Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 5 (1876)
- Issue
- Nr. 22. (15.11.1876)
- Date
- 1876-11-15
- Page
- Seite 87 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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87 20) Ich kenne Brüll's ״Trachten der Juden" nicht und weiß daher nicht, ob er folgende Taimudstelle urgirt, aus welcher hevorgeht, daß der moderne Haarzopf, vielleicht gar der allernwdernste Chignon schon sehr früh den Damen bekannt war und somit ein recht respectables Alter hinter sich hat; ich meine die פיאה נכרית (Sanhedr. 112,a). Raschi erklärt: ׳גידול של שערות דעלמא שעושין לכרי den sogar die נשים צדקניות trugen. — Die פיאה נכרית wird freilich schon in der Mijchua (Lobbat 6, 5) erwähnt, allein unsere Talmudstelle spricht von עיר הנידהת und läßt sonnt die falsche Haartour schon lange, iange vorher existiren. Sollte eine Dame jemals diese Notiz lesen, so möge sie erfahren, daß man schon damals den lieb- oder lieblosen Fremdling an den Nagel hing (׳(תלי בסיבטא wie dies gemeint sei, muß freilich an der Quelle nachgelcsen werden. Pom religiösen Standpunkt hat nign gegen diesen Haarschmuck niemals Scrupel empfunden, der Berf. des עין משפט (die bekannten Glossen zum Talmud) gestattet ihn ausdrücklich (s. dens. zu Nasir 28, b mini. 50*), allein in dieser Stelle wird zugleich das Bedenken aus sanitärer Rücksicht erwähnt (דוהומא). 21) Im Jalkut Schim'oni zu Josua Bl. 7, b findet sich eine im Text eingedruckte Glosse, in der von R. Maier aus Padua gesagt wird: אשר שנת שכייה לפ״ק נתבקש בישיבה של מעלה; allein Ai. starb nicht 1565, sondern 1558 (שי״ה, wie Zcmach David, שלשלת und Wolf angeben), die Glosse enthält also einen Druckfehler. 22) Die Schlußworte der Tojephot (Kidduschin 3, a. s. v. מה ירק), welche lauten: כיון דאיכא אילנות טובא שאין חייבין בפיאה כגון האוג והחרובים השנויים במם׳ פיאה sind sicherlich höchst auffallend, da nach Peah 1, 5 gerade die genannten Baumarten dem Peahgebote unterworfen sind; die einfachste Correctur wäre 'חרץ מ für כגון zu setzen, vielleicht läßt sich die Correctur noch mehr vereinfachen dadurch, daß man במו für בנון liest, die Worte der Tojephot hätten den Sinn: ״Da es viele Bäume giebt, die nicht wie 11אוג.s.w. der Peahpsiicht unterworfen sind". Sollten andere Correcturen bereits gemacht worden sein, so bitte ich, sie in diesem Blatte mittheilen zn wollen, da mir nur die alte Berliner Talmudausgabe zu Gebote steht. 23) Im Jahre תרכ״ט erhielt ich einen längern hebr. Brief von einem Hrn.עקיבא נפתלי וויינבערג in Plonsk in Polen, worin er gegen einige Notizen, die ich s. Z. im הנשר veröffentlichte, polemisirte. Cr selbst theilt mir folgende Notiz mit, die mir ingeniös zu sein scheint, und die ich deshalb hier mittheilen will. Die Worte der Tosephoth (Chagiga 2, b. 8. v. תיקנתם) lautend: והר״ר משולם גרים תקנתם את עצמו u. s. w. sind natürlich dem so leicht verständlichen Wortlaut der dortigen Talmudstelle gegenüber recht auffallend, und Vieharscha bemüht sich, die Worte zu corrigiren und zu erklären. Hr. W. schlägt vor, nur nach dem Worte תקנתם ein ״?" sich zu denken, der Sinn ist: תקנתם .Habet ihr das Geringste mit Eurer Einrichtung gewonnen? Nein, weder Sklave noch Herr gewinnt hierbei etwas n. s. w. Ich finde diese Erklärung recht interessant, so einfach und doch so befriedigend. 24) Abramowitjch polemisirt an mehreren Stellen in den Noten zu seinem בפר תולדת הטבע gegen meine Erklärungen einiger Thiernamen im Talmud und Midrasch (in meiner: Zoologie d. Talmuds) aus dem Grunde, daß die betreffcndeu Thicre in Amerika leben und daher den Talmudisten wohl unbekannt waren, z. B. das Beutelthier, der Greifgeier, der Kolibri. Hiergegen bemerke ich, daß dieser Einwand im Allgemeinen schon deshalb nicht stichhaltig ist, da einige in Amerika lebende Thierspccics sogar in der Bibel Vorkommen. Z. B. שני תולעת das Wessely (zu Lev. 14, 4) als Cochenille erklärt, er sagt: תולעת זו נמצא באמעריקא החדשה וא"כ *) Diese Glosse ist noch dadurch interessant, da sie der Vers, mit seiner Unterschrift versah. נצטרך לומר שהיתה נודעת בימים ההם.ונשכחה אחרי כן. Sollte man in Asien zwei Jahrtausende später nicht noch weitere Keuntniß amerikanischer Thiere erlangt haben? Daß die Naturkunde des Talnmds in mehreren Punkten über die des klassischen Alterthums hinansging, ergiebt sich daraus, daß derselbe den Orang-Utang kennt, während dieser bei Aristoteles, Plinius und Aelian nicht erwähnt wird, sowie andererseits der Talmud des Moschus erwähnt, dessen bis zum 11. Jahrhundert weder von griechischen noch arabischen Schriftstellern gedacht wird. (f. m. Zoologie S. 64 und 118) — Ich möchte bei dieser Gelegenheit Abramowitsch's Werk, das im wahrhaft klassischen Hebräisch geschrieben ist, und von welchem bereits 3 Theile erschienen sind, auf das Beste empfehlcu. Die russische Negierung gewährte dem Pers. eine einmalige Subvention, doch erfordert und verdient das Wert (dessen 4. Theil ״die Fische" behandeln soll) einer kräftiger» Unterstützung. (Fortsetzung folgt.) Literaturbericht. Recensionen. Weyer, Di*. Samuel, weiland Rechtsanwalt in Hechingen. Die Rechte der Israel iten, Athener und Römer mit Rücksicht auf die neuen Gesetzgebungen. Band III. Geschichte der Strafrechte. Vergleichende Darstelluug der strafrechtlichen Gesetze und Bestimmungen aller Kulturvölker von Moses, Solon re., bis zur Gegenwart für Juristen, Staatsmänner, Sprach- und Geschichtsforscher. Trier, Verlag oer Lietz'schen Buchhandlung 1876. Großoctavformat 702 Seiten stark. trei-cvrx..cn..x ..- 4״״״. Echt, B. 11 Privatrecht. Wir fühlen uns unwillkürlich an den talmudischen Satz hier erinnert: ״Groß sind die Gerechten, nach ihrem Tode größer als bei ihrem Leben!" Betrachten wir diese drei Bände in dem Reichthume der in ihnen verarbeiteten Ataterialien. so erscheint es nicht zuviel, wenn wir dem Leser sagen, daß sich mit diesem dritten Bande die Arbeit eines Menschenlebens abgeschlossen hat. Das Einführen dieses interessanten literarischen Nachlasses in größere Kreise ist für mich daher ein Liebeswerk gegen den Verstordenen: מצוה לקיים דברי המת- Die Mission des Judenthums, die nicht blos in der Verbreitung der reinen Gottesidee besteht, sondern auch in der Verkündigung der mit ihr in engster Verbindung stehenden Lehren und Gesetze, auch der der Ethik und des Rechts in ihren verschiedenen Gestalten, hat Grund, dieses Werk als eine ihrer bedeutendsten Arbeiten zu begrüßen. Ich glaube nicht, daß der Verfaffer uns mit diesem Buche eine Apologetik des Judenthums geben wollte, es ist vielmehr das rein wissenschaftliche Jntereffe, das sich in jedem Abschnitte deutlich ausspricht; aber man braucht nur zwei Abschnitte in demselben aufmerksam zu lesen und man wird von dem großen Verdienst des Verfassers durch die Aufstellung der Parallelen aus den Rechten der andern Völker gegenüber denen des Judenthums freudig überrascht. Die Vorarbeiten des sel. Frankel (Gerichtsicher Beweis); Fassel'S (Civilrecht); Hamburger's (Real-Encyclopädie für Bibel und Talmud) finden in demselben ihre würdige Beachtung und Benutzung. Es gereicht uns zur wahrhaften Genugthuung gegenüber den gehässigen Verläumdungen gegen das talmudische Schriftthum in jüngster Zeit auf Arbeiten reifer wiffenschaftlicher Forschungen, wie das vorliegende Buch, Hinweisen zu können, worin sich das Gegentheil auf solch cclatante Weise ausspricht. Wir schlagen z. B. in diesem dritten Bande S. 2 auf und lesen: ״Dagegen war die Tödtung eines Menschen in den