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Das jüdische Literaturblatt · 1881-05-04 · No. 18. (4.5.1881) · p. Seite 71

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
10 (1881)
Issue
No. 18. (4.5.1881)
Date
1881-05-04
Page
Seite 71 (sequence 3)
Language
German
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71 -י schüchternsten Versuche auf talmudischen Gebiete anzustellen. Da nach dem Tode der lothringischen Talmudlehrer {1070) zu Raschi eine grosse Anzahl Hörer aus Deutschland und Frankreich herbeiströmte, mag auch dies nicht wenig dazu beigetragen haben, seinen Verstand zu schärfen, und ihm jene Uebersicht nach und nacli zu verschaffen, die Raschi eben überall in so meisterhafter \Vei8e bekundet. Raschis Todesjahr wird allge* mein J105 angesetzt ') (Fortsetzung folgt) der Vermuthung, es sei Plungian**) der Corrector der Druckerei Wittwe u. Gebr. Komm in Wilna. Literaturbericht, Reeeisfoae■. Dlaybauni, Dr. S. Die E111 wick el un g des alti8raelitischenPriesterthums. (Forts.st.Schluss.) Kritische Streifzüge. Von Rabbiner Dr. Q o 1 d f a 1111. (Fortsetzung.) Zu Nr 13: יד יוסף des R. Chanoch Sondl bemerkt Jellinek, dass nach dem TTrtheile des Verfassers (?) des מסורת המדרש Nr. 27 die Parallelennachweise R. Chanoch Sondl's mangelhaft und höchst ungenau seien. Ich;,3sitze keinen Midrasch Rabba zum Pentateuch mit dem ״Jad Joseph‘‘, kann daher die Richtigkeit oder Unrichtigkeit des gefällten Urtheils nicht untersuchen; Jellinek hingegen, welcher, wie au6 dem ״Konteross-Hammagid“ Nr. 88 zu ersehen ist, die betreffenden Ausgaben besitzt, hätte doch wohl die Sache genau untersuchen und nicht auf Treue und Glauben ein solch herbes Urtheil nachschreiben sollen. Mir scheint die Druckereibesitzer und Verleger des Midrasch Rabba, Wilna 1878, haben, um mit dem rechtmässigen Verleger des יוסח״ T“ nicht in einen Rechtsstreit zu gerathen, eine Aenderung des Namens vorgenommen und um Letzteres plausibel zu machen, sagen sie, die Verleger, auf der Rückseite des Titelblaties: ״da die Parallelennachweise des יד יוסף״“ mangelhaft und höchst ungenau seien, so hätten sie einen ihrer Correctoren, בנימין עוריאל בן צבי הירש ראם, beauftragt, die nachgewiesenen Parallelen nachzuschlagen und die unrichtig (gedruckten) Angaben zu berichtigen. Herr Roirnn habe aber die früheren Parallelennachweise nicht nur corrigirt, sondern auch bedeutend ergänzt und vermehrt. Mit der Correctheit ist es nicht weit her, da der unrichtigen Angaben noch recht viele sind; die Ergänzungen dürften auch nicht bedeutend sein, nachdem auch die Nachweise des מסורת המד׳ an vielen Stellen ergänzt werden müssen, und die Vermehrungen dürlten sich aut die Nachweise aus der ״Pesikta de R. Kahana ed. Buber“, welche R. Chanoch Sondl noch nicht gekannt haben konnte, beschränken, welche Nachweise zu dem 5. B. M. sehr mangelhaft und nur zu den 5 Megilloth um etwas — aber auch da nicht ganz — vollständiger sind.*) Ob unter solchen Umständen die Druckereibesitzer und Verleger Wittwe und Gebrüder Itomm zu der Behauptung berechtigt waren מסורת הטדר׳ sei ein neues Werk (חבור חדש), scheint mir höchst fraglich. Aus dem Angeführten ergibt sich auch die Unrichtigkeit der Angabe Jellinek’s zu Nr. 27, der Verfasser(?) des מסורת המד״ sei unbekannt, und ') w>r glauben mit Recht aus der Jahreszahl 1070, wo so viel Schüler zu Haseln kamen, unnehmca zu dürfen, dass Raschi er mit dem 30. Jahre das Rabbinat zu Troyes annahm 11. z um s mehr, als nach Zacuto das Todesjahr seines ältesten Lehrers Jako ben J akar eben auch in das Jahr 1070 fallt und Raschi wah schcinlich erst nuch dem Tode des von ihm am meisten geachtete und geliebten Lehrers das Rabbinat wird Übernommen habe! ' 41 ‘י1״״ ^Ullz a a• 0■ P• 323, wo er sagt, Raschi habe ve ro 11 tu lieh erst nach dem Jahre 1070 seine Commentarien 1 schreiben begonnen. *) Mir hatte vor 3 Jahren der Midrasch Rabba mit de יד יוסף ed. Warschau 187 8 einige Tage zur Ansicht Vorgelege Wenn ich mich recht erinnere, enthält יוסף T auch Purallelnar weise auf den Sohar hacimdusc 11 u. 8. w., welche im "0ורת הס icblen. Ueberblicken wir nun, was der Verfasser angeführt hat, um zu beweisen, dass es bis Josiahu bezw. Chiskijahu keine gesetzliche Centralcultusstätte gegeben habe, dass der Gedanke an eine solche gar nicht vorher dagewesen sei, so müssen wir sagen, dass Verf. aber auch nicht einen wissenschaftlichen Beweis gebracht hat, sondern Belegstellen als Beweise anführt, die grösstentheils gegen ihn zeugen Hätte Verf. dargestellt, dass zu Zeiten ein Höhendienst erlaubt, zu Zeiten verboten war, dass über die Cultnsformen auf den erlaubten Höhenaltären bestimmte Normen sich in der Tradition erhielten, dass aber der Höhendienst factisch während des ersten Tempels nicht gründlich entfernt werden konnte, so hätte er ein reiches Materal wissenschaftlich darstellen können. Die Mischnah von Sebachim fol. 112b sagt deutlich: ער שלא הוקם המשכן היו הבמות מותרות ועבודה בבכורות ומשהוקם המשכן הבמות ועבודה בכהנים קדשי הקדשים נאכלים לפנים מן הקלעים וקרשים קלים בכל מחנה ישראל באו הגלגל הותרו הבמות קדש• קדשים נאכלים לפנים מן הקלעים וקדשים קלים בכל מקום באו לשילה נאסרו הבמות ולא היה שס חקרה אלא בית אבנים בלבד טלמטן והיריעות מלמעלן והיא היתד. מנוחה * * * באו לנוב וגבעון הותרו הבמות ♦ ♦ באו לירו׳ נאסרו הבמות. Es folgen noch mehrere Details und am Schlüsse heisst es: ומה בין במת יחיד לבמת צבור סמיכה ושחיטת צפון וב׳ ר״י אומר אין מנחה בבמה וכיהון ובגדי שרת וכלי שרת וריח ניתח ומחיצה לדמים וריחוץ ידים אבל הוסן והנותר והטמא שרן זד, בוה. Noch ausführlicher ist die Tosiftha Sebachim (ed. Zuckennandel) S 498 ff, ebenso Babli Sebachiui am Schlüsse f 120a: תניא כוותיה דר׳ יוחנן דברים שבין במה גדולה לבמה קטנה קרן וכבש ויסוד וריבוע בבמה גדולה ואין קרן ויסוד וכבש וריבוע בבמה קטנה כיור ובנו בבמה גדולה ואין כיור וכנו בבמה קטנה, חוה ושוק בבמה גדולה ואין חוה ושוק בבמה קטנה• Aehnlich Sifre zu Deuter, p 05. Begleiten wir den Verfasser weiter in seiner Darlegung Er weist darauf hin, dass im Anfänge die Ersigeborenen, Aeltesten und Familienliäupter das Opfer dargebracht. Die Patriarchen und die sinaitische Zeit sind seine Belege. Nun dass Gideon und Manoach opfern, gcschiebt unter besonderen Umständen, sodass hier keine Belege für das alltägliche Gesetz zu suchen sind. Dass Samuel opfert, erklärt sich ebenso durch die traditionelle Angabe vom היתר במות zu jener Zeit. 8trenge Beweise dafür, dass zur Zeit des איסור במות in gewöhnlichen Fällen ein Nichtpriester opfern durfte, hat Verfasser »») Ich hatte mir diese Ausgabe des Midrasch Rabba, Wilna 1879, wegen des Commeuiar von Wolf Einhorn, auf den ich durch eine Redactionsbemerkung zu meinem I Artikel (Jüd. Litbl. 1880 Seile 103a) aufmerksam gemacht worden war, bringen lassen, ward aber in Staunen versetzt, dass unter der Leitung eines ,יהבר“ wie Plungian ein solches Druckwerk שאיג' מתוקן״* ausgegeben werde״ konnte. Nicht nur dass piniistdrende und irreführende Druckfehler Vorkommen, sondern es fehlen ganze Stücke. Bei den Werken, welche bereits früher erschienen waren, z. B. dem »ידי משה“, uns welchem zu Rabba cap. 12 zu IV. M. cap. 7 v. 2 eine ganze Amerkung ausgefallen, lässt sich das Fehlende aus früheren Ausgaben ergänzen Was soll aber geschehen bei denjenigen Schriften, welche hier znm ersten Mule abgedruckt worden, wie der Commentar ״Wolf Einhorns“ zam Rabba IV. B. M״ aus welchem (cap. 15 zu IV, B. M. cap. 8 veis ß) zwischen Seite 130 und םו׳י“ ausser der Parallelangobe: ,1)« “סימן)“ offenbar noch mehrere Zeilen Text ausgefallen?

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