Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 4 (1875)
- Issue
- Nr. 4. (15.2.1875)
- Date
- 1875-02-15
- Page
- Seite 14 (sequence 2)
- Language
- German
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14 keit zu documentircn, gegenüber den Samaritanern, die den TemWl M Garizim verehrten. Wollte man durch dgs prophetiHe Schristthum die Heiligkeit uUd die Auserlesetcheit der Gottesstadt beweisen, so mußte vorerst die Heiligkeit des Schriftthuin selbst bewiesen, d. h. dasselbe kanonisirl werden: man mußte die Schriften für heilig und prophetisch erklären, damit durch deren Vorlesen Jerusalem zu Ehren käme. Diese Argumentation setzt voraus, daß unmittelbar vor Abschluß des Propheten-Kanon die Prophetenschristen nicht als heilig in den Augen Aller gegolten halten; daß man vorher ihren Worten kein so großes Vertrauen, ihren Prophezeihungeu keinen solchen Glaubet» geschenkt. Die sammelnde Thätigkeit war im eigentlichen Sinne eine ״kanonisirende." Allein weirn eS auch richtig ist, daß manche Schrift erst im Lause der Jahre Ansehn erlangt haben mag, so zeigt doch die ganze Art und Weise, wie die hervorrageildsten Männer in und nach dem Exil die Worte der ״früheren Propheten" anrufen, zur Genüge,*) daß in jener Zeit das prophetische Schriftthum 'keiner Kanonisation oder 2a1tcti01t mehr bedurfte. Die Männer, welche sich zu schwach fühlten, den großen Dichtern der Borzeit nachzueisern, die, durch eine langjährige Erfahrung belehrt, in sich das Bewußtsein trugen, die Prophetie sei bereits von Israel gewichen, wie Hütten sie sich, wie hat e ihnen das Volk die Macht und das untrügliche Urtheil zntrauen sollen, über die Literatur der so hoch gehaltenen, so heilig verehrten ״alten Propheten" zu Gericht zu sitzen, und wäre es auch nur, um sie zu ״sanctioniren." Gesammelt wurden nur solche Schriften, die man für heilig, prophetisch hielt: sie erlangten aber diese Heiligverehrnng nicht erst wegen ihrer Einreihung in den Kanon. (Fortsetzung folgt.) Die ״von Geldern." Bezugnehmend auf die NNr. 2<> und 27 des in Amsterdam erscheinenden ״Weekblad voor Israelieten“, in welchen über die Vorfahren Heinrich Heine's »tütterlicher Seils nachgewiesen wurde, daß der Name ״van Geldern" nicht auf adelige Herkunft Hinweise, versucht es in ׳Ar. 28 desselben Blattes ein Corr., unter chrieben A. v. G., der wohl pro domo zu schreiben scheint, zu beweisen, daß der Name nicht ״van" sondern ״von" Geldern gelesen werden müßte und somit adelig fei. Dort heißt es: Welche Stellung man auch Heinrich Heine in der Geschichte anweisen wird, sie bleibt dieselbe, ob seine Mutter ״von" oder ״van" Geldern geheißen ha». Dennoch müssen Unrichtigkeiten, auch wenn sie )Nebendinge betreffen, beseitigt werden. Die Verwandten der Mutter Heine's leben noch heute in Cöln und andern Städten der Nheinprovinz, aber nicht mehr in Düsseldorf. Die Namen Lazarus und Simon, vor» jeher in dieier Familie heimisch, sind noch in derselben erhalten. Von diesen Verwandten sind in Eölii zwei Maufleute elablirt, deren »Namen, von Geldern, in großen Buchstaben auf den! Äushängeschilde ihrer Magazine sich befinden. Vor ungefähr 20 Jahr diente ein Mitglied der Familie von Geldern m der Garde zu Berlin, (Nebenbei sei erwähnt, daß dieser der erste Jude war, der bei der Garde diente.) Einst wllrde er von seinen! aristokratischen Hauptmann gefragt, mit welchem Rechte er den Namen von Geldern trage, er müsie wahrscheinlich Geldern oder nach holländischer Sitte 1 Zach. 1. 4 f. 7. 7 ff. Esr. 4, 11; Dan. 9, 10. Vgl. EaSpari Micha, der Morastite. Ein Bcilr. z. Gcsch. d. altt. Schristth»m4. Christian. 1852, p. 428 s. 440. Keil a. a. O. 55. 156, Not« 8. van Geldern heißen. Der Soldat leugnete letzterrs wfc beharrte bei seinem Name». Darauf wurde von Amt-wegen hierüber itt dem Geburtsort des Soldaten angefragt, und das Endergebniß der Untersuchung in den Registern des Avilstandes der Geburten war, daß in dem Geburtsorte de». Soldaten sowie iw der benachbarten Stützt der Raine,Mnl* Geltzßim, sehr oft, ״van" Geldern aber ine vorkam. Der Hauptmann war nunmehr überzeugt, daß er in seinem Garde-Bataillon nicht allein einen Juden, sondern sogar einen adeligen Inden hatte. Der französische Bischof Gregoire erwähnt in feinem ״Essai sur la rd״dn6rati011 etc. desjuifs“ (cd. .Motz 1789 pa208 .״) einen ״docteur de Gueldres.“ Unsres Wissens übersetzen französische Schriftsteller nie das Holläitdische ״van", sondern laßen es un erändert, dahingegen übersetzen sie immer das deutsche ״von" mit ״de." Ein Beweis mehr, daß Heine'S Verwatldtc adelig waren. In deni Archiv der Stadt Bonn befindet sich das adelige Wappen der Familie von Geldern, wovon wir einen Abdruck sahen. Es stellt einen Löwen dar, der einen Stab oder ein Scepter iu der Hand hält und über seinem Haupte eine Kro»te hat. Ob der ursprüngliche Adelsbrief der Familie von Gelder» noch in Bonn ist, wie wir es gehört haben, oder ob er anderswo oder amtlich gar nicht mehr vorhanden in, können wir nicht >nrt Bestimmtheit behaupten. Dennoch gibt's noch ein merkwürdiges DocuMent aus dem Jahre 1727, worin der Adel der Fainilie von Geldern als bekannt und gesetzlich vorausgesetzt wird. Wir lassen das Docnment hier buchstäblich nach einer amtlich bestätigten Abschrift folgen. Das Original befindet sich im Archiv der Stadt Bonn. Es lautet folgendermaßen: Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Psalzgraf bei Rhein des heil. Römer-ReiÄs, Erz-Schatzmeister und Churfürst in Bayern und Jülich-Cleve und Berg, Herzog, Fürst zu Mörs, Graf zu Veldenz, Sponheim, der Mark und Regensberg, Herr zu Rayenstein rc. thun Kund und fügen Unseren Obrist Hofmeistern, Obrist Käntmerern, Obrisl Hof Marschallen, Obrist Stallmeistern, Cantzleren, Präsidenten, geheinieil Hof Kammerereil und übrigen Räthen, fort säntintlichen Hof uild Landbedienteu, anch sonsten jedermännlich> hiennit zu wißzen, daß wir den» Juden Lazaro von Geldern die hohe Gnade gethan, und deitselben zu unseren Jülich und Belgischen Hof facloren gnädigst auf und angeuohmen haben: Thun auch folches hiermit und Kraft dieses also uitd dergestalt daß uils und Uilserent Stutzen, frommen und interesze befördern, arges und schaden, so viel an ihm ist, in Zeiten warnen und wendeil, auch sonsten in Unseren Dienstverrichtungen sich aufrichtig, redlich unb also verhalten sollte und wolle wie es einem getreuen Hof factoren zu thun obliege und gebühret: Euch alleil und jeden obgemelt hiermit gnädigst befehlend, daß ihr gedachten Lazarum von Geldern für unseren Jülich und Bergischen Hof factoren annehmen, halten und erkennen sollet. Urkund unserer eigenhändiger Unterschrift und hervorgedrücktem geheimen Cantzlei Jnsiegels. Gegeben zu Schwetzingen den Eiilunddreißigsten Julii im Eintausend Sieben Hundert und Siebenundzwanzigsten Jahre (Unterz.) Carl Pfilipp Churfürst (L s.) I. Mayer. Ad mandatum Serenessimi Domini Electoris proprium iunterz.) Hallbert. Jülich und Berg Hof factoren, Patent für Lazarum von Geldern. Für gleichlautende Abschrift, der Bürgermeister (gez.) N e u h ö f e r. Aus dem Vorangehenden, besonders aus dem Patent, geht klar hervor, daß, wo immerhiil die Familie van Geldern genannt wird, die Bezeichnung falsch ist uild heißen muß von Geldern.