Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 2 (1911)
- Issue
- 9 (1.9.1911)
- Date
- 1911-09-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Hafter Erregung hielten. Von Deutschland aus war ein heftiger Kampf gegen den Hauptvertreter des bestehenden Systems, Herrn Salomon Reinach, inauguriert. der in einem seiner Werke: „Orpheus" die jüdische Religion als minderwertig gegenüber der christlichen und die Ritualgesetze des jüdischen Glaubensbekenntnisses als abschaffungsbedürftig bezeichnet hatte. Im Grunde aber handelte es sich für die Gegner der von Paris ausgestellten Kandidatenliste doch wohl um mehr, als nur um einen Kampf gegen den Freidenker Reinach und dessen Beseitigung aus dem Zentralkomitee der Alliance. Das Ziel der Alliance, im § 1 der Statuten dahin sestgelegt, daß diese große jüdische Weltorganisation überall den Juden Hilfe leisten solle, die um ihres Glaubens willen Unterdrückungen ausgesetzt sind und leiden, sei, so meinte man. durch die unter dem ausschlaggebenden Einfluß Reinachs stehende Leitung längst nicht mehr die Richtlinie füc die Alliancearbeit. In Wirklichkeit hatte die Pariser Zentrale zum Beispiel die hier in Berlin gemeinsam mit dem Hilfsverein der deutschen Juden und der jüdischen Gemeinde Berlin eingerichtete Abfertigungsstelle. die den jüdischen Auswanderern aus Rußland ihre Hilfe angedeihen ließ, im Stiche gelassen und jede Beteiligung an diesem Hilfswerk fortan abgelehnt. Auch die hier wiederholt angedeuteten Unstimmigkeiten zwischen der „Deutschen Konferenzgemeinschkft" und den Pariser Herren trugen wohl zur Erregung und Verschärfung des Kampfes bei den Alliancewahlen bei. Man weiß, daß die Wähler sich zugunsten der von Paris aufgestellten Kandidaten in ihrer Majorität gestellt haben. Herr Reinach wurde, wenn auch gegen eine ansehnliche Minorität, wiedergewählt, und ein wegen angeblicher Wahlunregelmäßigkeit eingelegter Protest ist bisher ohne Berücksichtigung geblieben. Wie sich nunmehr das Verhältnis zwischen der Deutschen Kvnferenzgemeinschaft und der Pariser Zentrale gestalten wird, läßt sich nicht sagen. Einem Gerüchte zufolge ist beabsichtigt, zum Herbst einen deutschen Alliancetag nach Berlin zu berufen, um den Mitgliedern der Alliance das letzte Wort in dieser Angelegenheit zu überlassen. Das Wesentliche aber wird vom Gesichtspunkt des allgemeinen Juden« tumsinteresses sein, daß die Alliance, deren Erhaltung und Universellität wohl allen am Herzen liegt, sich etwas mehr als bisher ihres jüdischen Charakters und des ihr im § l vorgezeichneten Zieles bewußt wird. Die seit nun mehr als fünf Jahren die deutsche Judenheit beschäftigende Frage der st a a t l i ch e n Organisation desjüdischenGemeinde- Wesens in Preußen ist bis zum heutigen Tage auch in diesen schwülen Saharatemperaturen nicht aus der öffentlichen Diskussion geschwunden. Selbst die nichtjüdische Tagespresse hat sich gegenwärtig dieses Stoffes bemächtigt, nachdem die „Frankfurter Zeitung" die Meldung gebracht hatte, die preußische Regierung selbst habe die Abänderung des Judengesetzes von 1847 in Erwägung gezogen und sei bereits mit Vorarbeiten dazu beschäftigt. Wenn davon auch nach unseren zuverlässigen Informationen weder im Kultusministerim noch im Ministerium des Innern etwas bekannt ist, so hat doch die Frage für uns Juden trotzdem durch die Erinnerung an die Möglichkeit eines staatlichen Eingreifens über unsere Köpfe und unsere Bestrebungen hinweg an aktuellem Interesse noch gewonnen. Denn aktuell war diese Frage der jüdischen Oeffentlichkeit seit dem elften Gemeindetage noch immer. Und ganz besonders in den letzten Monaten. Man erinnert sich, daß damals ein Antrag Friedmann-Glogau, wenigstens formell, zur Annahme gelangte, der die staatliche Organisation nach dem vorgelegten Gesetzentwurf ablehnte. Da aber die Abstimmung durch nachträgliche Korrektur der Stimmabgabe einzelner Votanten eine Abänderung erfuhr, der Antrag Friedmann selbst aber es zweifelhaft erscheinen ließ, ob er jede weitere Arbeit nach diesem Ziele verneinte, so glaubte man, daß die gemischte Kommission des „Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes" und des „Verbandes der deutschen Juden", der die Ausarbeitung des Gesetzentwurfes oblag, und der die Beschlußfassung über das fernere Schicksal der Angelegenheit übertragen war, an dem Zustandekommen des Werkes Weiterarbeiten werden. Eine vielleicht entscheidende Einflußnahme auf die Entschließungen der Kommission maß man der Stellungnahme des Rabbinerverbandes bei. Die nunmehr in den ersten Junitagen hier in Berlin abgehaltene Generalversammlung der Vereinigung der deutschen Rabbiner brachte diese Entscheidung Das Wesentlichste war der mit ansehnlicher Majorität angenommene Antrag, der für die Stellung des Rabbiners in der Gemeinde das sogenannte absolute Veto verlangte. Jede Aenderung des Kultus und Ritus soll danach im neuen Gesetz von der Zustimmung des Rabbiners abhängig gemacht werden, Beschlüsse der Gemeindekörperschaften in dieser Hinsicht sollen unwirksam sein, wenn der Rabbiner dagegen sein Veto einlegt. Diese Forderung zu erfüllen aber besteht in fast keiner Großgemeinde Neigung. Ein Vermittelungsantrag, der die Entscheidung über Aenderungen des Kultus und Ritus gewissermaßen in. die Hände der Gemeindemitglieder selbst legen will, sie gewissermaßen im Falle eines Konflikts zwischen Gemeindebehörden und Rabbiner entscheiden lassen wollte, das sogenannte suspensive Veto, wurde abgelehnt. Hiernach glaubte man allgemein, daß damit jede Aussicht auf eine Weiterarbeit zu einer staatlichen Gesamtorganisation geschwunden sei, und Professor Philippson gab dann auf dem außerordentlichen Gemeindetag, der wenige Tage nach der Generalversammlung des Rabbinerverbandes hier in Berlin stattfand, auch die Erklärung ab, daß man wohl nach diesem Beschluß des Rabbinerverbandes die ganze Angelegenheit ad acta legen und sie ruhen lassen werde,' da keine Aussicht für eine gedeihliche Lösung der Frage vorhanden sei.