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Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands · 1911-06-01 · 6 (1.6.1911) · p. Seite 21

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Journal
Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
Volume
2 (1911)
Issue
6 (1.6.1911)
Date
1911-06-01
Page
Seite 21 (sequence 21)
Language
German
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Vors. Dr. Apfel: Der § 3 wird vorläufig; übersprungen. Zu dem §4 Abs.1 beantragt der Vorstand folgende Abänderung: „Die Delegierten müssen ortsansässige Mitglieder der entsendenden Verbandsvereine sein." R.-A. L i ch t e n b e r g - Hannover: Die Aenderung dieses Paragraphen liegt eigentlich begründet darin, daß ich als Vorsitzender der Statutenkommission dem Verbandsverein in Kattowitz geschrieben habe, daß die Tagung der jüdischen Jugendvereine Deutschlands auch eine Tagung der einzelnen Vereine in Wahrheit sein muß, und daß nicht die einzelnen Persönlichkeiten im Judentum und in der jüdischen Jugendbewegung hier das Maßgebende sind. Vor allen Dingen ist es erforderlich, daß die einzelnen Vereine durch ihre berufenen, an dem Orte des Vereins ansässigen Vertreter verlrcten sind. Nur dann kann das erfüllt werden, was der Vorstand und die den Verband begründenden Vereine sich damals vorgest kt baben. Wenn wir hier mit ungeheuren Kosten 'ine Delegiertenversammlung aus allen Gegenden Deutschlands zusammenrufen, dann muß das in der Tat die Möglichkeit einer Abrechnung mit dem Vorstande für alle Vereine sein. Nur dann ist dem Vorstande die Möglichkeit gegeben, dem Verband für lange zwei Jahre so leiten zu können, wie er glaubt, daß die jüdischen Jugendvereine ihn geleitet wissen wollen, und darum empfehlen wir Ihnen, nehmen Sie diese Bestimmung auf. Es wird niemand dadurch verletzt und keine einzelne Persönlichkeit dadurch gekränkt. Das Prinzip, das wir damals, als wir die Statuten machten, für ein selbstverständliches hielten, wird dadurch geschriebenes Recht. B l u m e n f e I d. Inst« rburg, Kattowitz: Ich möchte Sie bitten, folgende Bedenklichkeiten zu überlegen. Es ist gewiß ein ganz richtiges und gesundes Prinzip, wenn betont wird, daß nur Mitglieder der Vereine als Delegierte entsendet werden dürfen. Ich mache Sie aber darauf aufmerksam, daß dadurch nicht etwa verhindert wird, daß sich der Kattowitzer Fall wiederholt, und zwar deshalb, weil jeder Verein auch auswärtige Mitglieder hat, denn oft haben Mitglieder, wenn sie nach außerhalb ziehen, ein Interesse oaran, im Verein zu bieiben. Ich habe über-, Haupt das Gefühl, daß dieser ganze Antrag ad hoc gemacht ist, angesichts des Kattowitzer Falles. Das gestehen Sie nur ehrlich zu. Ich möchte davor warnen, ein Gelegenheitsgesetz aufzunehmen, das auf einen einzelnen Fall gemünzt ist und das etwas verhindern soll, was es nicht verhindern kann. Es ist gewiß richtig, daß die einzelnen Vereine hier vertreten sein sollen und daß es zu einer Aussprache kommt mit den Vertretern, die sehr entfernt vom Orte der Tagung wohnen. Ein anderes Prinzip ist aber auch zu wahren. Es sollen auf unserem Delegiertentage alle die Leute vertreten sein, die wirklich mit Energie mit uns arbeiten. Ich meine, daß die kleinen Vereine eine Art Ehrenpflicht haben, die Leute zu wählen, die ihre ganze Arbeit der Jugendvereinsbewegung widmen. Es können doch nicht alle in ihren Vereinen gewählt werden und cs genügt doch, wenn von jedem Verein mindestens ein Vertreter gwählt wird, der herkommt und über die Verhältnisse Auskunft gibt. Aber weshalb wollen Sie es den Vereinen verwehren, irgend jemand, von dem sie glauben, daß er besonders gut imstande ist, die Interessen der gesamten Bewegung zu wahren, mehrere Mandate zu geben. Ich möchte Sie bitten, wenigstens alle die Leute zu wählen, die charakteristisch sind für eine solche Tagung. Es muß wenigstens ein Vertreter am Orte ansässig sein. Dagegen bin ich der Ansicht, daß Sie die Vereine in ihrem freiem Entschlüsse nicht beschränken können. Dieser Paragraph ist doch ein reiner Bevormundungs-Paragraph. Wenn die Generalversammlung eines Vereins, der mehrere Mandate zu vergeben hat, einen Vertreter aus dem Orte wählt und dann noch einige auswärtige Herren, die ihr Vertrauen besitzen, so muß man doch die Ueberzeugung haben, daß die Generalversammlung in der Lage ist, selbständig ihre Bedürfnisse richtig zu beurteilen. Ich begreife nicht, wie Sie bei einem Gesetz, das ad hoc gemacht werden soll, gleichzeitig die Vereine knebeln wollen. Man kann nur gewählt werden durch den Generalversammlungsbeschluß und jeder wird doch zur Generalversammlung seines Vereins das Vertrauen haben, daß sie richtige Männer wählt. Wollen Sie nicht außer Acht lassen, daß dieses Ges tz eine Knebelung der Freiheit derGeueralversammlung ist (V o r s i tz c n d e r: Der Ausdruck Knebelung istindiesemZusammhange nicht parlamentarisch^ Dann sage ich also eine Einschränkung des freien Selbstbestimmungsrechts der Generalversammlung. Lassen Sie sich doch dadurch nicht irre machen, daß vielleicht der eine oder der andere nicht hinkommt, den» wir sind doch schließlich Mitglieder, die, wenn Sie sie auch sonst nicht leiden können, doch an der allgemeinen Sache Mitarbeiten. Beurteilen Sie dieses Gelcgcnhcilsgesetz ganz objektiv. Wer von Ihnen meint, daß seine Generalversammlung so unmündig ist, daß ihr vorgeschrieben werden muß, alle Delegierten aus dem Orte zu wählen, der stimme für das Gesetz, wer aber meint, daß das nicht der Fall ist, wird dagegen stimmen müssen, zumal wenn die Kautele geboten wird, daß ein Delegierter ortsansässig sein muß. Dr. Simon- Berlin: Ich bitte noch eins zu bedenken, was Herr Dr. Apfel leider übersehen hat. Wir haben gestern Abend davon gesprochen, daß deswegen der Vorschlag nicht durchführbar ist, weil nach tz 8 die Verbandskasse die Reise- und Aufenthaltskosten für je einen Delegierten trägt. Ich bin persönlich dafür, daß man das fallen lassen soll; daß die Kosten dieser Tagungen nicht mehr von dem Verbände getragen werden sollen, sondern von den Vereinen. Dann müssen wir den kleinen Vereinen das Recht zugestehen, sich zusammenzutun und einen Delegierten zu entsenden. Aus diesem Grunde stehe ich durchaus auf dem Standpunkte des Verbandsvorstandeö, aber in der Form, wie es jetzt vorgeschlagen ist, geht es einfach nicht, und darum erscheint mir der Kompromißantrag des Herrn Blnmenfeld sehr annehmbar. R-A. Horovitz-Franksurt a.M.: Ich bin in der angenehmen Lage, mit Herrn Blumenfeld übereinzustimmeu. Nach dem Vorfall besteht kein Anlaß, ein Gelegenheitsgesetz zu machen und an dem Statut etwas zu ändern. Der Vorschlag des Herrn Dr. Simon ist juristisch unmöglich. und läßt sich mit dem Vorschläge des Herr» Blumenfeld nicht vereinigen, denn man müßte sonst schon einen doppelten Wohnsitz anerkennen, das wäre wohl schwer möglich. Ick) bitte aber im Grunde genommen um etwas Berechtigtes, nämlich um die Fassung des Absatzes l des 8 4 dahin, daß Mitglieder, die als Delegierte gewählt werden, Mitglieder eines Verbandsvereins sein müssen. Denn wir wollen doch in der Dclegiertenversammlung nur solche Mitglieder haben, die an dem Leben des Verbandes in irgend einer Weise Interesse haben. Es wird ein Antrag auf Schluß der Debatte gestellt. R. - A. L e n t s ch ü tz - Zabrze: Ich habe. mich gemeldet, um gegen den Schluß der Debatte zu sprechen, doch glaube ich, daß ich mir das ersparen kann, weil ich zu dieser Angelegenheit nur allein zum Worte gemeldet bin. Bedenken Sie, bitte, daß hier eine äußerst wichtige Bestimmung getroffen werden soll. Ich möchte folgendes anführen, um dasVerhalten der Herren auö Kattowitz zu charakterisieren. Dieses Verhalten deutet darauf hin, daß es 21

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