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Das jüdische Literaturblatt · 1881-07-06 · No. 27. (6.7.1881) · p. Seite 107

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
10 (1881)
Issue
No. 27. (6.7.1881)
Date
1881-07-06
Page
Seite 107 (sequence 3)
Language
German
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— 107 tigt uns zu der Annahme, die übrigens schon Zunz (a. a. 0-, p. 324) äussert, Raschi habe zu wiederholten Malen die einzelnen Tractate vorgetragen, bevor er selbst den Commentar schriftlich fixirte, hieraus würde es sich erklären, wie so es kam, dass Raschbam Baba hathra (Fol. 58 b angefangen) und sein Schwiegersohn R J B N Maccolh ergänzt haben. Und zwar denken wir uns dies folgendermassen: Raschi las den Tractat Makkot ohne vorherige Abfassung, sein Schwiegersohn, der ja auch sein Schüler war, notirte die Bemerkungen Raschi’s und verwob dieselben mit seinen eigenen Bemerkungen zu einem Commentar, nachdem Raschi durch den Tod verhindert war, den Commentar zn diesem Tractat schriftlich zu fixiren. Das gleiche trifft bei Raschbam zu. Andererseits aber dürfen wir nicht vergessen, dass Raschi selbst einen grossen Theil seiner Erklärungen seinen Lehrern und Collegen verdankte, wenn er sie auch in einer fasslichem Sprache kleidete.*) Jacob Reifmann versuchte den Nachweis, dass der Tractat Taanith nicht von Raschi herrühre.**) B. Poetische (liturgische) Leistungen. Sämimliche, den Poet betreffenden Leistungen sind von Zunz in seiner ,,Literaturgeschichte der synagogalen Poesie“, (p. 252 bis 254, p. 617 und 617) dein Titel nach angeführt. Nach Zunz (ibid.) ist der vorherrsehende Charakter seiner Gebete tiefe Wehmuth, in allen wird bitter geklagt. Und wahrlich die Zeit, der sie ihre Entstehung verdankten, war ja die zweite Hälfte des 11. Jahrhunderts, wo die Kreuzzüge den Hass, der schon lange glomm, zur hellen Flamme gegen die Juden aufschürten. C. Zur Bibelexegese. Dass der Commentar zum Pentateuch und zu den 5 Megillot und den Nebiiin risehonim von Raschi selbst stamme, ist wohl allgemein anerkannt. Wenn aber bis jetzt auch alle anderen canonischen Schritten — mit Ausnnhme der beiden Bücher der Chronik — der allgemeinen Ansicht nach von Raschi commentirt worden sind, so müssen wir aus folgenden Gründen dem entgegentreten. Schon bei dem Commentar zu Jesaja kommen mehrere grammatische termini vor, die bis dahin bei Raschi nicht in gleicher Weise bezeichnet werden, f) *) Wenn auch Raschi nicht Überall den Namen de9sen, dem er die Erklärung verdankte, citirte, so ist ihm durchaus nicht der Vorwnif eines Plagiats zu machen. Wie die Araber diesen Begriff bis in die Neuzeit hinein nicht kannten, 80 war dies im ganzen Mittelalter bei der europäischen Bevölkerung, die Juden nicht ausgenommen. Wo man dem einen hohen Zwecke, der Erklärung des göttlichen Wortes '.ebte, da verschwand eben bei diesen Männern alles Individuelle und Persönliche Man wollte die Suche lörderu und übte auch eine Selbstverleugnung, die unserer Zeit ganz fremd ist Daher die Menge Pseudonymen, und die Sitte, dass man die eigene bescheidene Arbeit einem bekannten Manne zuschrieb, damit dieselbe mehr gelesen werde. Dass damit auch Unfug getrieben wurde, ist wohl bekannt. **) Wie weit diess richtig ist, können wir beurtheilen, da wir Reifraunn's Arbeit uns nicht verschaffen konnten; sollte sich aber die buche so verhalten, so wäre ein Widerspruch den Stinson Bloch in seinem Buche Toledot Raschi (p. 32 b) hervorhebt, gelöst, da er gerade aus dem Tractate Taanith, Fol. 20a entsteht; (vgl übrigens Zunz, ״Zur Geschichte und Literatur“, I. Bd., p 02, wo von dieser Stelle die Rede ist.) (Reifmann schrieb auch: Der Raschi-Commentar zum Tractat Molid Katan, Frankel's Monatsschrift, 111. Bd., 185*, p. 2^9, ff.j , t) Allerdings könnte hingegen eingewendet werden, dass e.-• vielleicht eine spätere Arbeit Rasclü's sei und er zu dieser Zeit bereits neue und bessere termini gefunden habe; doch scheint uns diess sehr unwahrscheinlich, um so mehr, da ja bekanntlich Rasein in seinem hoben Aller sich der Erklärung des A. T. hingab. — Bei dieser Gelegenheit wollen wir folgende Vermuthung, auf die wir noch zurückzukommen Gelegenheit haben werden, äussern. Der Cod. XXVM. der Seminarbibilothek zu Breslau, der eine Hand- Schrift von Kura's Bibelcommentar enthält, bringt oft, nachdem er Kara's Commentar beendigt iiat, den Commentar von Raschi zu einer Haftarah, die aus demselben Buche stammt; 80 ist diess ausdrücklich beim Buche der Könige der Ball. Dieses nämlich ist Bei Jeremijah aber sind sehr viele Punkte, die der Abfassung von Raschi entgegen sind. Zunächst wird Capitel 18, Vers 13 zur Stelle אם ינחשו מים ודים Raschi erwähnt, was doch von Raschi 8elb9t nicht geschehen würde Gesetzt aber, es wäre diese Stelle interpolirt, wie dies bisher angenommen wurde, so spricht die Stelle Jer, 20,10 הגידו ונגידנו durchaus nicht in Raschi’s Styl. Und gerade der Styl ist, wie wir bereits oben andeuteten, das diesen Autor besonders Characterisirende. Folgende Worte, insbesondere sind durchaus nicht Raschi’s Schreibweise:ויש לנו כמו נגידנו דברים רבים במקרא אשר לא יכון פתרונם כי אסעד אשר יחלקון לשתי תיבות Wahrlich, so ein schleppendes Hebräisch schrieb Raschi nicht, obwohl auch er, wie wir im grammatisehen Theile zeigen werden, von dieser sogenannten 2. oder 3. Theilang des Wortes wusste. Ebenso schleppend sind die vorhergehenden Worte: ודונש פתר אותו לשון הגדה ממש וכן פתרונו. Auch im folgenden Verse ist statt des sonst üblichen הרי וה מקרא קצר (es ist eine elliptische Wendung) folgendes zu lesen: והרי וה מן המקראות קצרי דבור. Ferner ist zu Cap 22, 14 zur Stelle וקרע לו zu lesen ״ .ואהרים הגיהוAndere haben erklärt“, wörtlich ״erleuchtet,“,*) was durchaus nicht Raschi’s Schreibweise ist. Es ist noch zu bemerken, dass all’ das bisher als gegen Raschi’s Styl Geschriebene sich auch in der von «ns benutzten Handschrift genau so wiederfindet, und bei dem hohen Alter der Handschrift (1280) an eine so häufige Interpolation, wie diess noch in der Folge sich zeigen wird, nicht zu denken ist. (Fortsetzung folgtj Nochmals über die slaviscben Wörter bei ßaschi. Trotzdem Herr Dr. Grünwald**) sich auf die Schulter zweier so bedeutender Autoritäten, wie Zunz und Miklosich stützt, hat er mich doch nicht überzeugt, weder, dass das bibl. נ'ר^ aus dem Slavischen zu erklären ist. noch davon, dass die beiden zur Erklärung der Worte bei Raschi von ihm angeführten quasi-polnischen Kroszim und Koszun wirklich im Polnisehen vorhanden sind. Zunächst bitte ich ihn: 1) cd שניר nur irgend eine sprachwissenschaftliche Quelle für seine Behauptung anzugeben, dass von dem Orientalen der g-Laut am Schlüsse des Wortes wie r gehört wird. Es ist ja bekannt, dass der reine g-Lant dem Orientalen etwa wie das engl, j (dsch) klingt. Durch das nordische snör, wird höchstens erwiesen, dass ניר^ aus dem Skandinavischen, nicht aber aus dem Slavischen erklärt werden musste. Der lateinische und der Sanskrit-stamm kommen hier gar nicht in Betracht, weil von Kara commentirt, dann folgt aber eine Haftarah aus diesem Bucke und mit der ausdrücklichen Bemerkung: 1?y פירוש רשי הפטרת וירא, weihe 11. Könige, Cap. 4, sich findet. Diese Thatsacke zeigt klar, dass Raschi seinen Pentateuchcommentar zu liturgischem Zwecke schrieb, und da die Huflurali's auch liturgisch sind, hat er höchst wahrscheinlich unmittelbar, sei es nach jedem Abschnitt oder nach jedem Buche von den 5 Büchern, die Hafiaroth folgen lassen. Dass dies aber von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit ist, geht daraus hervor, dass wir fortan sehr wohl an ne hm en können, dass das eine oder andere Capitel auch aus den spätem Propheten, welches nämlich eine Haftarah bildet, (Nebiim achronim) von Raschi selbst commentirt sei, o 11 ne dass jedoc 11 Rasehi das betreffende Buch ganz commentirt haben müsse. Uebrigens hat bereits A. Geiger in seinen Beiträgen zur jüd. Literaturgeschichte p. 11 nachgewieseit, dass der Raschicommentar zum mindesten stark glossiert sei. *) Herr P. Rudermann macht mich auf die Stelle Ps. 18,29 ״ ■וה׳ אלהי יגיה חשכיGott der Herr erleuchtet meine Finsterniss“, offenbar rührt daher der Ausdruck ״erklären1', vgl. das lat. elucidare. *״) Siehe Nr. 38 und 39 vor. Juhrg.

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