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Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands · 1911-04-01 · 4 (1.4.1911) · p. Seite 8

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Journal
Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
Volume
2 (1911)
Issue
4 (1.4.1911)
Date
1911-04-01
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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Walther Rathenau. Wenn die deutschen Juden sich über die Vorenthaltung bürgerlicher Rechte beklagen, so sollten sie bedenken, daß sie als Gesamtheit bisher so gut wie nichts unternommen haben, um den Staat zu einer Aenderung seiner Judenpolitik zu bestimmen. Berlin, 31. Januar 1911. Walther Ratheau. Professor l). Dr. Georg Runze. Die Ausgleichung des Gegensatzes zwischen Judentum und Deutschtum ist eine Aufgabe, deren wünschenswerte Lösung nicht durch Gesetzgebung, Regierungs- und Verwaltungsmahregeln auf einmal möglich, sondern ein allmählicher Prozeß ist, dessen möglichst lückenlosem und ungehemmtem Fortgange m. E. auch jeder rechtschaffene rassendeutsche Christ und christliche Rassendeutsche seine Sympathie zuwenden sollte. . Ich begrühe demgemäß die Ziele des „V. j. I. D." als einen höchst bedeutsamen und hoffentlich wirksamen Beitrag zur Förderung jenes Entwicklungsprozesses. Rur möchte ich empfehlen, vorsichtiger und sachgemäßer statt „der vielen Entrechtungen" lieber von „den immer noch nicht ganz beseitigten Ungleichheiten" zu reden. Denn politisch, und — was viel wichtiger ist — auch gesellschaftlich, ist doch das, was schon erreicht ist, im Vergleich mit den Zuständen z. B. in einem großen Nachbarreiche ein erfreuliches Ergebnis; und durch maßvolles Vorgehen erzielt man bei unserem im ganzen doch recht feinfühligen Publikum mehr als durch höhergespannte Ansprüche. Das gegenwärtige Stadium in dem Fortgang der Lösung des Problems scheint mir ein so günstiges zu sein,' daß schon die Klugheitsregel gebietet, unvermittelte Maßnahmen zu verhüten, die naturgemäße Rückschläge imGefolgehabenwürden. MirscheintdieZurückhaltung unserer Armeeleitung sowie das Verhalten der Regierung bezüglich der richterlichen und der höheren Berwaltungslauf'bahn einstweilen noch, gerade im Interesse der jüdischen Mitbürger selbst, keineswegs ganz unbegründet zu sein. Ueber kurz oder lang wird das Gewünschte den Beteiligten wie denen, die ihnen ihre Sympathien zuwenden, als reife Frucht von selbst in den Schoß fallen. Der Weg, der dahin führen muß, ist durch die Ziele des „Verbandes" vorgezeichnet. Aber eine Bedingung dazu ist die Folgerichtigkeit im eigenen Lager. Beklagen Sie es mit Recht, daß nur der Christ gewordene Jude Offizier oder Landrat werden darf, also insofern höher gewertet wird als der Bekenntnistreue, so sollten Sie auch von den mit der Religion ein Spiel treibenden Apostaten und Pseudojuden abrücken und z. B. nicht Heinrich Heine oder gar den jüngst verstorbenen P a u l S i n g e r, der im Landtage s. Zt. mit ostensibler Dreistigkeit, wie man solches bei Bebel u. a. Sozialdemokraten nie beobachtet hat, erklärte: „Ich glaube nicht an Gott" — als die Ihrigen betrachten. Professor v. vr. Georg Runze. Stadtverordneter Louis Sachs. Die in dem Verbände der jüdischen Jugendvereine Deutschlands erstrebten Ziele, die Jugend zu treuen, selbstbewußten Anhängern ihrer altehrwürdigen Gemeinschaft, sowie zur Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem deutschen Vaterlande heranzuziehen, sind so hohe und erstrebenswerte, daß jeder aufrichtige Jude, welchex Parteirichtung er immer angehören mag, solche Bestrebungen zu fördern verpflichtet ist. Von meinem liberalen Standpunkte aus muß ich aber betonen, daß eine segensreiche und hoffnungsfrohe Wirksamkeit nur dann entfaltet werden kann, wenn die zionistische Bewegung, die ich für eine schwere Gefahr für unser Judentum und seine Zukunft ansehe, energisch ferngehalten und jeder Versuch, die jüdische Jugend dem Zionismus auszuliefern als ein Verbrechen gegen die gute Sache erkannt wird, für welche wir angesichts der vielen Entrechtungen der jüdischen Staatsbürger unser ganzes Leben hindurch zu kämpfen haben. Louis Sachs, Stadtverordneter. Justizrat Salinger-Oppeln. Nach 10« Jahren. „Die in Unseren Staaten jetzt wohnhaften, mit General-Privilegien, Naturalisations - Patentest, Schutzbriefeu und Konzessionen versehenen Juden und deren Familien sind für E i n l ä n d e r und Preußische Staatsbürger zu achtens So lautet der § 1 des Ediks vom 11. März 1812, durch das Friedrich Wilhelm III. auf den Rat seines Staatskanzlers, des Freiherrn von Hardenberg, „den jüdischen Glaubensgenossen" eine neue, „der a l l g e - meinenWohlfahrt angemessene Verfassung erteilte. Die Worte „Einländer" und „Preußische Staatsbürger" sind durch großen Fettdruck besonders heroorgehoben. Die Fortdauer dieser Rechte, welche allen damals nicht bloß vorübergehend in Preußen wohnhaften Juden verliehen wurden, wurde nur von der Bedingung abhängig gemacht, daß sie fest bestimmte Familiennamen führen, und daß sie nicht nur bei Führung ihrer Handelsbücher, sondern auch bei Abfassung ihrer Verträge und rechtlichen Willenserklärungen sich dyr deutschen oder einer andern lebenden Sprache bedienen, auch ihre Namensunterschriften mit deutschen oder lateinischen Schriftzügen leisten mußten. Der Inhalt dieser Bedingungen wirft ein grelles Licht aus den Kulturzustand der damaligen Juden: unsere Vorfahren waren offenbar in ihrer großen Masse geistig und äußerlich nach vollständig anders als ihre christlichen Mitbürger. Und doch wird ihnen von ihrem mit unbeschränkter Machtvollkommenheit herrschendest Landesherrn die Eigenschaft als Inländer und Staatsbürger verliehen. Und jetzt nach IM Jahren? •, 8

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