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Das jüdische Literaturblatt · 1875-12-01 · Nr. 23. (1.12.1875) · p. Seite 91

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
4 (1875)
Issue
Nr. 23. (1.12.1875)
Date
1875-12-01
Page
Seite 91 (sequence 3)
Language
German
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verstände»» Stelle im Midrasch, Bereschith rabba Abschn. 16, die eine große Wahrheit enthält: בג־ דבריט קדמה מלכות יון למלכות י הרשעה. רומי. בנווסץ ובפנקטץ ובילשץ♦ In unjern Ausgaben heißt es dagegen fälschlich: כומוטין וכפור,טין; aber die Lesart des Arnch s. V. וווטין und פנקט ist, wie schon Mussasia bemerkt, die allein richtige. Burtors erklärt בנווסין ganz richtig: in templis, von dem griechischen naü«, Tempel, was Mussasia und Landau sich nicht zu deuten wußten und ״Schifffahrt" übersetztem*) ׳Unter בפנקטץ ist Pinakothek, Bildersaal, wo die Gemälde und Kunst gegenstände ausgestellt sind, verständen. Die Stelle muß also übersetzt werden: In drei Gegenständen ist das griechische Reich dem tyrannischen, römischen ' eiche vorausgegangen und überlegen gewesen: in kunstvollen Tempelbauten, in Pinakotheken (in Malerei und plastischer Kunst) und in der Sprache. Es will dies nichts andres besagen, als daß die Griechen den Römern in Kunst und Wissenschaft, u. z. in der Baukunst und Malerei, und endlich auch in der Poesie, כלשון, überlege» waren. Die Römer waren hierin blos die Schüler, die Nachtreter und Nachäsfet der Griechen. Dies merkwürdige, charakteristische Urtheil über die beiden Bölker drückt also der Midrasch lakonisch in 3 Worten tresslich aus: בנווטין ופנקטין וכלשון . Den» wer die griechischen Tempel, Pinakotheken und Dichterwerke gesehen, der milß die Ueberlegenheit der Griechen über die Römer zugeben und anerkennen. II. Gottesstadt. Bekanntlich war nach der Zerstörung Jerusalems Cäsarea der Sitz der römischen Regierungsbehörden, und die Juden in Palästina waren dem dortigen Proconsulate unterworfen. Aus diesen! Grunde wurde auch Cäsarea ״Klein-Rom", רומא זעירא, genannt, und in! Talmud wird oft unter Rom das palästinische Rom, Cäsarea, verstanden. (Vgl. Seder Haddroth 8. v. R. Joße b. Kismah). Als Sitz der rönnschen Behörden wird sie auch als die Metropolis von Palästina angeführt: קסרי בת אדום שהיא היתה מטרופולון של מלכים (Megilla 6 a). Im Midrasch zu den Klageliedern 1, 5 findet sich ein ähnlicher Ausspruch: עד שלא חרבה ירושלים לא היתה מדיוה חשוכה כלום משחרבה ירושלים ועשה ר,מרין מטרופולין ותוופולין• Das Wort תוופולין hat den Erklärer» viel zu schaffen gemacht. Nach R. Ner. Kohn z. St. soll es ״die zweite Stadl" bedeuten. Lonsano will מווופולין, wie eine Stadt in Apulien, M o n o p o l i s, hieb, cmendiren. Hr. Rabb. Brüll, Jahrbücher re. 173, erklärt es mit Antipolis, ״Gegenstadt, Rivalin und Nebenbuhlerin" Jerusalems. Noch unwahrscheinlicher sind die Erklärungen von Schünhak (in Hamaschbir und Milluim). Nach unjerm Dafürhalten muß anstatt תוופולין gelesen werden: תיופולין — Theopolis, ״Gottesstadt." Jerusalem wird in den Psalm. 46, 6; 87, 3; Jej. 60, 14: ״ עיר אלדד םGottesstadt" genannt. Cäsarea, meint nun der Midrasch, hat sich nach der Zerstörung Jerusalems deren Ehrennamen Theopolis, Gottesstadt, usurpirt. Die Stadt Lydda wurde von den Heiden Diospolis, die Stadt des Zeus, genannt, und es ist nicht unwahrscheinlich, daß die griechischen Bewohner von Cäsarea, die stets mit ihren jüdischen Mitbürgern in Zank lebten, aus Gehässigkeit gegen die Juden Eäsarea ״Theopolis" uannten. III. Moiren. Bekanntlich hielten die Alten die griechischen und röinischen Götter si!r Däinonen, und auch im Talmud und Midrasch begegneten wir häufig dieser Anschauung. Midrasch Bereschith rabba, Absch. 11 u. 7, nach der Lesart des Aruch 8 v. ימריא heißt es, daß Gott am sechsten Tage sechs Dinge geschaffen habe: כששי ברא שש: אדט.חוה.ורמש בהמה וחיה ומריאץ♦ אלו המריאין שכר» ופשותם ולא וופם• Aruch erklärt מריאים mit שדים »böse Geister, Gespenster." Muffasia bemerkt dazu, daß im Griechischen Gespenster (?)מר'אים heißen. Wahrscheinlich sind hier ״Moira, Moiren", die Schicksalsgöttinnen, Parzen, gemeint, und der Midrasch bezeichnet im Allgemeine» die döse« tzleister und Gespenster mit dem Namen Moiren, Parzen, die am sechsten Tage, am Schluß des Schöpfungswerkes, geschaffen wurden. Nach griechischer Anschauung mußten sich selb,! die Götter der Macht des Fatunis, des Schicksals, beugen! Diesem nun entgegen ist die Meinung des Midrasch, daß selbst die ״Moiren", die Schicksalsgötter, von Gott geschaffen und regiert werden. der Mischt»« Synhedrin 88». Von Rabbiner vr. Nathan Grün in Prag. In Nr. 22 des ״Jüd. Literaturblattes" versucht Herr׳Rad. Dr. Deutsch eine Erklärung der schwierigen Raschistelle in Deuter. 17, 13, welche, weil sie sich blos an der Oberfläche hält, nicht ganz genügend ist. Um die Erklärungen Rascht's zN verstehen, muß man nicht so sehr den שפו-י חכמים zu Rache ziehen, als zur eigentlichen Quelle, woraus sie geschöpft sind, zurückgehen. Die Quelle dafür ist die Mischna in Synhedrin 89 a, wo R. Akiba aus dem Verse Deut. 15j 13 deducirt, die Hinrichtung des זקן ממרא finde nur zur Zeit der Fest- Versammlung statt ממתיון לו עד הרול. R. Inda aber will die Hinrichtung nicht aufgeschoben wiffen, nur müsie dieselbe öffentlich promulgirt werden. Es ist nun vor Allem zu untersuchen, ob R. Akiba so wie bei זקן ממרא auch bei den übrigen drei Fällen, nämlich bei מסית. עדים זוממץ .« כן טורד : die Bestimmung der Vollziehung des Justizaktes auf den רול fordert, oder aber hält in den drei Fällen gleich R. Juda die Promulgation für genügend. Die Gemara gibt darüber keinen Ausschluß, sie spricht sich über die Mischna nicht erläuternd aus, sondern cilirt blos zwei Beraithoch: die erste enthält conform der Mischna die Ansichten R. Akiba's und R. Juda's betreffs der Zeitbestimmung der Hinrichtung des קן ממרא»! mit dem bemerkenswerthen Zusätze: אמר לויד״י וכי ואמר יראו וייראו ווו'. Die zweite bestimmt auf Grund der Verse ישמעו ויראו b« עדים זוממין •״ זקן ממרא ׳ בן טורר. מטיח die öffentliche Promulgation des Jnstizaktes. Die Abweichung von der in Deuter, vorkommenden Reihenfolge mag vielleicht darin ihren Grund haben, daß מטית u. בן טודר in der Todcsart טקילחי) einander gleich sind, dann folgt זקן ממרא, bei welchem חוק in Anwendung kommt, und zuletzt עדים זוממין, wo die Bestrafung verschiedenartig je nach der ZeugenauSsage auSsällt. Zu beachten ist, daß es in dieser Boraitha blos heißt: 'ארבעה צריכין הכרזה וב , ohne irgend eine nähere Andeutung der Art und Weise dieser הכרזה! es dürste daher gerechtfertigt sein, diese Boraitha zu den uralten Halacha's zu zählen, und die Meinungsdifferenz des R. Akiba und R. Juda auf diese alle Boraitha zurückzuführen. R. Akiba ist nämlich der Ansicht, die הכרזה, welche die alte Halacha in den vier genannten Fällen fordert, bestehe bei וקן ממרא darin, daß ממיתין אותו ברול . wodurch am besten dem Schriftworte וכל העם וכי entsprochen werde; R. Juda muh R. Akiba wohl zugestehen, daß durch das Warten mit der Hinrichtung bis zur Festversammlung den Intentionen des Gesetzes vollkommen entsprochen werde, aber eine solch' strenge הכרזה scheine die Thora gar nicht zu fordern, da es nicht heißt: יראו וייראו. es sei daher kein Grund zur Verzögerung der Vollziehung des Urtheils, die הכרוה aber geschieht durch schriftliche Bekanntmachung an allen Orten. (Schluß folgt.) *) Aruch 8. v.וווטי•

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