Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 2 (1911)
- Issue
- 6 (1.6.1911)
- Date
- 1911-06-01
- Page
- Seite 22 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/4926451-6352328-6352450--0172-4929446- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
sich hier lediglich um einen Zionisten handelt. (Vorsitzender: Das dürfen Sie allenfalls in einer sachlichen Debatte anführen,'aber nicht in einer Rede zur Geschäftsordnung.) Meines Erachtens müssen die Vertreter das zum Ausdruck bringen, was die Vereine selbst bewegt. (Vorsitzender: Wenn Sie zur Geschäftsordnung sprechen, dann dürfen Sie nur auseinandersetzen, warum es im Interesse der Ordnung der Geschäfte nicht gut ist, die Debatte zu schließen, Sie dürfen aber nicht über den Antrag selbst reden.) Es ist der Antrag Horovitz-Blumenfeld eingebracht worden, daß jeder Delegierte Mitglied des Verbandes sein. muß. Es ist wünschenswert, wenn wir uns auf diesen Kompromißantrag einigen würden. Dr. Simon-Berlin: Ich meine, daß die Frage hinreichend erörtert worden ist. Das müßte der Fall sein. Die verschiedenen Ansichten sind ausführlich auseinandergesetzt, und was jetzt noch gesagt werden kann, könnte nur eine Wiederholung sein. Ich bitte deshalb, die Diskussion zu schließen und abzustimmen. Meines Erachtens liegt die Sache ganz klar, cs liegt nur der Antrag des Verbandsvorstandes vor und der Kompromißantrag Horovitz-Blumenfeld. Ich halte es für überflüssig, darüber noch zu diskutieren. (Schluß der Debatte wird angenommen.) R.-A. Lichtenberg -Hannover: Ich möchte nur noch eins sagen. Herr Blumenfeld hat vorhin über Form und Inhalt gesprochen. Meines Erachtens ist das, was er gegen den Antrag ausgeführt hat, lediglich ein formelles Bedenken. Gclegenheitsgesetze sind an sich vom Uebel, aber es handelt sich hier um ein Gelegenheitsgesetz, das nicht hervorgerufen ist durch diesen Fall, sondern es ist eine Statutenbestimmung, die uns Plötzlich in einem anderen Lichte erscheint, als wir sie gewollt haben. Nehmen Sie keinen Kompromißvorschlag an, sondern stimmen Sie für den Vorschlag des Vcrbandsvorstandes. B l u m e n f e l d - Insterburg, Kattowitz: Ich möchte nur eins hervorheben. Sie haben die Bedenken gehört, die ich gegen den Vorstandsantrag hatte. Der Antrag würde eine Entmündigung der Generalversammlung bedeuten. Ich bitte Sie daher, den von Herrn R.-A. Dr. Horovitz und mir gesellten Antrag anzunehmen. (Der Antrag des Vorstandes wird mit 69 gegen 43 Stimmen abgelehnt.) (Darauf wird der Antrag Blumenfeld-Horovitz einstimmig angenommen.) R.-A. Lichtenberg- Hannover: Wir kommen jetzt zu dem § 4, Absatz 2. Bei einer Verbandszahl von 70 Vereinen ist es unmöglich, daß 8 Vereine das Recht haben sollen, eine außerordentliche Delegiertenversammlung mit den hohen Kosten einzuberufen. Ich glaube, Sie können diesen Antrag per Akklamation annehmen. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, dann stelle ich fest, daß der Antrag per Akklamation angenommen ist. Ref. Regensburger-Braunschweig verliest den Wortlaut des jetzigen § 5 und den neuen Absatz 2. (Der vom Vorstände vorgeschlagene dritte Absatz, der ebenfalls verlesen wird, wird vom Vorstande wieder zurückgezogen.) Ich glaube, daß Sie als Begründung der jetzigen Fassung nur das Eine hinnehmen dürfen: Wir halten es für erforderlich, die Zahl der wirklichen Delegierten nicht ins Ungcmessene wachsen zu lassen. Es bleibt natürlich unbenommen, daß außer den wirklichen Delegierten jedes Mitglied eines Jugendvereins als Zuhörer den Verhandlungen beiwohnen kann. (Die vorgeschlagene Fassung des § 5 wird angenommen.) R.-A Dr. M ü n z - Nürnberg: Ich stelle de» Antrag: „Imperativ-Mandate sind unzulässig." Der Antrag spricht für sich selbst und ich kann mich deshalb kurz fassen. Er ist nämlich dasselbe, was der Vorstandsantrag will. Er ist die positive Seite desjenigen, was der Vorstand selbst beantragt. Ich will nicht näher darauf eingehen. Unter dem bisherigen Statut haben es einige Vereine fertiggebracht, daß sie den Delegierten bestimmte Aufträge erteilt haben, mit anderen Worten, daß sämtliche Delegierte eines Vereins ihre Stimme nur einheitlich abgeben dürfen. Man zwingt sie dadurch zu einer gewissen Unehrlichkeit. Das ist eines Delegierten eines Jugendvereins unwürdig. Eine derartige Bestimmung, das wissen Sie wohl alle, besteht für die Reichstägsabgeordneten. Die Delegierten dürfen nicht verpflichtet sein, ihre Stimmen nach einer bestimmten Richtung abzugeben. Es muß ihrem Gutdünken überlassen bleiben, auf Grrurd der Tagung und ihrer Uebcrzeugung ihre Stimme abzugeben. ' Ich schlage der Versammlung die Fassung des Antrages wie folgt vor: „Die Delegierten sind an Aufträge der Versammlung eines Jugendvereins nicht gebunden." Referendar Ist K a h n - Köln: Ich bitte den Antrag abzulehnen. Es ist unmöglich, in dieser Hinsicht irgend ein Piinzip zum Durchbruch zu bringen. Es kann sich ereignen, daß in einem Verein über einen Punkt eine ganz bestimmte Auffassung vorhanden ist. Es gibt Fälle, in denen zweifellos ein Delegierter wissen muß, was er zu vertreten hat. Ick bitte darum, daß es so bleibt, wie es gewesen ist. Es soll beispielsweise auf einem außerordentlichen Delegiertentage über einen speziellen Punkt beraten werden. Wenn nun hier das A und Z davon abhängt, wie sich der Delegier tentag zu dieser Frage stellt, dann muß unter Umständen der Verein seinen Delegierten vorher ganz genau informieren und ihm sagen, so und so hast Du Dich dieser Frage gegenüber zu stellen. Jeder Verein muß demgemäß nach dem demokratischen Prinzip absolut souverän sein. Da der bisherige Zustand ein erträglicher gewesen ist, so bitte ich, es dabei zu belassen und keine Klausel in das Statut aufzunehmen. Behrens-Hamburg: Ich bemerke zu dem Vorschläge des Herrn Dr. Münz, daß auch ich mich gegen Imperativ-Mandate ausspreche. Es sollen hier die verschiedenen Meinungen der Delegierten zum Ausdruck gebracht werden können. Wir dürfen die Delegierten nicht festlegen und mit einer gebundenen Marschroute hinaus- , schicken, sondern der Delegierte muß das Recht der freien Meinungsäußerung haben. (Es wird Schluß der Debatte beantragt und angeno.umen. Der Antrag des Herrn Dr. Münz wird abgelehnt.) R.-A. L i ch t e n b e r g - Hannover: Zu dem § 6 haben wir beantragt, daß die Tagesordnung nicht 4, sondern mindestens 6 Wochen vorher bekannt zu machen ist. Ich glaube nicht, daß sich hiergegen ein Widerspruch erhebt, und beantrage dieAnnahnre der Aenderung per Akklamation. (Die Aenderung wird angenommen.) Bisher sollten Anträge mindestens 2 Wochen vorher schriftlich bei dem Vorstände cingereicht werden. Es wird beantragt, diesen Zeitraum aus 3 Wochen zu verlängern. Es liegt ferner ein Antrag Nordhausen vor, nach welchem die Anträge 4 Wochen vorher cingereicht werden sollen. Der Verein Nordhausen macht außerdem den Zusatz, daß die Verbandsleitring verpflichtet sein soll, durch das Verbandsorgan oder durch Rundschreiben die bis 4 Wochen vor der Versammlung eingegangenen Anträge bekanntzugeben. Der Vorstand macht sich die Anträge zu eigen. (Es erhebt sich kein 22