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Das jüdische Literaturblatt · 1881-03-02 · No. 9. (2.3.1881) · p. Seite 35

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
10 (1881)
Issue
No. 9. (2.3.1881)
Date
1881-03-02
Page
Seite 35 (sequence 3)
Language
German
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Literaturbericht. Receui•■(■. Kaufmann, Dr. David, Professor. Die Spuren M. Batlajüsi’s in der jüdischen Religions-Philosophie nebst einer Ausgabe der hebräischen Uebersetzungen seiner ,bildlichen Kreise“, etc. etc. (Schluss.) Indessen das Bessere ist ja ein Feind des Guten. Die Ausgabe der ,bildlichen Kreise* ist so gut, dass es undankbar wäre, daran zu denken, wie es der Editor noch besser hätte machen können, zumal er einem grossen Kreise jüdischer Leser eine wissenschaftliche Gabe bieten musste, für den die Beifügung eines arabischen Textes vielleicht störend gewesen wäre. Was nun aber den Haupttheil der Arbeit, den Nachweis der Einwirkung Batlajüsi's auf die jüdische Religionsphilosophie betrifft, so findet Referent, dass nur die. Nachweisungen von Mose ibn Tibbon ab bei 17 jüdischen Autoren unantastbar sind, während alle früheren Zusammenstellungen von Anklängen und Parallelen recht wenig beweisen. Der Verf. hat sich noch Vorbehalten, die Stellung Batlajüsi's innerhalb der arabischen Religionsphilosophie zu prüfen und darzulegen. Aber erst, wenn wir klar sehen, wie BaH. zu seinen arabischen Vorgängern und Nebenmännern steht, worin er originell ist und worin nicht; erst dann können wir mit einiger Berechtigung Spuren von Batl.’s Einwirkung auf jüdische Schriftsteller selbst da suchen, wo er nicht ausdrücklich als Quelle namhaft gemacht wird. Darum zeigt sich der Verf., dem es ja sonst an Entschiedenheit im Urtheil nicht fehlt, selber so unsicher und schwankend, bis er zu Mose ibn Tibbon gelangt Ref. hat aus der Lectüre der ״bildlichen Kreise“ nirgends den Eindruck empfangen, als wäre Batl. ein Pfadefinder auf philosophischem Boden gewesen, und als trügen die von ihm vorgetragenen Lehren, die er selbst ja nur als Commentare älterer geläufiger Sätze hinstellt, irgendwie den Stempel der Originalität an sich. Ref. zweifelt gar nicht daran, dass, was Batl. über die wenigen philosophischen Materien in seiner kurzen Abhandlung, die trotz ihrer Kürze nicht frei von Wiederholungen ist, vorträgt, sicherlich auch von Anderen, Vorgängern oder Zeitgenossen wird vorgetragen worden sein. Nur Gedanken, die Gemeingut Aller oder Vieler gewesen waren, wird ein Mann wie Gazzäli sich zu eigen gemacht haben, kaum aber das abgegrenzte geistige Eigenthum eines Einzigen. Verf. geht auch gar zu weit im Erkennen von Parallelen. Was soll z. B. (S. 27 Amn. 2) der Hinweis auf die Uebereinstiinmung zwischen Sal. ibn Gabirol, der sagt: הידיעה והמעשה יפדו הנפש ממסר הטבע und Batl, der von der ״philosophi־chen Seele-1 als bezeichnendstes Merkmal angiebt: כבר התחבר בה החכמה והמעשה? Wenn Abraham Ihn Ezra sagt: ע״כ צורת יו״ד כדמות (Zusammenschi.) קו עגול שהוא מקיף כל אשד בתוכו ופירוש קהלה (ibid. 40) שת־ התודות (Nech. 12, 32) מגורת והתודה השנית so liegt in dieser Bemerkung, ob sie auch in ihrem Grunde nur ein geistreiches Spiel ist, doch etwas weit, weit über das Hinausgehendes, was Batl. vom Schlüsse des dekadischen Zahlenkreises sagt (S. 31 des hebr. Textes): ונתעגל המספר עגולה רעיונות, was nichts anderes ist als: mit der Zahl 10 6chliesse sich, runde sich ab der Zahlenkreis der Einer, wie mit demselben Ausdrucke auch der Abschluss des Kreises der Zehner, Hunderter bezeichnet wird. Von besonderem Interesse ist der Nachweis des ו "*e ^e1״ ״l1240 ״ blühenden Frat Maimon der bildlichen Kreise alles Geschaffenen, wie Batl. ihn auft stellt, schon fast von so kanonischem Charakter erscheint, dass er des 148. Psalms zweite Hälfte und Ps 149 darnach auslegt. Von Einzelheiten abgesehen, bietet die vorliegende Schrift des Prof. Kaufman, der auf dem Gebiete der mittelalterlichen jüd. Religionsphilosophie sich schon so trefflich bewährt hat, eine Fülle werthvollster Anregung, für die man dem ebenso reich begabten, wie rastlos schaffenden Autor nicht genug danken kann. Berlin, im Februar. Frankl. Rabbinowicz, Dr. Israel Michael, Legislation civile du Talmud, les femmes, les payens selon le Talmud u. 8. w. (Forts.) Von ganz besonderer Bedeutung ist es, dass der Verfasser die Ehe mit einer Heidin nur deshalb für ungültig erklär^ weil das heidnische Gesetz keinen Ehecontract, keinen Kidd uschin-Act kennt. Es ist klar zu übersehen, welche Consequenzen daraus hervorgehen würden. Aber abgesehen von denselben ist der Einwand des Verf., dass die Ehe sonst giftig sein müsste, weil sie doch nur zu den חייבי לאוין gehörte und bei allen חייבי לאיין der Grundsatz gelte: קידושין תופסין, gar nicht begründet. Gibt es denn keine 'חייבי ל, bei denen אין קידושין תופסין angeordnet ist, oder gibt es nicht Ehen, die aus anderen Gründen nichtig sind, trotzdem sie nicht zu den עריות, zu den ח' כרת? Da die Frage an sich so bedeutungsvoll ist, so lohnt es sich, auf dieselbe genauer einzngehen und festzustellen, wann und warum אין קידושין תופסין angeordnet worden ist. Vorauszuschicken ist, dass 'קידושין ת nichts mehr sagt, als dass der geschlossene Ehebund rechtskräftig geworden ist, aber nicht, dass er weiter geführt werden darf. Ist der Ehebund ein verbotener gewesen, 80 muss seine Auflösang durch einen גט erfolgen, wenn er in rechtskräftiger Form, durch ein קידושין-Akt geschlossen war; ist der verbotene Ehebmd aber so, dass קידושין bei demselben keine Rechtskraft mehr haben, dann bedarf er keiner Auflösung durch einen Scheidebrief, sondern der ganze Eheschliessungsact ist null und nichtig Die Frage ist also, in welchen Fällen ist ein Eheschliessungsact null und nichtig. Die Mischna in Kidduschin fol. 6b verso führt 4 Kategorien auf, erstens erlaubte Eher! mit rechtskräftigem קידושין, zweitens verbotene Ehen mit ebenfalls rechtskräftigem קידושין, drittens verbotene Ehen mit nichtigen קידושין, worunter solche Ehen zu verstehen sind, wo die Frau nur mit diesem Manne sich nicht verehelichen darf, aber wohl mit einem anderen, und viertens Ehen, wo die Frau sich mit keinem Israeliten verbinden darf. Zu der letzten Klasse zählt die Mischna die Heidin und die Sklavin. Aus dieser Mischna, welche Verf. in seiner Uebersetzung unvollständig wiedergiebt, geht hervor, dass es zweierlei Arten n ic h t i ge r Ehen giebt, solche, welche als עריות in der Thora bezeichnet sind und solche, welche aus anderen Gründen als nichtig anzusehen sind, weil kein Israelit eine Ehe dieser Art (•ingehen könne. Trotzdem ist, wie der Rambam in seinem Mischna-Commentar bemerkt, diese Classificirung nicht ganz correct, denn die erste Kategorie habe Ausnahmen und die letzte Kategorie sei noch eine besonders durch die Thora gemachte Ausnähme von der zweiten Klasse Also die Ehe mit einer Heidin ist nichtig, weil die Thora sie nicht nur ausdrücklich verbietet, sondern so verbietet, dass sie die Ehe selbst für nichtig erlärt d. h. die Kinder dieser Ehe als illegitim betrachtet in Beziehung auf die Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinschaft. Im Talmud selbst sind zwei Ansichten zur biblischen Begründung der Nichtigkeit des Ehevertrags. Beide beziehen sich auf die Unmöglichkeit einer ehelichen'Verbindung zwi-

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