Mannheim
Compact Memory

Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands · 1911-06-01 · 6 (1.6.1911) · p. Seite 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
Volume
2 (1911)
Issue
6 (1.6.1911)
Date
1911-06-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/4926451-6352328-6352450--0153-4929427
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

8 13 ■ Ueber die Auflösung des Verbandes entscheidet eine Delegiertenversammlung mit 3/4 Mehrheit und trifft Bestimmung über die Verwendung des Verbandsvermögens. 8 14. Bei den Veranstaltungen deS Verbandes darf nichts geschehen, was gegen das jüdische Religionsgesetz verstößt. 8 13. In ß 18 wird als neuer e r st e r Absatz hinzugefügt: Satzungsänderungen bedürfen einer s/4 Mehrheit. 8 14 bleibt. A. Bor der Delcgiertenversammlung eingebrachte Anträge. Aachen. 1. Die Mitglieder eines Verbandsvereines, die sich vorübergehend an dem Sitze eines anderen Verbandsvereines aufhalten, dürfen an dessen Nichtgeschäft, lichen Veranstaltungen unter denselben Voraussetzungen teilnehmen, unter denen es dessen Mitgliedern gestaltet ist. Es sollen Mitgliedskarten ausgegeben werden, die den Besitzer als Mitglied eines Verbandsvereines legitimieren. Sie sollen den Namen des Vereins, die Geltungsdauer der Mitgliedskarte und ein Verzeichnis des Ortes und der Zeit der regelmäßigen Veranstaltungen, sowie ^ine Auskunftadresse aller Verbandsvereine enthalten. 2. Auch beantragt der Verein, der Verbandstag möge folgende Resolution fassen: „DerVerbandStag empfiehlt den Verbandsvereinen, das Turnen ihrer Mitglieder eifrig zu fördern, und beauftragt den Vorstand, in diesem Sinne auf die Vereine einzuwirken." * * Allenstein. Zur Aenderung beantragen wir „§ 3 Absatz 2" die vorgeschlagene Fassung mit dem Zusatz „unter Berücksichtigung der östlichen Verhältnisse und Vereine, sodaß immer mindestens ein Verein der östlichen Provinzen im Vorstände vertreten ist". Absatz 3 mit dem Zusatz: nach Rückfrage bei den Verbandsvereinen. Antrag Nr. 1. Den kleinen, finanziell schwachen Vereinen ist mindestens einmal im Jahre ein Redner auf Verbandskosten zur Verfügung zu stellen. Es ist leider diesen Vereinen nicht möglich, sich einen Redner kommen zu lassen, da die Unkosten zu groß sind. Da dem Verband daher größere Kosten entstehen, so müssen demselben auch g'ößere Einnahmen zur Verfügung gestellt werden. Dieses läßt sich nur bewerkstelligen, wenn der Verbandsbeitrag anderweitig geregelt wird. Wir stellen daher folgenden Antrag: 8 10 Absatz 2 dahin abzuändern: in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, daß die finanziell stärkeren Vereine zu den Verbandsunkosten stärker herangezogen werden als bisher. Angeregt wird die prozentuale Staffelung nach den letztjährigen Einnahmen der Vereine. Bisher gestaltet sich der Modus so, daß die kleinen Vereine 10—15°/° ihrer Gesamt, innahme als Verbandsbeitrag abführen, während derselbe bei den großen Vereinen höchst, ns 3—5°/° beträgt. Bei der prozentualen Staffelung wird ein Ausgleich herbeigefllhrl und dem Verband giößere Mittel als bisher rur Verfügung gestellt. Vielleicht gelingt es dann, den Antrag 1 durchzuführen, zumal sich dann auch die kleinen Vereine bereit finden werden, einen Zuschuß zu den Reisekosten zu gewähren. Ferner bitten wir nochmals, die Gründung des Bezirks „Osten" dem Verein Danzig oder Thorn übertragen zu wollen. * * * Düsseldorf beantragt, die Frage der „Teilnahme der Jugendvereine an den Kaufmannsgerichis- und ähnlichen Wahlen" auf die Tagesordnung d-" Delegiertenversammlung zu setzen. Kattowitz-Bcuthen. 8 3 des Verbandsstcrtuts erhält folgende Fassung: Der Vorstand besteht auö: 1. dem eisten und dem stellvertretenden Vorsitzenden,die als solche von derDstegiertenversammlnng mit absoluter Mehrheit gewählt werden. Beide müssen am S>tz eer Verbandsleitung wohnhaft sein. 2. Je einem Vertreter derjenigen Landesteile, in denen sich eine größere Anzahl von Vereinen befindet, resp. aus den Vorsitzenden der Bezirks- oder Gruppenverbände, soweit solche bereits gegründet oder in Gründung begriffen find. 3. Je einem . . . usw. (bleibt in der vom Vorstand sgemäß Nr. 1 des Verbandsorgansj vorgeschlagenen neuen Fassung). Der Vorstand regelt die Verteilung der Geschäfte derart unter sich, daß er aus seiner Mitie einen geschäftsführenden Ausschuß bildet, dem außer den beiden Vorsitzenden drei (über eine beschließende Stimme verfügende) Mitglieder angehören. Es wird als zweckdienlich erachtet, daß die Majorität dieses Ausschusses am Sitz der Verbandsleitung wohnhaft ist. * * * Kempen i. P. „Der Verband der jüdischen Jugendvereme Deutschlands möchte ein für jüdische Jugendvereine geeignetes Liederbuch herausgeben." Nordhausen. 8 1 der Statuten ist wie folgt zu ändern: „Der Verband der jüdischen Jugendvereine Deutschlands bezweckt die Förderung der gemeinsamen Interessen der in Deutschland bestehenden Jugenvvereine, welche sich die Pflege des jüdischen Selbstbewußtseins zur Aufgabe stellen." Ferner beantragen wir, folgenden § einzufngen: „Anträge zur Delegiertenversammlung müssen mindestens 4 Wochen vorher schriftlich bei der Verbandsleitung eingereicht werben. Die Verbandsleitung ist verpflichtet, die eingegangenen Anträge den Verbandsvereinen spätestens 14 Tage vor der Delegiertenversammlung durch das Verbandsorgan oder durch Rundschreiben bekannt zu geben." * Nürnberg-Fürth. 1. Zu § 3: Erhöhung der Zahl »er Voritandsmitglieder auf 9 (neun), sowie Aenderung der Ziffern 2 und 3. 2. Zu § II: Aenderung dahin, daß im ersten Satz statt „s/4 Mehrheit" „*/t Mehrheit" gesetzt wird.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.