Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 3 (1874)
- Issue
- Nr. 12. (1874)
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 46 (sequence 2)
- Language
- German
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foiibfvu sinsach ״Schrifie»", bobcutet. 3111 sich war diese BezeickWiig tst« geinWlverstäichljche. b*tm t* gab überhaupt keiile tutwro» Getnitleil, «yenigAent»1tc ».11, 0« IHtug ver boten, andere z» leien 's So «a? ei»Ü der Prophete»-Kan»n ^Ocptzari»" geheißen Scho״ dies» 'A»alogje zeigt die völlige GruudliMgkeii der 8eba»ptu»ß DEinmin'4,') der mit Bezug aus die Ketubin! weint: ״Gegenüber von Gesetz »nd Propheten sind dieselbe» nichts weiter als כתובים (Schriften), denen eine so ausgezeichnete EigeniÄast wie iiiosaisch oder propdeti'ch nicht zukommt." In der Bezeichnung Ketubim liegt »ichlS, das diese Lchristcu hinter denen des zweiten Ka non stellen köunle. Der Hagiographen Kanon hiev 2'2כתו in demselben Sinne, wie nia» den zweiien Kanon שפרים nannte Sola 7, >», Sipkri Par Debariin wird sogar der Penlarench unter k» e 1» N a »1 e n ״K e k n b i in" a ngeführt. Häufig Hort man in diesem Worte alte altt. Schnslen unisaßt, I Mace. 12,9, M»ttb 22. 22; Jstz. 5, 3V; 19, 36; AG. 18, 24, Röm I, 2. 2 Lim. 2, 15 freilich ist dann für den Anhänger einer einmaligen Kanousammlung schwer einzusehen, warum man das Wort dann als nomsn proprium des dritten Kanons brauchte! Wäre» der zweile und,dritte Kanon gleichzeitig entstanden, so Ivürde der zweile nicht Nebtiiu und der drille nicht Ketubim heißen; diese Bezeichnungen sind nicht im Minbesteu geeignet, den zweiten iw Gegensätze zum dritten und den dritten im Gegensätze zum zweiten zn charakierisireu. Die eigentliche Bedeutung dieser Worte steht in keinem besonderen Zusammenhang zu den Schriften der betreffenden Theite. Die Propheten zählen auch zu den ״Schriften", die kanouischeu Hagiographen waren nicht ׳.ninder als prophetisch angesehen, und ivenn sie auch nicht Nebiim genannt wurden, so kann das lediglich nur darin seinen Grund gehabt habe», weil das Volk Jahrhunderte vor Entstehung des dritten Kanons bereits gewöhnt gewesen, unter Rediiiil den zweiten zu verstehen, und eine Äendcruug des Sprachgebrauches sich nicht leicht durchführen ließ. — Es war dasselbe Verhältuiß, wie zwischen Nebiim und Thora. Der Pentateuch war lange in Circulation, bevor noch au Bildung des Propheien-Kanons gedacht wurde. Der Nanie Thora für die Mosesbücher wurde allgemein üblich. Später kamen zwar die prophetischen Schriften, die nlcht minder ״Lehien" und ״Belehrungen" enthielten, allein das Volk balle sich hereils längst gewöhnt, nur de» Pentateuch mit Thora zu bezeichnen Das wiederholte sich bei der Sammlung Ser Hagiographen, welche mit gleichem Rechte Nebiim hätten genannt werden können. Wo aber eine solche Bezeichnung beretts in's Leben eingeorungen und eine destiminte Bedeutung als noinen proprium irgend eines Dingeerlangt hat, da ist eine Äenderung im Sprachgebranche unmöglich. Dagegen, wo die Worte in ihrem eigentlichen Begriffe noch nicht als nomina gebraucht werden, da bezeichnet Nebiim oder Ketubim ebenso wie Thora nicht bloß irgend einen Theil sondern alte alllest. Schriften. Die Bücherconfiscation in Frankfurt a/M. im Jahre 1727. Nach den Akte» und Coerespondcnzen in dem Äemeindearchiv »illgerheiir von N. it. (Schluß. Den obgenannten Hoffactoren wurden alle Memoiren, die bei der Commission eingereicht worden sind, zuge,endet, so wie alle Gutachten, die Collationiruiig mit dem Wilmersdorier Gebetbuch, eine lleberjetzung von Älenn u. Welamalschinim und das protocoll. Verhör des Oberrabiners ^vou dem keine Abschrift vorhanden ist). Dem Bernchmen nach — schreibt der Einsender — soll der Eommissionsberichl passabel gewesen sein, t) Synh. 10, », Midi. Koh. Ende und Parallelstelle. 2! Iahrd. f. deutsche Theologie 111. p. 430. ganz »ch Minsch sei ex aber A»ch mcht ausggjoüen. L»r?elbe solle tahin gehen: ״In EnMgm«, daß das Anstößige in den confiscir en Bücher» «r in zweideutig«, Wort« bencht und der Juden alte Gedechscher 1«««, so k-1«te «a, die «nslößige, Pasia«, davon lasse»." Er sei überMcß. «»»der glichkcr oh« Aeligionsdaß »nr «ch PMkgkeit uüd Krcht versotzveil wolle. 10 würde er in den vielen ׳Attestaten kath. iwd luth. Professoren NechtSpnnrte genug finden, um einen günstigen. Spruch zn erlassen. Am 25. Cheschwan 1728 berichtet Jsaac Oppenheim in Wien, daß sie bas beifolgende Memoire (nicht vorhanden) haden abfaffen lassen und eine Eopie an den Churfürsten von Mainz zu senden beschlossen hätten, um einen guten Bericht vom Hosgericht zu erlangen. Er hat* auch im größten Geheiinniß den Bericht der Commission mit allen Protokollen erhalten, ״ivas jeder befragt und geantwortet batda dies aber wer Buch P»p»«rbsgen umsasfe, so könne er solche mit der Post nicht senden, sei auch ans bekannten Gründen nicht räthlich. — Am 5. Schwat 1729 schreibt derselbe an vie Baumeister, daß dem Referenten alle Dokumente übergeben worden seien, und derselbe habe versichert, jo zu Helsen, daß solche Anklagen und Berdächtigungen niemals mehr Vorkommen könnten. Dieselbe Versicherung habe er auch an Löb Sinsheim gegeben und dabei gesagt: sobald man es haben wolle, werbe er diese Sache vornehmen. Um dies zu erlangen, werde es wohl 1000 Ellen Band kosten. Sinsheim sagte zwar, daß er von der franksnrter Gemeinde keine Ordre hierzn habe, aber Moses Kann habe geschrieben, man solle kein Geld sparen, um ein günstiges Resilltat zn erlangen. — In diesem Briefe ivird auch mitgethcilt, daß der Denunciant wahnsinnig gewordeil fei. Am 15. Ab 1729 schrieben Oppenheim, Jaffa und 'Wertheim an die Baumeister, daß der Reichshofrath ad votum Imper. bereits concludirt habe und sie an den geeigneten Orten den Beschluß zu erfahren gesucht und vernommen, daß das Couclusum einiges 'Nachtheilige eilthalte, besonders wegen der Stelle des Commrntars des Maimuni zu Abada Sara c. 1, die sich in der frankfurter 3lusgabe befindet, während solche in der ׳'berliner Ausgabe exclndirt sei, und auch sie immer von den Baumeistern ersucht worden feien, in der mündlichen Vorstellung daraus Gewicht zi: legen, daß die frankfurter Editioir der Berliner conform sei, nun aber stünden sie als Lügner da, wenn auch an und für sich diese Stelle zu vertheidigen sei. Unter diesen Umständen wären sie daher sehr besorgt, der Kaiser werde das Couclusum confirmiren oder sogar noch etwas ')!achtheiliges hinzufügen und also die obsignirte Talmud- Ausgabe nicht mehr zu retten sein. Sie hätten daher einstimmig beschlossen, die Sache dahin zu dirigiren, daß vom )!eichs- Hof mit dein Couclusum nicht weiter sortgesahren werde und sei hierzu bereits ein Memorial eingereicht worden, und sie hofften auch dies zn erlangen. Sie wollten hierdurch nur Zeit gewinnen, um inzwischen zu überlegen, welcher Weg nun einzuschlagen sei. In dem Memorial hätte» sie gebeten, ihnen die Denunciationcn mitzutheilen; sollten sie nun dabei verharreu, so sei erstens zu erwägen, ob nicht der Neichshosrath verlangen würde, die Name» derjenigen zu wissen, die diese Polemik führen wollen, und die Verdächtigung der Privaten ginge somit auf die gesammte Judenschast über; zweitens, wenn man sich aus die Widerlegung der einzelnen Punkte der Deilunciation einlasse und diese dem Denuncianten mitgetheilt ivürde, so ivürde sich der Prozeß noch mehr in die Länge ziehen und wer könnte den Ausgang vorausschen! _ Sie bäten daher die Baumeister, hierüber einen Entschluß zu fassen. Das Nothwendigsle sei, beiläufig das Conclusum z״ erfahren, und so viel man jetzt jtückeinveise davon misse, wäre für die Talmud-Ausgäbe wenig Hoffnung, trotz aller gegebenen Versicherung, dagegen würden die tyedetdücher zurückgegeden werden, unter der Bedingung, die verdächtigen Blätter durch andere zu ersetzen. Einige Tage nachher (28 Ab) erwiderte Leser Frum, daß die Baumeister alles wohl überlegt und auch mit Löb Sinsbeim (einem besoldeten Agenten von Wien) berathen haden und zu dem Entschluffe gekommen seien, sich keineswegs