Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Literaturblatt · 1876-08-01 · Nr. 15. (1.8.1876) · p. Seite 58

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
5 (1876)
Issue
Nr. 15. (1.8.1876)
Date
1876-08-01
Page
Seite 58 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/5367336-5990818-5990984--0601-5367631
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

58 Sieben beschworen werden," d. h. im Falle des Falschjchwö- 1 rens mit dem Bannflüche aller Sieben beladen werden. Scbwö j ren heißt also demnach: den bösen Sieben verschrieben werden, im Sinne von: sich dem Teufel verschreiben, die bösen Geister herbcirusen und banneil, um ihrer Macht ini Falle des Meineids zu verfallen So sollte durch göttliche Mitwirkung und Einschüchterung davor die Wahrheit gesichert und eruirl werden. Dies ist die historische Eillslehung und die prin cipielle Grundlage des Eides, dem Wesen nach also religiöser Bedeutung. Die Schwursormel in der Bibel ist daher noch: ״ כה יעשה לי אלהים וכה יוסיף י י יSo möge mir immerfort Gott tbun, d. h. mich in Ewigkeit strafen, wenn . . ", und so heute noch in gleichem Sinne unsre Schwursormel: ״So wahr mir Gott helfe, d. h. er möge mir nicht helfen, mich strafen, wenn ich falsch schwöre." Derart sollte mau wirklich nicht mehr schwören und jchwören lassen: die Erinnerungen an abergläubischen Zauber und astrologische Verwünschungen, selbst wenn diese in modernreligiöser Weise gefärbt sind, sollten entfernt werden. Was vom Schwur noch zu rechtfertigen ist und bleiben wird, das ist der Hinweis auf Gott, den untrüglichen Zeugen der Wahrheit und den gerechten Richter etwaiger Unwahrheit nnv ab sichtlicher Lüge. Die Anrufung eines solchen Gottes in nöthig, aber doch erläßlich, wenn der Hinweis darauf seitens des Richtrrs Statt gesunden hat, oder doch das Bewußtsein v:n einem solchen Gotte und die Anerkennung eines jolcheit vorausgesetzt werden kann. Denn ein derart religiöses und sittliches Bewußtsein darf, ja inuß der Staat voraussetzen, daß auch der Freidenker nicht oljite Glauben an Gott, als das absolute Sein und den idealen Träger der sittlichen Gerechtigkeit, lebt. Der menschliche Richter aber, welcher die innere«. Gedanken des Schwörenden weder kennt noch prüft, kann der Bekundung des rel giös-sittlichen Bewußtseins beim Schwörenden nicht entdehren. Denn die Wenigsten stehen auf einer solchen Stufe der Bilduitg und Sittlichkeit, um deren einfaches Ja und Rein als vollgültig an der Stelle eines Schwurs a'.lnehmen zu könneu. Aber auch die wisjentschaftliche Bildung und sociale Stellung geben allein nicht Bürgschaft für die sittliche Kraft, der Versuchung zur wirkliche!» oder Scheinlüge bei solgereichen Be- Neuerungen zu widerstehen. Das religiöse Moment ist also beim Schwure nicht zu entbehren. Es ist aber Sache des Richters, dieses Behufs Stärkung des sittlichen Bewußtseins in geeigneter Weise und nöthige» Falls wach zu rufen. Jedoch nachdem dies geschehen, muß lediglich dem Schwörenden vertraut werden, daß er mit vollem Bewußtsein von der Bedeutung der Handlung und in vollständigster llcberzeugung von der Wahrheit seiner Aussage schwöre. Es reicht demnach hin, wenn der Schwörende die Ermahnung des Richters, im Hinblick aus Gott, den Zeugen der Wahrheit und den Richter der Unwahrheit, die Wahrheit zu bekennen, mit dein ernsten und lauten Rufe beantwortet: ״Ich schwöre". Der Richter muß ja schließlich Alles den inneren Gedanken des Schwörenden überlassen, er kann mcht prüfen und darf nicht anders, als ihm vertrauen und muß vorausjetzen, daß der Schwörende im Vollgesühle seiner sittlichen Würde, im vollen Bewußtsein aller Lonsequenzen seines Redens die Wahrheit spricht. Ein solches ״Ich schwöre" wird vom Gottes- und Silllichkeitsbewußtsein getragen, ein solcher Schwur ist eine religiös-sittliche Handlung und trägt mehr Bürgschaft für die Wahrheit des Bekenntnisses in sich, als alle üblichen Schwurformell!. Wer aber nur auf das sittliche Bewußtsein vereidigt werden will, welches er in sich trägt, ohne es in Gott, als dem ewigen und idealen Träger desselben, äußerlich zu objektiviren, macht sich zu seinem eigenen Gesetzgeber und Richter und ist so. oft wider Willen, der Täuschung und Versuchung anheim gegeben. Dem unparteiischen Richter aber, der die Untrüglichkeit unseres sittlichen Bewußtseins nicht zu durchschauen und zu beurtheilen vermag, gibt ein solches Ver- Hallen keine Bürgschaft für die volle Wahrheit der Aussage. In solcher Weise ist in der Thal der Schwur nicht zulässig. Denn ohne religiös-sittliche Unterlage hat der Eid keinen Sinn; ohne diese würde und inüßte das einfache Ja und Rein ge. nügen, von dem wir bei unbescholtenen Menschen im gewöhnlichen Leben ja auch vorausjetzen, daß dies mit si.tlichem Bewußtsein gesprochen werde und auf Wahrheit beruhe. Also der Eid fordert ein religiös sittliches Bewußtsein, aber bedingt keine Schwur- und Beschwörungssormeln. Nachtrag. Weitere Forschungen ergeben eine Uebereinstimmung des indischen Gottes ״Schiwa (Siwas" mit ״Lchabia (Sabta) שכתא", dem Gott ״Saturn". Schiwa ist der Gott der Zerstörung aus der göttlichen Trilogie (Trinität) Indiens, entspricht also dem Wesen nach dem Gotte Saturn. Die Sicbenzahl (Schema שבע), bekanntlich in allen Sprache» gleichlautend, scheint von diesem Gotte, dem Beherrscher des siebenten Wochentages, ihre Benennung zu haben oder umgedreht der Gott nach seinen! Wochentage benannt zu sein. Wir erkennen demnach auch hier, wie so ost, eine Uebereinstimmung der Ideen und Benennungen bei allen Völkern und Sprachen, den Ariern wie Semiten, und finden somit wieder die Behauptung der Bibel von der Einheit des Menschengeschlechts y und der Sprache gerechtfertigt (Gen. 1, 25. 5, 1. 11, 1). Sabta, Schiwa, Saturn entsprechen also dem Principe des parsischen Ahrinran (החרים ,אחרים gleichbedeutend mit ״ השביתverderben, vernichten"), dem spätern ״Teufel (שר מזיק)". Ja, ״Teufel" selbst ist der Idee und Benennung nach parsischen Ursprungs (dav, devil, diabolas). ,נשבע ״schwören, beschworen werden" kann hiernach wohl in direkte Beziehung zu ״Schabta, Schiwa" gesetzt werden, und ״Schwören" setzt ursprünglich eine Anrufung des Teufels, deS Gottes ״Schabta (Schiwa)" voraus, wie angedeutet, ganz entsprechend ״sich dem Teufel verschreiben, seine verderbliche Macht auf sich Herabrufen". Wir erkennen demnach, wie recht die Bibel hat, darauf zu dringen, daß bei dem Namen des einheitlichen Gottes (Jhwh) geschworen werde (Ex. 22, 10. Deut. 6, 13). Es liegt in diesem Gebote eine Bekämpfung des HeidenthumS. Der Talinud schließt darum Beschwörungen bei שבובאל und ״ שבותאלGott Schiwa und Gott Sabta" geradezu aus (Ned. 10, 6). Der Zusammenhang von שבותא (Sabta) mit שבועה (Schwur) geht auch daraus hervor, daß שבותה sprachlich und sachlich mit שבועה (Eid, Schwur) übereinstimmt (Mischn. Ned. 1, 2). ähnlich wie שבת (Sabbat) und שבא (Targ. Jes. 66, 23). Auch die Beziehung, worin die mosaische Sabbatseier zum monotheistischen Gott (Jhwh) gesetzt wird (Gen. 2, 1 fi. Ex. 20, 8 ff.), wird durch diese Betrachtung verständlicher. Denn auch in der Sabbatidee liegt eine Bekämpsung des Heidenthums und ein Bekenntniß des JudcnihumS; sie ist gegen die Furcht vor שבתא, dem zerstörenden Gotte, gegen seine Anbetung und Verehrung aus Furcht vor ihm

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.