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Das jüdische Literaturblatt · 1876-08-15 · Nr. 16. (15.8.1876) · p. Seite 62

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
5 (1876)
Issue
Nr. 16. (15.8.1876)
Date
1876-08-15
Page
Seite 62 (sequence 2)
Language
German
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62 und ihn vor vielem Ungemach schützte. להיות צל על ראשו,להציל לו מרעתו Jona 4,6. Jona freute sich sehr über den Schutz und den Schatten des Kikajon, und als des andern Morgens cm giftiger Wurm dem Dasein der Wunderpflanze ein Ende machte, insbesondere als die Strahlen der Sonne auf seinem Haupte glüheten und auch ein gluthverbreitender Ostwind heranbrauste, da vermißte Jona ungern und schmerzlich den vielblättrigen Baum mit seinem wohlthuenden Schatten, es verdroß und kränkte ihn dessen plötzlicher Untergang. UndNineveh? Assyrstn? Grade von ihm wird doch gesagt, daß es s ch a t t e n g e b e 11 b die Völker beschützt, ובצלו ישבו גדם רבים Ezechiel 31, 6. In weiterem Sinne gilt auch dasselbe von der nichtisraeliliichen Welt überhaupt, deren ״Schatten" Israel genießt ובצלם אנו הוםים. Sollte ihr Untergang Israel gleichgültig sein? Das Bild des schattengebenden Kikajon ist entschieden sehr sinnig Das Welken und Vergehe» dieses Einlagsgeschöpfes, an dessen Werde» und Wachsen er keinen Antheil hatte, erfüllte Jona init schmerzlichem Mitleid; warum? weil er dessen צל wohlthuend empsunden! Wie sollte also daß Gedeihen der großen umsangreichen, nichtisraeluijchen Welt, die an sich säion zweckreich, auch Jona-Jsrael לצל dienet, nicht wünschens- und erslrebenswerth sein? Was der Dichter des Buches Jona hier lehren will, ist nichts anderes, als was der Prophet Jeremia — von welchem er, wie ich bereits anderweitig gezeigt habe, über- Haupt beeinflußt war — in seinem Briefe an die Exils-Aeltesten diesem an's Herz legte: ״Suchet das Heil der Stadt, wohin ich euch gcführet, denn in ihrem Heile wird euch Heil sein". Jerem. 29, 7 Las Gedeihen und Emporblühen der nichtisraelitijchen Völker, ob sie nun gerecht oder ungerecht, milde oder grausam gegen Israel verfahren, darf diesem nicht gleichgültig sein, denn unter ihrem Schatten ruhet Jsrael; die Undankbarkeit der Völker darf Israel nicht verleiten, gleich undankbar zu sein: dieser humanen und hochsitilichen Idee gilt das Cap. 4 des Buches Jona, und man muß gestehen, der Veriasser hat es verstanden, sie recht sinnig zur Darstellung zu bringen. Mofaismus und «Hellenismus. Rach den Gesetzen Athens durften nicht mehr als dreißig Gäste an einem Gastmahle theilnehmen. Ob wegen des Zweckes, dem Aufwand« Schranken zu setzen, das Gesetz irgend eine Zahl sixiren mußte, oder ob ein Vorurtheil obwaltete, so viel ist sichergestellt, daß in Athen eine eigene Behörde (Gynaikonomen) über die pünktliche Einhaltung wachte, bei welcher sogar, der schärsern Controle halber, alle Köche eingetragen wurden, die Gastereien zu besorgen pflegte». Ein überzähliger witziger Parasit bittet im Athrnäus lib. VI. cap. 11 die Gpnaikonomen, beim Abzählen der Gäste mit ihm den Anfang zu machen (Nr. 1 zu geben) damit sein Verbleiben bei der Tafel für alle Fälle gesichert sei! (Nitscd. Erfurt IV. Band S. 545.) Im Jahre 451 n. d. g. Z. (302 nach der Erbauung Roms) wurden die attischen Gesetze in Rom eiugesührt. (Livius III. Buch 31. cap. ff.) Ob darunter auch das Gesetz der dreißig Tischgenoffen, wiffen wir zwar nicht mit Sicherheit; im Ja-Falle begreifen wir, weshalb die Römer, sowie auch die Griechen die ungeladenen Schmarotzer, welche sich eben so qäufig als zudringlich bei ihren Gastereien einfanden ״Fliegen" (Muacae) nannten, weil sie bei überzähliger Zahl am leichtesten verjagt werden konnten. Wir sind der Meinung, daß die Griechen auch dem Born der Thora Weisheit geschöpft haben. Als der griech. ägypt. König Ptolomäus Philadelphus die Thora in die griech. Sprache übertragen ließ, taufte er, auf Anralhcn Aristeas, zunächst alle jüdischen Sklaven gegen das von ihol selber dezahlte Löiegeld frei, wie JosephuS berichtet, «ach dem Werthausmaße im Sinne, der h. Schrift, mit dreißig Schekel für jeden Sklaven. Wir gelangen zu dieser Verinuthung, wenn wir uns mehrere griechische Gesetze in Erinnerung rufen, die nach örtlichen Berhältnissen modisizirt, aus dem mosaischen Rechte entfprungen fchcinen; z. B.: Der Dieb hat den Schaden doppelt zu erjetzen; ist die naturelle Zurückstellung unmöglich, dann lOfach «vgl ומבחו או מכו־ו;. Der Nachtdieb ist des Todes schuldig, nicht aber der Dieb am lichten Tage, (vgl. אם ורהה השמש עליו)- Der unvorsätzliche Mörder hat eine Verbannuiig außer de» Grenzen Altika's aus ein Jahr anzutrete», ihm muß sicheres Geleit mitgegeben und die Straße dahin in gutem Stande gehalten werden (vgl תכין לך הדרך) u• °• זזו• Weiteres besagt uns eine Stelle in B. Kama 38», daß schon längst sandte jene boshafte Regierung zwei Heerführer (סדריוט, Strat.iotes) unsren Weisen mit dem Aufträge zu, denselben die Gesetze der Thora zu erklären, welche auch das Studium mit ungewöhnlichem Fleiße betrieben. Beim Abschiede sprachen sie: Wir durchforschten Euere Gesetze, und wir haben, bis auf einen einzigen Punkt, nur Wahrheit darin gesunden. (Im Jeruschalmi z. St. ist eine Variante deinerkenswerth.) Was uns schließlich am meisten interessirt, ist. daß die Juden, weil früher als die Athener, an die Dreißigzahl der Tischgcnoffen festgebalten zu haben scheinen. So veranstaltete Simson ein siebentägiges Hochzeitsmahl, dem zu Ehren dreißia Gäste beigezogen wurden (Richter, 14, 10—12). Samuel gab ein Gastmahl zu Ehren Saul's für bei dreißig geladene Gäste. (Samuel I. 9, 22.) Wir glauben kaum, daß die Dreißig hier und dort blos Zufall waren. Was sollte sonst die genaue Angabe der Gästezahl bedeuten, wenn es nicht' so die Sitte erheischte, welche die Griechen als Gesetz statuirten? Gr.-Knnizsa. Lewy. Gstori Parchi'S Tofefta-Citate. Estori Parchi's Tosefta-Citate sind, wie wir oben*) angegeben, an Zahl nicht gering und an Werth nicht unbedeutend. Wir glauben seinen LLA. ein viel größeres Gewicht beilegen zu müssen, als den bei den älteren talmudischen Schriftstellern sich findenden, wie den Tossafisten (selbst R. Simson aus Sens und Maimuni), weil er ganz wie ein Kritiker verfährt, während diese der Ausgleichung zu Webe nicht selten eine LA. der Tosefla nach Jeruschalnii und Babli emendiren (vgl. Tosasot Aboda Sara 56 ein Citat mit der Besügung והכי גרסינן auch emendirt nach Babli). Estori Parchi gibt über seine LA. genaue Rechenschaft, citirt Ort und Stelle genau, niacht auf Abweichungen der LA. in Babli aufnlerksam, vgl. 32 a, sowie zwischen der in seinem Exemplare und den Citaten bei älteren Schriftstellern. (Vgl. S. 81a ובספר שעמי ואצל הרא״בד מצאתי נוסחא אחרת!-הגרסא כן. Er hält, soweit es ihm möglich war, Tosefta von der Mischna und Gemara auseinander und vermengt nicht ihre Standpunkte. Einmal macht er Maimuni zum Vorwurf, daß er Tosefta und Mischna mit einander verquickt habe. Interessant ist die von ihm gemachte Bemerkung, in der er sein Staunen ausdrückt, daß eine Tosestastelle, die doch eine Erklärung zur Mischna ׳st, das Gegentheil von dem besagt, was in der Mischna steht. Und da dieser Widerspruch eine geographische Angabe betrifft, so scheut sich der kundige Geograph nicht, auf ») Bgl. Nr. 14 S. 54. Anmcrk. 1.

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