Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 10 (1881)
- Issue
- No. 26. (29.6.1881)
- Date
- 1881-06-29
- Page
- Seite 102 (sequence 2)
- Language
- German
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— 102 auszugeben, frugen und forschten sie vielmehr so lange bis der Zweifel beseitigt war und sie wieder sicher vorwärts schreiten konnten. Und wenn auch die Forschung nicht immer ein positives Ergebniss erzielte, was verschlug das einem Manne, der den erhabenen Ausspruch that, dass das Suchen der Wahrheit ihm höher stehe, wie die Wahrheit selbst? Das geistige, veredelnde Ferment das in dem Suchen liegt, galt ihm mit Recht mehr, als das erlangte Resultat, das, wie jeder gesicherte Besitz, die Nutzlosigkeit ferneren Strebens erkennen lässt und somit Erschlaffung der seelisehen Kräfte erzeugen muss. Wusste er überdies doch besser wie irgend einer, dass die absolute, von Alien gleichmässig erkannte Wahrheit, eine unerreichbare Utopie sei, dass das intensive Licht das kurzsichtige Menschenauge blenden würde und demselben daher nur einzelne Strahlen, nur Theilwahrheiten zu schauen vergönnt sein könne. Es fiel ihm daher nie bei, die Ergebnisse seiner Entdeckungsreisen im Reiche der Forschung als unantastbare Axiome hinzustellen, und deshalb wäre auch nichts ungerechter und weniger nach seinem Sinne, als jede seiner grübelnden Fragen als unfehlbares Dogma zu betrachten, um dann, aus jedem scheinbaren Widerspruche, der bei den Versuchen, die dunkeln Punkte von allen Seiten mit der Fackel der Vernunft zu erhellen, nothwendig hie und da hervortreten musste, einen Vorwurf ableiten zu können. Lessing nannte sich selbst nur den Jäger, der das Gedankenwild aufstöberte, dass Erlegen desselben sollte in vielen Fällen erst den kommenden Generationen vorbehalten sein. Wenn es ihm, in den Irrgängen des Forstes verstrickt, nicht immer vergönnt war, den Ausgang zu finden und im Triumpfe das Hallali zu blasen, so sollte man doch stets dessen eingedenk sein, dass es den Epigonen schwerlich möglich wäre, so gefahr- und mühelos dem erregenden Jagdvergnügen sich hinzugeben, wenn Lessing’s fragend forschender Blick nicht Umschau gehalten UDd, nach manchen Kreuz- und Quergängen, dem verborgenen Aufentl^&te des Wildes auf die Spur gekommen sein würde. Agathe Meiseis. Die Pleuropneumonie nach j üd. Ritualgesetz. Von Rabbiner Dr. Simon Wolffsohn in Trencsdn. (Schluss.) Aber was theoritisch begründet, muss nicht immer auch in der Praxis nachweisbar sein. Den ritualgesetzlichen Unterschied, ob die Primordialität der Szirchah in der Lunge oder im Brustfelle zu suchen ist, zugesianden, dürfte immerhin deren Fesstellung unmöglich sein. Indes? ist hier der Nachweis in dem Grundsätze angedeutet: ״Die Bildung einer Szirchah geht nur da vor sich, wo das Fleisch durchlöchert ist.“ Denn ist diese Voraussetzung richtig, — die Beobachtung hat sie bisher nur ausnahmslos bestätigt — so muss an der Stelle, wo die Szirchah sich eu entwickeln begonnen, eine Oeffnung sich befinden. Man löse drum dies Häutchen mit grosser Vorsicht von der Lunge ab, träufle auf die enthäutete Stelle einige Tropfen lauwarmen Wassers und blase die Lunge auf. Bilden sich kleine Wasserbläschen, so ist das ein sicartrer Beweis, dass die Lunge durchlöchert ist; im Nichtfalle ist die Annahme statthaft, dass die Szirchah blos ein Auswuchs aus dem Brustfelle sei, und das Fleisch darf ritualgesetzlich dem Consum übergeben werden. Aber wiewohl nach dieser Ausführung die Merkmale zwisehen wirklicher und scheinbarer Pleuropneumonie wohl gegeben sind, wird dennoch nicht in der Praxis darauf regardirt. Als Grund hierfür gilt wiederum die Erfahrung Eine derartige gewissenhafte Untersuchung entzieht sich nämlich der menschlichen Controlle. Darum kann ein solches Vertrauen nur Einem geschenkt werden, dessen Religiosität ausser allem Zweifel ist, oder wie die Bestimmung im Ritualcodex lautet: ירא את ד" מרבים ״der an Gottesfurcht Viele überragt“.*) Geleitet von der Erwägung, dass der Metzger mit verhältnissmässig geringem Verluste das ritual verbo* tene Fleisch an Nichtjuden absetzen könne, habeu sie jede Untersuchung cusgeschlossen, bei welcher die Leichtfertigkeit der Schlächter sich geltend machen könnte. Nun fragt es sich: 3. Wie solche Krankheitserscheinungen zu behandeln sein werden, wenn dieGesetzgebung eines Landes vom Verkaufs mark te altes Fleisch ausschliessen sollte, an welehern die jüd. rituelle Untersuchung pleuropneumonatische Symptome coustatiren sollte? In der Einleitung bereits wurde darauf hingedeutet, dass unter solchen Umständen die übliche Rigorosität ausser Kraft treten müsste: התורה חסה על ממונן ׳®"י. .,Die Religion will dass Eigenthum ihrer ßekenner nach Thunlichkeit gewahrt wissen“, ist ein riehtiger Motor bei rituellen Entscheidungen. So lange also das von der rituellen Besichtigung für ״trepha“ erklärte Fleisch ohne Verstoss gegen die Staatsgesetze ohne erheblichen Verlust bei Nichtjuden Absatz findet, ist die gebotene Schadloshaltung des Metzgers für die Untersuchung von nur geringem Belang. Ist der Metzger aber einem fühlbaren Schaden ausgesetzt, so muss die Untersuchung resp. deren Zulässigkeit von solcher Erwägung bestimmt werden. Und wenn auch zugegeben wird, dass nicht jedem Schlächter, zum mindestens ohne Aufsicht nicht, diese anvertraut werden darf, so kann andererseits nicht geleugnet werden, dass es eine Unbilligkeit wäre, wollte man den Leichtsinn einiger oder mehrerer Schlächter an den Metzgern ahnden. Drum muss die Analyse zur Unterscheidung zwischen wirklicher und scheinbarer Pleuropneumonie für statthaft erklärt werden und wäre es auch nur unter der Beschränkung (״ (וצריך שאלת חכםunter Aufsicht des Rabbinates“. Diese Behauptung ist übrigens keine blosse Combination, sondern eine historisch begründete. Ueber die Statthaftigkeit der angedeuteten Untersuchung in Fällen, wo die Lunge mit einem Körperiheile verwachsen ist, an welchem ein נקב nicht als Symptom einer unheilbaren Krankheit angesehen wird, geht die *) Leider i.-t e9 aber eine Thatsaclie, dass rituelle Schlächter vom Schlage jenes berüchtigten Schamesch (vid. Wochenschr. Nr. 42, p. 352 v. J.) keine vereinzelte Erscheinungen sind. Verfasser hat es selber erfahren, dass eine mähr. Gemeinde, welche die Orthodoxie auf ihrem Aushängeschild trägt, bei An- Stellung eines solchen Functionärs über dessen Mangel eines Ausweises technischer Befähigung (קבלה) einfach zur 1 agesorduung übergegangen, nachdem derselbe ihrem Geschmacke als Vorbeter entsprochen, ünd ungeachtet dessen, dass vom Gemeindeyorstande seinos früheren Wirkungsortes und vom dasigen Rabbina» Kerichte über von demselben verübte Schurkenstreiche eingebauten, ist er in seinem Amte bis heute noch belassen. Unsere Vorderen, denen solche Uebelstände nicht mehr unbekannt gewesen, mochten darum den Schächtern kein allzu grosses Vertrauen emräumen, fürchteten namentlich Fahrlässigkeit da von ihrer Seite, wo eine Untersuchung eine gewisse Geduldprobe erfordert.