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Das jüdische Literaturblatt · 1875-06-15 · Nr.13. (15.6.1875) · p. Seite 50

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
4 (1875)
Issue
Nr.13. (15.6.1875)
Date
1875-06-15
Page
Seite 50 (sequence 2)
Language
German
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50 □ und ״wenn Gott redet. Jedermann prophezeien müsse", hatten die früheren Propheten unzählige Mal ausgesprochen. Schließlich, wenn während der Blüthezeit des Prophetenthums Einer eS unternommen hätte, zu einem richtigen Verhalten den prophetischen Drohungen gegenüber Anleitung zu geben, so würden wir das verstehen; dagegen zu der, wie jene Forscher sämmtlich annehmen, sehr späten Entstebungszeit unseres Buches, da schon die letzten Nachzügler des Prophetenthums im Aussterben ivaren, sind derartige Anleitungen überflüssig geworden. Hitzig, der in nicht sehr rühmlichen Ausdrücken über unser Buch witzelt und raisonnirt, sagt: Das Buch hat eine apologetische Tendenz, nämlich wegen unerfüllt gebliebener Weissagungeir wider die Heiden Gott zu entschuldige» (!), und den Propheten Obadja, der den Edomiten den Untergang verkünbete, zu vertheidigen. Diese Hypothese hat noch vor und nach Hitzig viele- Vertreter geflmden, die freilich nicht bedacht haben, daß eine Apologie in jenem Sinne nur dann wirksam wäre, wenn das betreffende Volk sich wirklich gebessert und Gott zugewandt hätte, wovon aber in Wirklichkeit kaum die Rede!ein kann; eine von einem Dichter singirte Besserung erklärt eine Aenderung im Verhalten Gottes so wenig, wie etwa ein singirier Mord ein wirkliches Todesurtheil nach sich zöge. Geradezu erheiternd wirkt die ״herrliche Wahrheit", die nach Ewald') ״das kleine Buch so durchsichtig klar ins Licht setzt", nämlich — daß nur Besserung, Buße und Reue vor Unheil schützen! Uebrigens ist es auch nicht einmal wahr, daß ״die ächte tiefe Furcht und Reue die heidn Schiffer gerettet hat", wie Ewald sagt; sie wurden gerettet, weil sie Jona, die alleinige Ursache des gefährlichen Sturmes, ins Waffer geworfen (1, 15). Bon Neue zeigten sie auch später keine Spur, sie beteten den Gott Jona's nur an, damit er sie wegen der Tödtung seines Boten nicht bestrafe, weil er, Gott selber, es so gewünscht hätte; für den Verlust des Propheten glaubten sie ihn durch Opfer zu entschädigen oder doch zu besänftigen. Wir wollen uns nun nicht weiter in die wirren, wahrhaft labyrinthischen Gänge der verunglückten Hypothesen und mißlungenen Erklärungsversuche verlieren, in dieser Beziehung schließen wir uns vollkommen dem Urtheil Häoereck's an (Evang. Kirchenzeitung 1834 p. 211), daß ״die trivialen Wahrheilen, die man in diesem Buche niedergelegt gefunden, nicht näher dargelegt zu werden verdienen." In der Rathlosigkeit, den didaktischen Zweck des Buches zu ermitteln, entmuthigt durch all' die ersolglo,en Versuche, verzweifelten viele an der Leistungssähigkeit der Ausgabe über- Haupt und meinten, es lasten sich überhaupt die verschiedenen Tbeile des BucheS nicht auf eine einzige Hauptidee znrücksühi en. Allein die kleine Erzählung trägt offenbar so sehr den Stempel der Ganzheit, Einheitlichkeit und innerer Vollendung an sich, hat überhaupt in allen Theilen einen so ausgeprägt eigenartigen Charakter, daß nur das wirre Auge der verzweifelten Rathlosigkeit es hätte übersehen können. (Fortsetzung folgt.) Stichproben aus einem der neuesten Lehrbücher des katbol Kirchenrechts. Unter den DiSciplinen, die der Rechtsbeflistene, der StudiosuS der Rechte in Oesterreich pflegen muß, war daS Kirchen- ’) Di« 12 kleinen Propheten Aurzg. Handb. p. 369. ‘) Di« Proph. de« «. «. 2, p. 657 si. recht bis vor einigen Jahren noch dem jüdischen Rechtshörer verschlosten; der Sludirende der Rechte in Oesterreich wurde, wenn er Jude war, von der Prüfung aus dem Kirchenrechte ausgeschlosten, und während seine nichtjüdischen College» das Doctorat beider Rechte, den Titel eines juris utriusguv vr. durch das Examen rigorosum erlangen konnten, blieb dem strebenden Geiste des jüdischen Jünglings das Kirchenrecht zwar keine terra inoognita, aber das geistige Eigenthum dieser Wistenschaft konnte, durfte ihm nicht zuerkannt wert«». Die confessionelle Gleichberechtigung hat auch in dieser Beziehung mit dem alten Vorurtheile aufgeräumt, und ohne Unterschied der Religion bietet die alma mater dem Wissensdurstigen die Nahrung unverkürzt; bei der Ertheilung des Doctorgrades beider Rechte wird nicht mehr nach dem Glaubensbekenntniste des betreffenden Candida'en gefragt. Unter den Prüsungsgegenständen figurirt auch das Kirchenrecht mit in erster Linie und will von jedem ohne Unterschied studirt sein. Eines der süßlichsten, besten und neuesten Lehrbücher dieser Disciplin ist das Lehrbuch von Philipps, einem Manne, der als Kirchenrechtslehrer überhaupt, wie durch seine Thätigkeit als Profestor des Kirchenrechts, zuletzt an der Wiener Universität, berühmt wurde und erst vor wenigen Jahren verstorben ist. Bei dem Studium dieses Buches, einem Auszug aus einem ähnlichen mehrbändigen Werke desselben Autors, bin ich auf manche Stellen gestoßen, die Angesichts des Zweckes, den das Buch verfolgt, bemerkenswerth genug sind, um herausgehoben zu werden. Stellen, die von nichts weniger denn toleranten Ideen getragen, den Stempel des VorurtheilS gegen Juden und Judenthum an sich tragen, sei es, um durch Entgegenstellung den Contrast zu heben, sei es, um directe Vorurtheile zu bekräftigen. Wir wollen einige der markantesten Stellen hier vorführen. Da heißt es gleich im Anfänge, dort, wo der Begriff ״Kirche" desinirt wird: Kirche — ecclesia von egealein zusammenrufen, daher berufene Versammlung, im Gegensatze von Synagoge von synago zuf» min enerettxmk Ein schönes Compliment, das uns gleich im Anfänge gemacht wird, als ob wir erst zusammengetrieben werden müßten, wenn es in die Synagoge geht. Oder sollte der große Lehrer an den ״Schulklopser" von anno dazumal gedacht haben? v Welch' Wunder, weim finstere Vorurtheile früherer Jahr- Hunderte neu aufgetüncht werden, wie in dem Kapitel über ״kirchliche Verbrechen", wo die bittern Tropfen mit Zucker gereicht werden, wo es heißt: ״Während die Kirche demgemäß die Juden mit aller Humanität behandelt misten will, so verbietet sie doch den Christen als eigentliches Hausgesinde, insbesondere christliche Weiber als Ammen bei Juden zu dienen. Dort, wo von den Sacramente» überhaupt gesprochen wird, nennt der Verfaster ״jeden einzelnen heidnischen Religionskultus einen Inbegriff von Sacramentalien" und sagt auf die Juden übergehend weiter: ״Gilt dies von dem Heidenthume, wo nur noch die vielfach distonirenden Nachklänge der göttlichen Offenbarung angetroffen werden, so muß es um so mehr auf die Religion des von Gott auserwählten' Volkes der Juden Anwendung finden. Hier trifft man zunächst die von Gott verordnet« Beschneidung, die Priesterweihe, das Esten des Opferlammes, die Schlachtopser, die Brode der Verheißung, Reinigungen und Waschungen und viele andere sacramentalische Handlungen. Alles dies hatte ebenfalls nur eine vorbildliche Beziehung aus den kommenden Erlöser." Aber selbst bei denl Punkte ״Ehe", derjenigen Institution, deren Heiligkeit wohl bei keinem Volte höher erachtet und geübt wurde und wird, als bei den Juden, heißt es, nachdem über die Entartung der Ehe bei den meisten Völkern gesprochen wird: ״Selbst bei den Juden hat sie ihren ursprünglichen Character nicht bewahrt; um deren Herzenshärtigkeit nachzugeben, mußte MoseS ihnen den Scheidebrief geben." In der That ein triftiger Grund, der Moses die Feder zur Abfastung des ScheidrdriefeS in die Hand gedrückt! — Warum das arme jüdische Volk als solches der Kirche so

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