Midr. Ester 7. 12) איסטרטיגום s. h. אסטריסגום : Sternchen. Midr. Ps. 17. 13) 3 אספירוםz3׳.p׳!; Umwurf, Hülle (Num. rab. 4). 14) אספלידא, Höhle. »׳./»}׳;>׳<׳—ג.; Gewölbe, Schwibbogen. 15) מ-»׳.י*35י״׳:!נ ,איסטופיטא;; eine Sache von Wichtigkeit. Midr. Ruth. 3). 16)!נ׳;׳ ,אפסיי Auge. (Tanchuma נשא ר״ד; Num. r. 12, Midr. Ps. 90, Midr. Threni 1.1 17) 5 ,אפיקטוייץarn3•.; Ausspeiungen, (Sabb. 12). Es ist eine Buchstabenversetzung, wie ז;״׳צ־!7ב איספקא davon ein Zeitwort פקטז (z. B. לא יגעיל לא יפקטז) Fehlgeburt werfen. 18) 3׳/-״׳:ד* אפיקורין-p׳!; von der Hand weg, ohne Umstände. — מיד (Chuliin 104, Jebam. jerusch 10, Sofa 9). Dasselbe mit Vertauschung des ר in ל die Lesart des Alfasi באפיקולום (v. Sachi, Beiträge I. 5 b.) 19) פריטין אפיריטום (Midr. Saui. 5., Schir haschirim 7), t׳-,«} ׳־>'.■ nach getroffener Verabredung war es das Seine, das ihm Gebührende. (Pessach. 118. Exod. r. 18.) 20) אפתווים: Abzahlung, Busse (Schir lmschirim r. 1). 21) אקי i-M. weiche! mache Platz! Zeichen der Ehrerbietung. (Tanchum רנה), efr. Aruch. 22) ארגיגיטין (Gen. r. 63; Terumoth jerusch. 8), 23) 'ארגדי, ,JVXj״,v, was für ihn ausreicht. 24) ׳כ״וב<׳ודל ארטסיס.; Verdichtung, (Exod. r. 17). 25) אי אתסימארטין) ארם), (Lev r. 34.) Zeitwort gebildet von ipr,j17״ eine Verurteilung in contumaciam. Dasselbe die andere Lesart מזדמייי von 1י\.;ד 26) א ר תיקום יון .jp-:׳!aor״/•״׳ giebt hier weder einen Sinn, noch passt dazu das Folgende. (Midr. Sam. 19). Dns Richtige, nur etwas korrumpirt, hat Jalkut II, 124. ארכתפאן.1) ,ארכהפאן) «py.das Urbild, die Idee. (Fortsetzung tolgt.)