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Das jüdische Literaturblatt · 1873-01-01 · Nr. 9. (1873) · p. Seite 34

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
2 (1873)
Issue
Nr. 9. (1873)
Date
1873-01-01
Page
Seite 34 (sequence 2)
Language
German
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— 34 — Gesichtspunkt im Auge Hutten, die Erhaltung des Staates als Hauptaufgabe ansahen und der Religion wie dem Gesetze einen geringen Einfluß nur einräumten. Wie kann es deinnach möglich sei», anzunehmen, daß die Karäer in ihren Tendenzen aut die Sadducäer zurückzusnhren seien, wenn diese von vornherein, indem sie zumeist dem Kriegshandwerk und diplomatischrn Künsten oblagen, dem Gesetz, das ja bei den Karäern eine Hauptrolle spielt, nur wenig Gewicht beilegten? Erst viel später, als der politische Einfluß der Sadducäer nach und nach aushörte, haben sie auch eine religiöse Opposition gegen die Pharisäer gebildet, und erst in dieser Zeit können wir einen ungefähren Gegensatz in Bezug ans die Annahme oder Ablehnung der religiösen Normen zwischen ihnen und den Pharisäern ermitteln. Allein das Karäerlhum kann auch nicht aus diesem späteren Sadducäerthum entstanden sein. Denn dieses hat auch keineswegs, wie die späteren Karäer, das traditionelle Gesetz als solches im Ganzen venvorfen. Das חפישו באורייתא שפיר der Karäer negirt ja ofsenber den Talmud vollständig und hält sich blos an die Schrift, aus der allerdings da, wo das Gesetz in der zu beobachtenden Lus- Übung zu knapp und zu dunkel ist, durch grammatische und lexikalische Hilssmittel und dllrch die Hinzunahme der יג׳מדות dasselbe entnommen wurde, was die Tradition leistete, ohne daß darum der Tradition selbst in den praktisch zu übenden Rcligionsvorschristen bindende Kraft beigelegt ivurde. Denn wenn dem nicht so wäre, wenn die Karäer auch die Tradition anerkenneit wollten, dann wären sie sicher auch nicht auf so wunderliche Tinge gekommen, wozu sie das Kleben am Buchstaben des Gesetzes verleitete. Wie ganz aitders verhält es sich hiermit mit dem Sadducäerthum! Tic Sadducäer haben in ihrer Poleinik gegen die Pharisäer a priori der Tradition ihr Recht vindicirt; nur daß sie sich gegen die Annahme maitcher derselben sträubten. Daß aber die Tradition bei den Sadducäer» Gültigkeit hatte, darüber liegen uns Zeugnisie vor, und es gilt als Ziegel, daß solche Traditionen, die auch von den Sadducäern acccptirt ivurden, als biblisch begründet gelten. Daher der Satz: אין ב״ד חייבין עד שיורו ברבר שאין הצדוקים מודים בו אבל דבר שהצדוקים מודים בו פטורין (Horasot 4a.) Die Traditionen der Sadducäer tvaren in der Weise, wie sie sie zu üben hatten, in ihren Augen nicht nothwendig; die Karäer dagegen ineinten, die Tradition sei oft zwar nöthig, utlr könne man auf viel näherem Wege zu ihr gelangen, nämlich durch die Gleichstellung der prophetischen u. hagiographischen Gesetze mit den pentateuchischen. Wir wissen, daß im Talmud die gesetzlichen Bestimmungen der Propheten nicht biblische Bedeutung haben, sondern als ,דבריקבלר angesehen werden; den Karäern aber galt Alles, was in der Bibel auch nur andcu ungsweisc oder anspiclend vorkommt, als religiöse 'Norm. Eine einzige positive Peränderung ist es, die das Karäerthum mit dem Sadducäerthum theilt und mit ihm vollständig gemein hat, nämlich die, daß das Wochenfest 50 Tage vom Sabbath nach dem ersten Passahtage zu feiern sei; und ich meine, das ist noch kein Kriterium für die Annähme, daß das Karäerthum aus dem Sadducäerthum ztl erklären sei. Ueber das Zeitalter der Propheten Joel, Amos, Obadja. Don I)r. o. Kusnitzky. (Forts, von Nr. 7.) Ich gehe sofort auf Capitel IV. über, welches mich zuerst aus den Gedanken brachte, das Erdbeben sei der Heuschreckenplagc vorausgegangen. Pon P. 6 bis II werden die verschiedenen Heimsuchungen ausgezählt, die Israel seines bösen, gottlosen Wandels wegen zu ertragen habe. In diesen Bcrsen ist aus den fortwährenden Wechsel der Tempora zu achten, so daß eS zweifelhaft ist, ob und wo schon von vergangenen oder zukünftigen Plagen die Rede ist. In P. 6 finden wir zwar nur das Praeteritum, aber dern Sinne nach erwartet man grade das )yutiinim. Denn da der Prophet in den vorangehenden zwei Versen mit starker Ironie den Israeliten zugerufen, sie sollten nur weiter ihren Götzendienst treiben und dabei Schein- Heiligkeit bis aufs äußerste üben, was er bei ihcrer Verderbtheit auch vorauszusetzen scheint, und in der Form des Imperativs zu ihnen gesprochen, so erwartet man entschieden die dafür eintrctcnde Strafe als eine zukünftige. Außerdem weist der folgende Vers darauf hin, der zwar auch mit einem Praeteritum beginnt (וגם אנכי מנעתי מכם), aber sofort in dos Futurum übergeht (׳(והמטרתי - לא אמטיר ־ תמטר - לא תמטיר und der dem vorigen Verse parallel ist, was die beide Verse einleitende und sie parallelisirende Conjunction ״ ונםsowohl — als auch" deutlich zeigt. Ucbrigens lasten sich die beiden Formen נתתי und מנעתי als Futura leicht erklären, indem man die beiden Waw zu Anfang der beiden Verse als ו con׳ versiva, zu den Verben gehörig aufsaßt, welche nur deshalb von diesen getrennt sind, weil die Pronomina אני und אנכי, wie die gerade vor ihnen stehende Eonjunction נם beweist, hier einen besonderen 'Nachdruck haben. I*) In V. H, der nur die Folge der in V. 7 angegebenen Plage enthält, finden wir auch das Futur (ונעו - ולא ישבעו). — Vers 9 beginnt wieder mit einem Praeteritum (הכיתי); aber es folgt im zweiten Theile des Verses wieder das Futur (יאכל)• V- 1° und 11. enthalten allerdings nur Präterita, jedoch scheinen mir auch diese Zukünftiges anzudeuten, wie ich es bald zeigen will. 2*> Vorher aber muß noch der fünf Mal gewissermaßen als Refrain dienende Schluß der Strase drohenden Vecie יולא־שבתם עדי נאם־ יהוד) besprochen werden. Daß dieses Perfectum kein wirkliches ist, kann man leicht ersehen. Zunächst dürfte wohl keiner behaup en, daß alle in den besprochenen Versen beschriebenen Strafen vergangene seien, und doch sindet sich derselbe Schluß bei alle». Außerdem findet inan das Persectum nicht selten an Stelle unseres Praesens, besonders in lebhafter, drastischer Schilderung; inan vergleiche nur das erste Capitel in Jesajas, z. B. V. 3, 11, 12, 14. — An unserer Stelle kann man das Perfectum gewisterniahen als eine in der Gegenwart eben vollendete Handlung auffasscn, was eigentlich das wirkliche Perfectum ist. ״Und ihr kehret noch nicht zurück zu mir, spricht der Ewige", ihr habt noch immer nicht den Anfang gemacht, zu mir zurückzukehren, trotz der eben von mir angekündigten Strafe. Auch läßt sich jener Schlußsatz leicht als Frage fasten. Denn abgesehen dampi, daß auch in gewöhnlichen Fragen die Fragepartikel nicht selten wegbleibt, wie Hosea IV, 16 (עתה ירעם ונד), können wir bei Betrachtungen unserer Stelle sofort wahrnehmen, daß hier die Fragcpartikcl wcgblciben mußte; denn הלא שבתם ערי würde nicht heißen: Kehret ihr nicht zurück zu nur?, sondern würde gerade den entgegengesetzten Sinn haben: Fürwahr ihr kehret zurück zu mir. Der Satz bedeutet also hiernach, als Frage aufgefaßt, soviel, wie der Imperativ: ״Kehrt zurück zu mir," daß die eben angedrohte Strafe euch nicht treffe. Was mich aber zu dieser Erklärung veranlaßt hat, ist der sogleich folgende V. 12, der mit לבן beginnt. Er ist eigentlich nur eine kurze Rccapitulation, eine Zusammenfassung dessen, was von Vers 6—12 schon gesagt ist. Der erste Theil des Verses: ״Wahrlich, so will ich dir thun, Israel," ist eine Betheuerung, daß Gott in der That damit umgehe, Israel mit allen angekündigten Strafen heimzusnchen, wenn es von feinem bösen Wandel nicht abläßt. Der zweite Theil ist eine nochmalige Aufforderung zur Buße und zur Rückkehr zu Gott und entspricht dem obigen Satze ולא שבתם ערי »Weil ich dir Solches thun will, bereite dich vor deinem Gotte entgegen (zu konimen)." Es sind nach diesem Verse entschieden auch die beiden in V. 10 und 11 verkündeten Plagen als zukünftige zu nehmen, weil es sonst ganz ungereimt wäre, die Wörtchen בה und ואת in V. 12 nicht auch auf die letzten Drohungen beziehen, sondern nur aus andere diesen vorausgehcnde. Was mich außerdem bestimmt hat, die in Cap. IV. angekündigten Strafen als noch nicht eingetrcten anzunchmen, 1*) Die LXX. übersetzt auch: ״ich werde euch geben." ü*) Vielleicht sind die in diesen Versen vorlommenden Perfecta als ..zurldilu aufzufassen.

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