Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 10 (1881)
- Issue
- No. 25. (22.6.1881)
- Date
- 1881-06-22
- Page
- Seite 98 (sequence 2)
- Language
- German
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98 — t sehend, citiren seine Werke als beredte, flammende Proteste gegen die schmachvollen Judenverfolgungen in Deutschland; die frommen Christen wollten ihn ausschliesslich von kirchlichem Gesichtspunkt betrachtet, in ihm den gläubigen, fest auf dem Boden des Krangeliums stehenden Christen bewundert wissen, und zuletzt waren unter all den Panegyrikern auch einige zu finden, die ihm ob seiner ,atheistischen Gesinnung einen Hymnus anstimmten. Wollten diese Letzteren fiir dieses, wie sie behaupten, ans den Schriften! des Meisters deducirte charakteristische Merkmal auch die entsprechenden, schwarz auf weiss vorhandenen Beweisstücke verbringen, sie kämen, dünkt uns, nicht wenig in die Klemme. Wie und wodurch Hesse sich doch diese gewagte Behauptung argumentiren? Doch nicht etwa durch die bekannte Polemik gegen den Pastor Göze, in der Lessing strenggläubiger wie der buchstabendiiftelnde Priester sich erwies, in der er zwar die historische Echtheit und das Zeugniss manches von der Hierarchie sanctiouirten Schriftstückes verwarf, dabei aber so sicher und heimisch in den Gefilden des Alten und Neuen Testaments sich tummelt, dass er, ,freit davon, aus dem Sattel gehoben zu werden, seinem gelehrten Kämpen vielmehr abwirft und als Sieger aus dem Federturnier hervorgeht. — Oder sollten vielleicht die Freimaurer-Gespräche zwischen Ernst und Falke ein Streiflicht auf seinen geheiuien Atheismus werfenp Hier linden wir, wir mögen den Worten auch die vJillkührlichste Deutung geben, nur den Plan zu einer Art platonischen, idealen ,Rffgublik, den Zukunftstraum einer freien, durch keine gesellschaftliehen, staatlichen, kirchlichen Schranken eingeengten Genossenschaft: Recht und Gerechtigkeit, Duldung und Nächstenliebe sind da die Losungsworte; religiöse und politische Parteiungen treten nicht trennend zwisehen Mensch und Menschen, und die überkommenen conventionellen BegrifTe vom Kastenwesen und den tausendfältigen Farbenspiegelnngcn in den einzelnen Gesellschaftsklassen müssen da vor dem höheren Naturgesetz weichen, das die Wesenkette aneinanderreihet, sie zu inniger Gemeinschuft unauflösbar verflicht, ln diesem idealen Staatsgebilde soll der starre Formalismus auf allen Gebieten vor dem ewig lebenden Geiste zurücktreten und auch die Gottheit nicht in gewissen, Yorherbestimmlen, strengen Normen, nur von Jedem in seiner Weise, nach Maassgabe seines Vermögens und individuellen Bedürfnissesangebetet, beileibe aber nicht ihrer Souveränität entkleidet und des Thrones entsetzt werden. — Noch eine Schrift ist in Betracht zu ziehen, aus der man bei gutem Willen die Intentionen des Autors nach willkürlichem Ermessen zu deuten, einiges Kapital schlagen kann, in: ״Die Erziehung des Menschengeschlechts.“ (Schluss folgt.) Die Pleuropneumonie nach jUd.Ritualgesetz. Von Rabbiner Dr. Simon Wolffsohn in Trencsdn. In der Abhandlung des Herrn Dr. Heinrich Bellrend über ״die Uebertragung von Krankheiten der Thiere auf den Menschen durch den Genuss der Thiere“ (Nr. 5 des Jiid. Lithl.I wird die höchste Wahrschein• liclikeit ausgesprochen, dass die Pleuropneumonie eine ansteckende Fieberkrankheit sei, ״welche den ganzen Körper des befallenen Thieres ansteckt und seinen Aus- Schluss vom Fleisclinmrkte crforderlicli macht.“ Weiteres wird von einem speciellen Falle berichtet, wo durch eine Fahrlässigkeit der Ortsbehörde Fleisch der Pleuropnomie verdächtiger Thiere dem Consum übergeben wurde, welches bei einer Untersuchung jüdischritueller Usance als untauglich erklärt worden wäre. Es darf wohl vorausgesetzt werden, dass Herr Dr. Bchrend weder die Aufsichtsbehörde einer Gewissenlosigkeit zeihen, noch einer laxen Aintswaltung beschuldigen wollte. Seine Missbilligung beschränkte sich wohl auf Fälle, wo eine Sc 11 ei n gen es 11 ng vorlag, während die viel genauere jiid -rituelle Fleisclischau eine solche Täuschung unmöglich macht. Es dürfte darum nicht uninteressant sein, die im betr. Codex angegebenen Merkmale, für Pleuropneumonie itn Stadium der Genesung als auch die Art ihrer Untersuchung einer öffentliehen Besprechung zu unterziehen. Denn thatsächlich sind nicht alle Erscheinungen, die als Symptome der Pleuropneumonie in der Praxis behandelt werden, es auch in Wirklichkeit. Und sollte die Gesetzgebung eines Landes alles Fleisch, an welchem die jüd.-rituelle Untersuchung pleuropneumonetisclie Symptome constatirt, vom Verkaufsmarkte ausschliessen, würde, wie nachgewiesen werden soll, eine viel mildere^Praxis rUjnfclgese tz 1 ic 11 Platz greifen können. Vorstehende Arbeit will darum erörtern, 1. die Symptome der Pleuropneumonie im Stadium einer Scheingenesung, 2. die Merkmale zwischen wirklicher und scheinbarer Pleuropneumonie, 3. wie solcheKrankheitserscheinungen zu behandeln sind, wenn ein Gesetz in oben angegebener Form erlassen warden sollte. 1 Die Pleuropneumonie im Stadium der Scheingenesung. Pleuropneumonie ist die medicinisch-wissinscliaftliche Bezeichnung für eine gleichzeitige Entzündung des Brustfells und der L u n g e. 1111 Stadium einer Seheingeiiesun«׳ ist diese Krankheit erkenntlich durch einen Hautauswuehs, welcher die beiden afficirten Körpertheile verbindet *) Dass unsere Decisoren die Genesung nur für eine scheinbare halten, ist daraus zu ersehen, dass R. Joseph Caro in seinem Codex Cap. 3U Art. 7 die Bestimmung getroffen, אם נסרב׳ ־אונה ״ או האומה להוה טרפה ואפילו אינו מפולשGeht aus einem der Lungenflügel eine Szirehah hervor, deren Ende mit dem Brustfelle verwachsen ist, dann ist das betreffende Vieh ״trepha“, selbst wenn keine Durchlöcherung an der afficirten Stelle wahrnehmbar.“ Hielte aber der gedachte Codificator die Genesuug für radical, dürfte das Fleisch wohl dem Consum übergeben werden. Lautet doch das Kriterium für ״treplia“ ״ כל שאין כמוה חיהdass Thier muss von einer Krankheit derart befallen sein, dass es derselben naturgemäss unterliegen wird.“ Wenn also die jüd. Decisoren ungeachtet der augenscheinlich eingetretenen Heilung das Thier vom Flcischmarkte ausschliessen, so müssen sie einen Rückfall als unausbleiblich voraussetzen. Diese Annahme wird im Ritualgesetze auf die Erscheinung begründet (סרב׳ בלא נקב fBj, dass unter jeder Szirehah das Fleisch durchlöchert ist. Ebenso entschieden wird die Behauptung ausgesprochen : ״diese Verwachsung ist durchaus nicht von Dauer“ resp. dass <pt. Häutchen sich wieder ablösen und das Thier recitit werden muss (סופה להתפרק). *) Besaglea Häutchen wird ,Szirehah (סרכה) genannt, welcher terminus teehnicus in der Folge auch beibehalten werden soll. Und wenn auch der Ausdruck ״Trepha“ Vorkommen wird, dürfte wohl nach der bekannten Schreiher'schen Bouillonaffaire die Erklärung nicht überllUsaig sein, dass dieser Wortbegriff in der rabbinischen I Sprache alle animalischen Bestandteile in sich fassen, deren Genuss ritualgeselzlich unstatthaft ist.