Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 2 (1911)
- Issue
- 2 (1.2.1911)
- Date
- 1911-02-01
- Page
- Seite 12 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Uervands Nachrichten. | Mitteilungen d-rGeschnftssteUe. Znr Keachtung. Die Vereine werden hierdurch aufgefordert, der Geschäftsstelle des Verbandes bis zum 20. Februar d. I. die Namen der Delegierte» für die Verbandstagung in Hannover am 10. März d. I. einzusenden. Gs wird darauf hingewiefen, daß nur die Reisefpefen eines Delegierten ersetzt werden. Bezüglich der Zahl der Stimmen, die den einzelnen Vereinen znkommcn, wird auf den $ 5 der Verbandsstatnten hingewiesen. Gs wird wiederholt betont, daß ein Spefenersatz an die Vereine, die mit ihren finanziellen Leistungen im Rückstand find, unter keinen Umständen stattfinden kann. - In der März-Nnmmer der Verbandszeitung wird der Ortsausschuß Hannover genauere Angaben über Unterkunft «sw. machen. Zufolge vielfacher Anfragen teilen wir nochmals mit, daß der Verbandsbeitrag — 20 Pfennig pro Kopf eines jeden oi deutlichen und außerordentlichen Mitgliedes — die Beiträge für Zeitungen, Quartal IV 1010 und evtl. Quartal l 1011 sowie etwaige rückständige Beiträge für erhaltene Kataloge und Normalstatute» direkt an Herrn Felix Meyer, Frankfurt a. M, Thiiringerstr. 7, zu senden sind. Der Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hat in dankenswerter Weise unserem Gesuche entsprochen und sich bereit erklärt, seine Zeitschrift, „Im Deutschen Reich", unseren Verbandsvereinen zuzusenden. Die Adressen unserer Vereine haben wir dem Zentralverein zu diesem Zwecke übersandt. Berichtigung. Auf Seite 12 der vorigen Nummer ist in der vom Vorstände beantragten neuen Fassung der Berbandssatzung beim Druck ein Irrtum unterlaufen, sodaß wir den 8 3 in der neuen Fassung nochmals zum Abdruck bringen. § 3 erhält folgende Fassung: Der Vorstand besteht aus: 1. dem ersten und stellvertretenden Vorsitzenden, die als solche von der Delegiertenversammlung mit absoluter Mehrheit gewählt werden, 2. je einem Vertreter von 6 in einem gemeinsamen Wahlgang durch die Delegiertenversammlung mit absoluter Mehrheit zu wählenden Verbandsvereinen, 8., je einem Abgesandten der Großloge für Deutschland VIII II. O. B. B., des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens und des deutschisraelitischen Gemeindebundes, die jedoch nur beratende Stimme haben. Der Vorstand hat das Recht, auch anderen Organisationen zeitweise oder dauernd eine beratende Stimme im Vorstand einzuräumen. Der Vorstand regelt, unbeschadet der Ziffer 1 dieses Paragraphen, die Verteilung der Geschäfte unter sich. Scheidet innerhalb einer Amtsperiode einer der beiden Vorsitzenden aus, so ergänzt sich der Vorstand durch Zuwahl desjenigen Vereins, dem der Ausgeschiedene angehört hat, falls dieser Verein aber auch sonst schon dem Vorstande angehört, nach Maßgabe des folgenden Absatzes. Der so ergänzte Vorstand überträgt dann durch Wahl einem seiner Mitglieder das Amt des Ausgeschiedenen. Scheidet innerhalb einer Amtsperiode einVerbandsverein aus, so tritt an dessen Stelle derjenige Verein, auf den bei der Wahl durch die Delegiertenversanimlung gemäß Absatz 1 Nr. 2 dieses Paragraphen die nächsthöhere Stimmenzahl nach dem mit der geringsten Mehrheit gewählten Verbandsverein gefallen ist.