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Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands · 1911-06-01 · 6 (1.6.1911) · p. Seite 23

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Journal
Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
Volume
2 (1911)
Issue
6 (1.6.1911)
Date
1911-06-01
Page
Seite 23 (sequence 23)
Language
German
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Widerspruch. Der § 6 wird hierauf in der Vorstandsfassung mit den Abänderungsanträgen Nordhausen a n - g e n o m m e n.) Zu § 7 liegt kein Abänderungsantrag vor. § 8 lautet wörtlich (wird verlesen). Ich möchte dazu bemerken, dah dieser § 8 modifiziert worden ist durch den § 5 Abs. 2, in dem ja jetzt festgesetzt ist, daß die Anzahl der > Delegierten begrenzt ist durch die Höhe der den Vereinen zustehenden Stimmenzahl. Es müßten also dem § 8 folgende Worte hinzugesügt werden: „Unbeschadet der Vorschrift des 8 5 Absatz 2." Dr. Simon-Berlin: Ich beantrage, den ganzen Paragraphen zu streichen, und zwar aus folgenden Gründen: Eine Delegiertenversammlung erfordert eine ganz erhebliche Summe, die nur mit großen Schwierigkeiten beschafft werden kann. Sie haben gehört, daß der Vorstand die Bitte ausgesprochen hat, auf die den Delegierten zustehenden Gebühren zu verzichten. Es ist vielleicht später, wenn wir Geld in der Kasse haben, möglich, den Delegierten nach Lage der Verhältnisse und nach dem Beschluß der jeweiligen Versammlung eine Beihilfe zu gewähren. Wir können uns aber niemals hierauf festlegen. Es ist durchaus verkehrt, uns statutarisch festzulegen auf eine Bestimmung, die wir nicht einhalten können. Wir müssen das der jeweiligen Lage der Kasse überlassen und ich beantrage deshalb, den 8 8 ganz und gar zu streichen. Schönender g-Berlin: Ich beantrage, den zweiten Teil des 8'8 als überflüssig zu streichen. R.-A. Licht en berg-Hannover: Ferner ist ein Antrag Aachen eingegangen, den ich bei aller Freundschaft für Herrn Referendar Löwenstein nicht verstehe. Der Antrag lautet: „Die Verbandskasse trägt die Reise- und Aufenthaltskosten nur für einen Delegierten." Der Antrag des Herrn Dr. Simon steht, soweit ich die Stimmung der Herren des Vorstandes kenne und soweit die Beschlüsse gestern gefast sind, im Widerspruch zu der Mehrheitöanstcht des Vorstandes. Es ist das Zweite, was wir unbedingt notwendig haben, wenn die Jugendbewegung das bleiben soll, was sie heute ist. Wir müssen unbedingt darauf halten, daß jeder Verein die Möglichkeit bat, alle 2 Jahre hier zu erscheinen, und da dürfen keine Kosten in Frage kommen. Es würde für die ganze jüdische Jugendbewegung zum Nachteil sein, wenn auch der kleinste Verein fehlen würde. Es muß die gesamte jüdische Jugendbewegung durch ihre berufenen Vertreter alle zwei Jahre zusammenkommen, das ist nötig für die Entwickelung d-r jüdischen Jugendbewegung nach innen und außen. Es hat im Judentum noch niemals an Geld gefehlt, wenn es sich um eine große Aufgabe handelte. Auch heute haben wir die Gelder gehabt und haben noch einen Teil übrig. Es ist selbstverständlich, daß wenn einzelne Vereine der Verbandskasse das Geld zuwendcn wollen, dieses Geld der Allgemeinheit zugute kommt. Das juristische Recht auf eine Kostenerstattung müssen aber die Vereine haben, denn die Jugendbewegung daif niemals eine Vertretung des Reichtums werden und eine Vertretung der Reichen, die die Kosten aus ihrer Tasche bezahlen können, und auch nickt eine Vertretung reicher Vereine, sondern der kleinste Verein muß in erster Linie gehört werden. Darum muß der Antrag Simon unbedingt fallen. (Es wird Schluß der Debatte beantragt und angenommen.) G o t t s ch a l k - Hamburg stellt einen Antrag, der verlesen wird. (Es wird beschlossen, den 8 8 in unveränderter Fassung bestehen zu lassen.) Oppenheimer -Erfurt (zur Geschäftsordnung): Ich möchte noch darauf Hinweisen, daß die 88 5 und 8 sich in gewissem Sinne widersprechen. (Vorsitzender: Das ist keine Rede zur Geschäftsordnung. Das Verhältnis dieser beiden Paragraphen zu einander ist auch schon in authentischer Weise interpretiert worden. Wenn Sie Wert darauf legen, kann diese Jnteipntation in den Mitteilungen durch einen Artikel der Statutenkommission veröffentlicht werden.) R.-A. L i ch t e n b e r g - Hannover: Der 8 9 bleibt unverändert bestehen. Zu 8 10 liegt ein Abänderungs- Antrag vonAllenstein vor (wird verlesen). Meines Erachtens muß der Verein diesen Antrag zurückziehen. (Der Antrag wird zurückgezogen.) Es bleibt also der 8 10 unverändert bestehen. (Die zu 8 11 beantragte Aenderung wird per Akklamation angenommen.) 8 12 bleibt bestehen. Zu § 13 soll hinzugefügt werden, daß Satzungsänderungen einer 3U Mehrheit bedürfen. Dr. Nathan - Hamburg: Ich bitte, den Antrag des Vorstandes mit der Maßgabe anzunehmen, daß statt SU eine 2/3 Mehrheit gesetzt wird. (Zu 8 H wird beantragt: Ueber die Aufnahme in den Verband entscheidet der Vorstand mit % Mehrheit) Die Versammlung ist mit dieser Abänderung einverstanden. R.-A.L i ch t e n b e r g - Hannover: Bezüglich des 813 ist der Vorstand mit 2/3 Mehrheit einverstanden. Es erhebt sich kein Widerspruch, sodaß also der Antrag des Herrn Dr. Nathan angenommen ist. Zu 8 14 liegt eine Wortmeldung des Herrn Schönenberg-Berlin vor. Herr Schöneuberg beantragt: „Bei den Veranstaltungen des Verbandes darf offiziell nichts geschehen, was gegen das jüdische Religionsgesetz verstößt." Ich muß Sie, Herr Schönenberg, so dringend als möglich bitten, Ihren Antrag zurückzunehmen, denn es würde eine endlose Debatte werden. (Herr Schönenberg zieht seinen Antrag zurück.) Vors. Dr. A p f e l: Ich bitte nunmehr um strikte Ruhe für eine Eikiärung. Meine Damen und Herren! Wir kommen nunmehr zu dem Paragraphen, der die Gemüter so heftig erschüttert hat, daß die Seismographen die Erschütterung verzeichnet haben, einen Paragraphen, der zu Rundschreiben, zu der tollsten Erregung geführt hat, einen Paragraphen, der im Zuge von Berlin nach Hannover die größten Debatten hervorgerufen hat. (Zwischendurch wird folgendes Begrüßungstelegramm des werblichen Jugendbundes Ostrowo zur Verlesung gebracht: „Der Delegierten-Versammlung und Festbankett viel Erfolg mit demWunsche derBund wachse, blühe und gedeihe!") Ich will Ihnen offen sagen, warum der Vorstand den Antrag, de» er zurückziehen will, eingebracht hat. Ich bitte zu bedenken, daß ich als Vertreter des Kölner Vereins im Vorstand sitze, denn im Vorstande sitzen nur Vertreter von Vereinen und keine Einzelpersonen. Ich verlegte meinen Wohnsitz von Köln nach Berlin und der Kölner- Verein war so liebenswürdig, mich weiter als seinen Delegierten zu belassen. Innerhalb des Vorstandes bekam ich den Vorsitz. Es hat sich dann die Notwendigkeit herausgestellt, entgegen meinen Absichten, mein Amt in andere Hände zu legen, daß ich das Amt noch eine Zeit lang behalte, da die im Interesse des Verbandes zu begrüßende Ansicht verbreitet ist, daß meine Person bei aller Feindschaft und Freundschaft, die sie genießt, über die Geschicklichkeit verfügt, den Verband zusammenzuhalten. Es kommt noch ein anderes Moment hinzu, daö ist das Verhältnis des Verbandes zu den großen Organisationen, zu denen ich gute persönliche Beziehungen habe. Man hat mir die Leitung ferner mit Rücksicht darauf überlassen, daß es mir bisher noch immer gelungen ist, Zwistigkeiten im Keime zu ersticken. Mit weiterer Rücksicht darauf, daß unsere Verhandlungen stets einen so großen Zündstoff in sich

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