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Das jüdische Literaturblatt · 1875-11-15 · Nr. 22. (15.11.1875) · p. Seite 87

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
4 (1875)
Issue
Nr. 22. (15.11.1875)
Date
1875-11-15
Page
Seite 87 (sequence 3)
Language
German
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87 Di»׳ öffentliche Hinrichtung zur Zeit der Festversainmlung. Eine Schmierigkert in 'Raschi. Zu den Worten וכל העם ישמעו ויראו (Deuiero״. xvii, 13) bemerkt Ra.chi: מכאו שממתינין לו עד הרגל וממיתין ברגל und zu den ׳Worten וכל ישיאל ישמעו ויראו (Denteron. XXI, 21) macht »taschi die Bemerkung הכרזה ככ״ד מכאן שצהיך- Zu diese» zwei Erklärungen finde! der Misrachi eine» Widerspruch. Da sich Raschi nämlich im ersten Falle bei זקן ממרא sür R. Akiba (Synhedrin sol. 89 a) enticheidei, die Hinrich.ung finde nicht augenblicklich, sondern erst zur Zeit der Festoeriamuiluud statt, hält Misrachi »laschi's zweite von uns gebrachte Erklärung bei בן מורר ומורה mit jener sür unvereinbar, weil Raschi bei der Hinriichlung des entarteten Sohnes, sich augenscheinlich wie R. Juda, der R. Akiba bekämpsl, enlicheide, dem gemäß die Hinrichtung iosort ersolgc, der Justizakt dagegen nur öffentlich zu promnlgircn sei. Tiescr Schmierigkeit weiß Misrachi noch zu begegnen durch die Bemerkung, die Differenz zwischen R. Juda und 3t. Akiba betreffe nur den Termin der Hinrichtung, nicht aber die Promulgation derselben Letztere sei nach Beider Ansicht ersorderlich. Dagegen vermag Misrachi eine zweite Schwierigkeit in ')taschi nicht zu beheben, die Schwierigkeit nämlich, was ')taschi wohl berechtige aus den Worten ישמעו וייראו mit R. Akiba nächst der Promulgation aus die Hinrichtung zur Zeit der Festversainmlung zu schließen. Müßte es doch in diesem Falle, wie 3t. Juda richtig einwendet, heißen ייראו וייראו Uns besremdet es freilich, warum der 'Misrachi nicht ״och die weilerc Frage auswirst, wozu Raschi an der zweiten von uns gebrachten Stelle die Promulgation solgere. Hat er ja nach Misrachi's Ansicht schon an der ersten von uns cilirten Stelle Promulgatioil wie Termin der Hinrichtung hinlüuglich deducirt. Jndeß sucht der שפתי הכמים der von Mijrachi urgirteu Schwierigkeit durch den Hinweis zu begegnen, bei זקן ממרא folgere Raschi mit Recht den Termin der Hinrichtung zur Zeit der Festversainmlung, weil eS ausdrücklich heiße: (Deut. XVII, 7) יד העדים תהיה בו בראשונה להמיתו ויד בל העם באהרונד. Dieser Ansvrdernng habe man eben nur zur Zeit der Fesiversammlung genügen tonnen. Beim entarteten Sohne heiße es dagegen (Deut XXI, 21) ורגמהו כל אנשי עירי באבנים ומת, was sich zur ,;jcit der Fest- Versammlung schwerlich hätte ermöglichen lassen. Demnach könne »taschi hier nur ans die Promulgation schließen. (Es. שפתי דזבמים J11 Deut XXI, 21) Liese geistreiche Arglt mentatiou leidet an der erheblichen Schwäche, daß die vben cilirten 'Worte (Deut. XVI, 7) gar nicht vom זקן ממרא ausgesag! werden, sondern von Mann oder Frau, welche im Gehenuen dem Götzendienste huldigen. Uns will dagegen die von Mitrachi zuletzt urgirte Schwierigkeit so erheblich nicht erscheinen. ׳Wenn es auch nicht heißt יראו וייראוkann »taschi mit R. Akiba ישמעו an unserer Stelle in dem weitere» Sinne von: ״bemerken, wahrnehmen", sajsen, >va:- a.i h ans bas Ä»- schau׳n der vollzogenen.Einrichtung gehen kann. Rächst dem ist es aber auch nicht richtig, daß »taschi bei זקן ממרא die Promulgation »110 ven Termin der Hinrichtung zur Zeit der Fcstversammlung המתנה והכרזה folgere. Er folgert! ier nur המתנה, wie er ausdrücklich sagt: מכאן שממתיגין לו וכוי, aber mit keinem Worte in hier gesagt: מכאן שמכריזין. »taschi entscheide! )ich nun in Uebereiustimmung mit der maßgebenden Haiacha, wie »t. Akiba. daß Promulgation und Hinrichtung zur Ze׳t der Festversain.nlung (המתנה והכריה) erfolgen muß. המתנה ergiebt sich ihm aus ישמעו lei זקן ממרא und die הכרזה ans ישמעו bei כל שורר ומורה. Demnach widersprechen sich diese beiden Stellen nicht, sie ergänzen sich vielmehr zu einer und derselben Halacha. Aussallender dürfte es erscheinen, warum nicht ישמעו, das sich beim משית (Deut. Xin, 12) zuerst findet, ist diesem halachsichen Sinne gedeutet wird. Jedoch trifft diese Schwierigkeit nicht »taschi, londern einzig und allein seinen Gewährsmann, R. 'Akiba, der Synhedrin 89 a ausdrücklich ישמעו aus Deut. XVII, 13 halachisch interpreurt. Letzteren mag eine bestimmte Tradition bei seiner Debuelion geleitet haben. S oh rau, o/S., im November 1875. Dr. Immanuel Deutsch, Rabbiner. Zum Segen Moses. Scho» bei obcnflächlicher Betrachtung des Cap. 33 im Deuteron, stvßen wir auf einige auffällige Schwierigkeiten, welche die Exegelen zu den schiefsten Urtheilcn verleiteten. Zuvördersi besremdet es uns, warum bei Berücksichtigung sämmtlicher Stämme im Segen Simeon gänzlich übergegangen ist, sodann hätten wir, abgesehen von dem räthselhaften Sinne des Vers. 7 nach Analogie der Reihenfolge der »!amen im Segen Jakobs (Genesis Cap. 49, 8) den Platz Jehuda's unmittelbar nach Lcvi erwartet; außerdem stimmt der Vers 11 ganz und gar nicht zum Tenor der vorangehenden, vom Priesterstamme Levi handelnden Sätze. Im Hinblick aus die friedliche, p riest erlich e Mission dieses Stammes, welche die Verse 8, 9 und 10 angemeffen und deutlich betonen, überrascht nothwendiger Weise der folgende Satz (Vers 11): מהזן מתנים קמיו ומשנאיו מן יקומון" welcher passender aus einen kriegerischen Stamm angeweudet wäre. — »tun hat Grätz' scharfekritisches Sccirmesser die ersterwähnte Schwierigkeit vollständig gehoben. Er beweist (Gesch. d. Jud. II A, N. 7.), daß Vers 7 n u r aus Simeon bezogen, einen historisch gerechtfertigten und verständlichen Sinn gebe. ואל עמו תביאנו «bringe ihn heim zu seinem Volke" beziehe sich aus die (nach Ehr. l, 9 34—45) ausgewanderten, nach ihrer Heimath sich sehnenden und zurückgewünschten Simeoniten; ferner, daß eine Emendation in: וזאת לשמעון י י שמע ה' קול שמעון (Wortspiel zwischen: שמעון und שמעnicht etwa blos ein verlockender Einfall kühnerer moderner Kritik, vielmehr uralt sei, und zu finden in: ל״ב מדות דר״א בר יוםי הגלילי : כ) מדבר שנאמר בזה ־ואינו עדן ליו והוא ענין לחבירו׳יי• וזאת ליהודה תנהו עדן לשמעון שהרי שמעון היה צריך לו יותר מיהודה• Unter dieser Voraussetzung und Bezug- »ahme aus die in's Vaterland heimgewünschten Simeoniten schließt sich auch der 'Wun>ch, welcher im zweiten Halbverse ansgedrückt ist: ידיו רב לו ובו׳ »ihm zur Seite streite sür ihn, und Beistand sei ihm ivider seine Dränger", leicht und verständlich an. — ׳Aber wird dem ungezwungenen Worisinne und seinem Platze gemäß der Vers 7 au» Simeon bezogen, dann iväre wiederum durch diesen Tausch der Stamm Jehuda um den Segen gebracht, und wir müßten die erste Frage, warum Simeon beim Segen übergangen ivurde, nunmehr in die ähnliche verwandeln, warum Jehuda in der Reihenfolge fehle, dessen Erwähnung wir nach Levi erwartet hätten. Wir haben jedo.h schon oben angedeutet, »vie wenig Vers II fich als eine pa)send sich anschließende Fortietzung der Vorbeigehenden den Priester- und Lehrberus Levi's betonenden Sätze darstelle. Denkt man hingegen an den kriegerischen und oft kriegführenden Stamm Juda, — wie ,a auch im Segen Jakobs's :Gen. 49, 8 9.) diese Eigenschaft desselben nachdrücklich hervvrgekehrt ist (ידך בערף איביך י משרך בני עלית.!—, so bleibt kein Zweifel darüber, daß der Satz 11 mit dem Schluffe: ״zerschmetterc seiner Wider>acher Lenden und )eine Feinde, daß sie nicht erstehen", nicht aus den Levitenstamm, sondern aus Jehuda sich beziehe, und wir unmittelbar vor 'ברך ה hindenken oder ergänzen müssen: -ליהודה אבו, wodurch eine finngemäße Lösung aller oben angegebenen Schwierigkeiten erzielt wäre. Cöthen. 'Rabbiner D1-. M. Dessauer.

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