Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 4 (1875)
- Issue
- Nr.13. (15.6.1875)
- Date
- 1875-06-15
- Page
- Seite 51 (sequence 3)
- Language
- German
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51 verhaßt ist und weshalb es die Kirche für nöthig erachtet, vor t dem Umgang mit ihnen und dem Dienste bei ihnen zu warnen, sagen uns im Kapitel über ,die Kirche und die menschliche Gesellschaft überhaupt" folgende Stellen: ״Die Juden . . . sind den Kirchengesetzen nicht unterworfen, wohl aber hat daS göttliche Gesetz für sie Verbindlichkeiten, indem ihnen dasselbe geoffenbart worden. Daher verurteilt die Kirche die Blindheit der Juden, welche Christus nicht erkennen und lästern. — So sehr auch die Kirche die Bekehrung aller Ungläubigen wünscht und dafür betet, und so feindlich sie gegen die Kirche sind, so hat die christliche Liede sie doch stets geduldet (?) und nur wegen der Unziemlichkett und der Gefahr, welche durch den Umgang mit ihnen der christlichen Religion droht, haben die Kirchengesetze verboten, daß die Juden christliche Sclaven halten und daß christliche Ammen in jüdischen Häusern dienen." Jetzt wissen wir doch wenigstens den Grund der drakonischen Maßregeln, deren Nolhwendigkeit wohl Jedem in die Augen leuchtet. Erfreulich ist und bleibt bei den» Allen nur die Thatsache, daß solche und ähnliche Sätze und Verordnungen zumeist nur der grauen Theorie nach bestehen, und so mögen sie auch in dem dem Freiherrn v. Ketteler zu Mainz gewidmeten Buche ruhig stehen, in die Praxis, ins Leben werden sie wohl schwerlich mehr übergehen. Das sind tempi passati und der Standpunkt ein Gott Lob! überwundener. L. E. ' Literaturbericht. Rereifiontn. Meill, Kneauuel, Rabbin 4 Versailles La fern me jui?e; sa condition legale d’apr&s la Bible et le Talmud. Paris, Joseph Laer. 1874. ES ist eine auch jHt noch immer nicht ganz zerstörte Anschauung bei einem großen Theile selbst des gebildeten nichtjüdischen Publikums und darum auch bei einem Theile der Israeliten, die leider mit ihrer allgemeinen Bildung auch ihre Kenntniß vom Jndenihume aus nichtMi>chen Quellen schöpfen, daß die Stellung der Frau er!t durch das Christenthum eine humane und würdige geworden sei, daß aber die jütische Nation, gleich allen andern orientalischen Völtern, der jüdischen Frau die schuldige Freiheit und Hochschätzung nicht gewährt habe. Ls ist vergebltch, darauf hinzuweisen, daß das jüdische Familienleden jetzt noch aus die Hochachtung der Frau und die Schonung des weiblichen Geschlechtes gebaut i!1; man hat es leicht einzuwenden, dies verdanken die Jsrae iien dem Einflusse der vom Christenthum getragene» Civilifation. Wenn schon solche falsche Aufsagungen von der Stellung der jüdischen Frau durch den Hinweis aus viele schöne und jtniii.te Bibelstellen, wie agadische Sentenzen und poe.ffch angehauchte Midraschim bekämpft werden können, so wird der Sieg um so entscheidender sein, wenn die Ersorichung de» einstigen jüdischen öffentlichen Rechts den Nachweis liefern kau», daß nicht nur einzelne etwa poe.ifch oder seniimeittal angelegt, Hermeneuteit über die Stellung der Frau schönes ger.de. haben,, sondern das ganze Volk in diesem Geiste die gesetzliche Stellung der Frau M regeln bemüht war; es wird dann zugegeben werden müsien, daß die Israeliten mehr thaten, als i!re Flauen zu besiegen, um in süßer Minne die eigne Höchte Lug als höchsten Lohn zu empjangen, daß sie ihre Frauen durch Gesetzehochachteten, schützten und liebevoll behandelten daß der Geist der tiefblickenden Milde, welcher das ganze Judeitlhum durchweht, in seiner herrlichsten Schönheit geraoe da waltet, wo eS galt die Schwachen zu schützen, ohne dab i auch gegen die Fehler derselben blind zu sein. Dieser Nachweis ist av-׳r zu liesern, und deshalb verspricht ein gründliches Studium derjenigen Bestimmungen des jüdischen Religionsgesetzes, welche sich mit den Pflichten und Rechten der Frauen befassen den doppelten Lohn, sowohl die Voruriheile der nichtjüdischen Welt über diesen Punkt siegreich zu bekämpfen, als auch einen wundervollen Einblick in die uneMiche Liebe des jüdischen Herzens, wie den scharfen Verstand des jüdischen Geistes, mit einem Worte in das Walten des religiösen Genius des israelittschen Volkes zu gewähren. Wir haben -deshalb mit Freude die Arbeit des französischen Rabbiners zu begrüßen, die es sich zur Aufgabe gestellt hat, die gesetzliche Stellung der Mischen Frau nach dem mosaisch-talmudischen Rechte einer eingehenderen Erörterung zu unterziehen, um, wie Verfasser in bescheidener Weise sagt, die dem Studium der talmudischen Schriften Fernstehenden auf die Bedeutung und den Werth weiterer Forschung auf diesem Gebiete aufmerksam zu machen. Es sind zwar schon mehrere sowohl kleinere als größere Abhandlungen in deutscher Sprache veröffentlicht worden, welche die eine oder die andere Sette dieser Frage mehr oder weniger eingehend berührten. Eine der gediegensten Arbeiten wird wohl die des seligen Frankel ״ ,זצ״לGrundlinien des mosaisch-talmudischen Eherechtes", sein. Doch trotzdem darf man der vorliegenden Moiwgraphie einen besonderen Werth zusprechen, indem sie lediglich die Frage in's Auge faßt, wie die gesetzliche Stellung der Frau war, und Vers, mit vieler Umsicht und Belesenhett den einschläglichen Stoff gesammelt, übersichtlich geordnet und in sehr klarer und ansprechender Weise dargestellt hat, so daß auch die geschichtlich« Entwickelung und die rationelle Begründüng erkannt werden kann. Was besonders in unserer Zeit hervorgehoben zu werden verdient, ist die Pietät und Besonnenheit, welche Verf. bei jeder Erörterung bekundet; er ist voller Vertrauen in die Humanttät unserer Lehrer und doch ein kritiicher Denker. Dem Leser drängt sich im Allgemeinen die lieber.,eugung auf, daß das Judenchum die Sittlichkeit der Frauen und der Ehe, die materielle Sicherstellung derselben, sowie den Frieden des Hauses durch die aufmerksamste Berücksichtigung der verschiedensten Lebensoerhältniffe, LebenSanschauungen, körperlicheil. geistigen und gemüthlichen Bedürfniffe, durch gute Gesetze zu schützen gewußt hat. Doch hat Recenfent bei aufmerksamer Durchsicht manches zu bemerken gefunden, wa>j hier in gedrängter Kürze vorgeführt werden soll. (Schluß folgt.) AaeL, Dr., Rabbiner. Die Erzählungen und Re-!igionsfätze der heiligen Schrift. Liffa (Posen), K. Scheibel'fche Buchhandlung. 229 S. Anhang 34 S. Der liebe Gott selbst mochte, wie unsere Weisen meinen, vont Schöpsvngswerke des zweiten Tages nicht aussagen, daß es gut sei, weil es unjertig war, weil es erst am dritten Tage seinen Abschluß und seine Vollendung erhielt; da wird eS sich wohl auch nienfchliche Arbeit gefallen laßen muffen, wenn man niit dem Lobe spröde ist, so lange das Werk nicht abgeschloffen vor uns liegt, jo lange wir es nur nach Bruchstücken beur-!heilen können. So erging es dem Referenten, als Hr. vr. Bäck vor einiger Zeit den ersten für die untern Gymnasialklaffen beitimmien Theil seiner ״Erzählungen und Religionssätze der heiligen Schrift" veröffentlichte. Wir waren recht erfreut über oen Takt, mit dem der Veriaffer zumeist die rechte Mitte traf zwi,chen allzu ausführlicher und allzu knapper Darstellung, wie er fa,t immer bei Stellen, deren Wiedergabe schwierig ist, das paff ilde Wort fand, wie er die allgemeinen Lehren gewöhnlich am angemeffen.n Orte anfügte und dem Kinde versländlich vortrug; wir dachten daran, wie oft wir durch ungeschickte Lehrbücher beim Religionsunterricht in Verlegenhett gekommen war.«; als hätten die Kinder die Pflicht, über den Empfang dankend zu quittiren, mußten sie sich z. B. merken, daß Abigail dem David zwei hundert Brode, zwei Schläuche Wein, fünf zubereitete Schafe, fünf Maß geröstetes Mehl, hund.rc Rosinen-Brode und zwei hundert Feigen-Kuchm gebracht hake; ähnlich ging es mit der Unsumme von Rainen, mtt welchen das Hirn des Kindes gemattert wurde; hier wurde fast in allen Handbüchern das rechte Maß vermißt, es scheint uns z. B. nicht no.hwendig für die Aufnahme in ein Lehrbuch, daß Saul seine verlorenen Eselinnen im Lande Schulisch» und