Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 5 (1876)
- Issue
- Nr. 3. (1.2.1876)
- Date
- 1876-02-01
- Page
- Seite 10 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 84% known words query
- IRI
…/5367336-5990818-5990972--0542-5367582- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Hebräische Traditionen it dr« hiervvymkttlWNl Ki^co«wc«t<n. * * **)) Vom Heräusgeber. H t Buch der Könige c. 1. L KI übersetzt die Vulgata das Wort חטאים dem einfachen Wortsinn getreu mit ״peceatores, Sünder", wozu aber in den ״Quaestiones" erklärend hinzugesügt ijt: id. est mamzeres b. h. in Blutschande Erzeugte. Bathfeba wollte damit David sagen: proklamirst du Salomo nicht als rechtmäßigen Thronfolger, so stempelst du mich zu bbinfV illegitimen Gattin und unsern Sohn zunt ממזר־- (Der lalüilsitte Plsiräl mamzeres ist wie grammatikalisch so auch halachisch zwar nicht ganz correct, es soll damit sowohl die in Blutschande lebende. Gattin wie das in Blutschande er- ' zeugte Kind bezeichnet sein.) Diese hieron. Erklärung, ist ganz und gar im Geiste des Midrasch, von jüdischen Commentatoren sirch es David Kimchi und Jsak Abarbanel, die beit Ausdruck D-'knn hier ebenfalls so erklären, Ersterer im Namen ״einiger Erklärer" (דש מפרשים, Letzterer bemerkt unter ausdrücklicher Verwerfung der targumischen Uebersetzung (״ מתרכיןBerstötzene, von der Thronfolge Ausgeschiedene") und der ähnlichen Erklärung Raschi's wie folgt: ורמזה כזה 2״ אז יזכור 121׳ ויאמר שזנתה תחת בעלה בחייו וכד גם יאמר ששלמה כחטא יחמתהו אמו וכזה ימית האם והבן■ Interessant sind nun die Beweisstellen, die der hierontzmianische Commentator für diese Auffassung aus der Bibel beibringt. Er sagt nämlich im Anschluß an die obige ErklärUNg: Inde misericordiam fecisse 1)6»m cum David, Salomon dicit in subsequentibus, eo quod lilium, qui 86candum legem mamzer erat, successorem illi fecit. Darauf bezögen sich die Worte Salomo's (cap. 3, v. 6): Du hast meinem Vater eine große Gnade (חסד גדול) erwiesen, daß bit seinen Sohn — der nach dem Gesetze eigentlich ein Mamser — ihm zum Thronfolger machtest." Dieser Bibelvers wild unseres Wissens nirgends in der Midrasch-Literatur in der angegebenen Weise gedeutet. Sollte der hebr. Lehrer be$ Hieronymus ihn vielleicht auf die Doppelbcdeutung des Wortes חמה aufmerksam gemacht haben, das ja auch in der Bibel gerade zur Bezeichnung eines blutschänderischen Eheverhältnifses gebraucht wird? Vergl. Leviticus 20, 17 und die talmud. Erklärung SynhedriN 58 b 1u1b Ieruschalmi Jebamoth P. XI, H. 1..שלא תאמר 5;ין נשא את אחותו. הכל נשא וכו חסד חוא, חסד עשיתי עם הראשונים שיבנה העולם מהן (Pf. 89.) אמרתי עולם חסד יכנה Dagegen findet sich die andere Beweisstelle, die an die Worte der Bathseba (v. 17): Du hast ja deiner Magd bei Gott geschworen, daß dein Sohn Salomo nach dir den Thron besteigen solle — anknüpft: Jurasse illi David dicit'ur, quähdo eam consolatus est post mortem tilii, sicut in libro Saihuelis legitur, daß David diese eidliche Betheuerung ihr damals gegeben, als er sie nach dem Tode des ersten Kindch getröstet — auch in dem Midraschim und bei den hebr. Commentatore» zu Samuel ll, 12, 24. So Kiinchi z. St., der den Midrasch citirt אמר לה הוה האל מחל לי והכן הראשון שיהיה לי ממך ימלוך אחרי וכו ונשבע לה וזהו שאמרה בת שכע הלא אתה אדוני המלך נשבעת לאמתך וכד Auch bei der Erzählung von der Geburt re!p. Namengebung des Salomo (Sam. Il, 12, 25) zu den Worten ויקרא את שמו ידידיה כעמר ה" ist in den Quaestiones angemerkt: ״Dilectus Domini propter Dominum11״‘*) dioitur, propter Der jüngere dagegen gehört allerdings in dm Schülerkreis R. Akiba's, aber daß er nicht der Sunon war, welcher mit R. Jsmael den Märtyrerrod erlitten, worüber R. Akiba in Klagewort« ausgebrochen, hat Grätz bis zur Evidenz nachzewiesen in Frankels Monatsschrift Jahrg. 18S2, S. 320. (Red.) *) Siehe Jhrg. 1876 Nr. 1 u. 2l. **) Für Diejenigen, die diese Quaestiones nicht spät genug ansetzen suain $ci licet misericordiam gratuitam^iqua euai dMigere dignatojs eÄ, cum utiqub ejus dilectione et miseWcordia indtgnuii existeret, quem eonstabat Mamzerem «Me — liie Worte בעבור י״י wolÄ darauf Hinweisen. dM es dur des , Zur Sache selbst isiuß es Wunder nehmen, daß der der talmudisch - midraschischen Austrgmig' kundige Commentator durchweg von der Ansicht ausgeht, Salvmo wäre in Blutschände gezeugt, während im Talmud der Satz seststeht: כל האומר דוד חטא אינו אלא טועה■ Das Ausfallende steigert sich noch um ein Bedeutendes, als das juridische Moment, durch welches der Talmud die Ehe Davids mit Bathseba legitimirt, dem EoMmcntator selbst nicht unbekannt mar. Dieses juridische Moment stützt sich bekanntlich darauf, daß jeder verherrathele jüdische Soldat jener Zeit vor seinem Ausmarsch in den Feldzug seiner Frau den Scheidebrief gab, damit sie — falls er nicht heimkehre (nach Raschi Äetuboth 9 b) — schon von jetzt ab als geschieden gelte (cfr. T'ssaphod ibid.); sonach war Bathseba zur Zeit, als sie David in'S Haus nahm, bereits als von Uriah geschieden zu betrachten. Daß dieser llsns in Kriegszeiten gäng und gäbe war, folgert die talmudische Interpretation aus Santuel I, c. 17 v. 18. דכתיב ואת ערובתם תקח ׳דברים המעורבין בינו לבינה Von dieser Interpretation hatte der lateinische Commentator genaue Kenntniß. Das in. Rede stehende schwierige hebr. Wort ערובתם übersetzt die Vulgata näinlich mit 6״t cum quibus ordinati sdnt“ (sie scheint ערוכתם gelesen zu haben) — wozu der Commentator in den Quaestiones anmerkt: ln Üebraeo ita babetur: et pignora eorum tolles. ״Pignora“ in hoc loco Hebraei libellos repudii intelligunt; siquidem usum illius genlis fuisse ferunt, uf. quando ibatur ab eis in pugnam libellos repudii uxoribus suis darent, ut si contigisset v>rum in proelio capi, et in captivitatem duci, mulier ejus cxpectatis tribus annis, oi vir ejus non redisset, ab um duceret virum Diese Stelle ist nach vielen Seiten hin interesfaut. Zunächst sachliche Sie stimmt im ersten Thcile vollständig mit der obenerwähnten talmudische» Tradition כל היוצא למלחמת בית דוד גט כריתות כותב לאשתו (Sabbath 56 a, Ke!Hub. 9 b) überein. Doch in der zweiten Hälfte enthält sie ein ne.!es Moment, das sich talmudisch gar nicht rechtfertigen läßt. Der Commentator meint, der Zivcck des übergebenen Scheidebriefes sei der gewesen, daß die Frau, im Falle der Alaun in Kriegsgefangenschaft geriethe, sich, nachdem sie 3 Jahre vergeblich aus seine Rückkehr gewartet, wieder verheirathen könne. Die Tossaphot (Ketub. z. St.) berühren auch allerdings die Kriegsgefangenschastsfrage — zur Rechtsertigung der Raschi'schen Auffassung daselbst — aber von einem dreijährigen Warten erwähnen weder sie etwas, noch findet sich irgendwo in talmud. Quellen eilte derartige Bestimmung. Soll es statt annis vielleicht mensibus heißen? und könnte der lat. Contmentaior seinen hebr. Lehrer nicht mißverstanden haben, der etwa von den 3 Monaten gesprochen hatte, welche eine Wittwe oder Geschiedene bis zu ihrer Wiederoerheirathung zu warten habe כדי להבחין בין טילראשון וזי לשני? Doch auch noch nach einer anderen Seite hin ist die oben angeführte Stelle aus den Quaestiones von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit; sie lüstet ein wenig den Schleier, in den die Autorschaft dieser Quaestiones noch immer gehüllt ist. Hierüber in einem demnächstigen besonderen Artikel. können, sei hier angenierkt, baß sie jedenfalls älter sind, als die hebr. Tonzeichen, sonst könnt« der Vers, das;׳ידידיו welches in Pausa steht, nicht mit בעבור* י״י zusammen verbinden. Er sagt ausdrücklich: In ttsl>raso ita jegitnr ( iin Gegensatz zur Bvlgatä). östlich» l. o. cklleatu« Domini propter Dominum. >-