Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 2 (1911)
- Issue
- 1 (1.1.1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Gefährdung des universellen Charakters der Alliance. Gegenüber deni Auflösungsbeschluß des Pariser Zentralkomitees hat die Deutsche Konferenzgemeinschaft sich korrekter Weise ans den Boden des Grundgesetzes der Alliance gestellt, deren Statuten keine rechtliche Handhabe zur Auflösung der deutschen Abteilung bieten, und daher in einer zum ersten Male öffentlichen Versammlung den Fortbestand der „Deutschen Konferenzgemeinschaft" proklamiert. Cs wird dabei zugleich betont, daß der Auflösungsbeschluß ungiltig ist, weil er von einem Zentralkomitee gefaßt ist, dessen Mitglieder zu einem Drittel bereits 1908 statutenmäßig hätten ausscheiden müssen, aber noch immer ihres 'Amtes walten. Es wird daher des weiteren die baldige Vornahme der unterlassenen Neuwahlen verlangt. Diese Beschlüsse der Konferenzgemeinschast sind' nach Paris übermittelt und nian darf einigermaßen gespannt darauf sein, was nun weiter geschehen wird.*) Ein weiteres und höchst bedeutungsvolles Ereignis war die dieser Tage erfolgte Aufhebung des seit dem Jahre 1802 'in Sachsen bestehenden Schächtverbvtes, das seiner Zeit auf Betreiben der Antisemiten, angeblich weil das Schächten eine Tierquälerei bedeute, eingeführt wurde und bisher trotz aller Bemühungen unserer Glaubensgenossen nicht beseitigt werden konnte. Man will diese Maßnahme der sächsischen Regierung auf den Antrag Gröber zurückführen. Der Zentrumsabgeordnete Gröber hat nämlich zu einem Paragraphen der Strafgesetznovelle, die zurzeit deni Reichstage vvrliegt, und die u.a. eine Strafverschärfung für Tierquälerei, wenn sie aus roher Gesinnung begangen wird, vorsieht, den Antrag gestellt, daß ausdrücklich in das Gesetz hineingeschrieben werde, daß das jüdisch-rituelle Schächten niemals unter die Strafbestimmung dieses Paragraphen falle und Schächtverbote unzulässig sind. In der Reichstagskommission, der das neue Gesetz überwiesen ist, wurde dieser Antrag angenommen, obwohl der Regierungsvertreter ihn für überflüssig erklärte, da der Wortlaut und Wortsinn der bezüglichen Strafbestimmung eine Unterstellung des Schächtens unter ihn völlig ansschließen. Weil nun angeblich die Annahme dieses Antrages Gröber auch im Reichstage selbst höchst wahrscheinlich sei und dadurch Sachsen auf dem Wege eines Reichsgesetzes genötigt werden könnte, das Schächtverbot aufzuheben, habe man dort, so sagt man, lieber freiwillig das Verbot außer Kraft gesetzt. Stach unseren Informationen aber dürfte das nicht zutreffen, vielmehr die Aufhebung des Schächtverbvtes aus dem Grunde erfolgt sein, weil die sächsische Regierung sich aus neuerlichen Gutachten davon überzeugt hat, daß die jüdische Schächtmethvde nichts weniger als tierquälerisch, vielmehr die humanste Art der Tötung des Schlacht- *) Wie wir kurz vor Drucklegung des Blattes vernehmen, hat Paris nachgegeben und der Fortcristenz der Konferenzgemeinschast zugestimmt. tieres ist. Die antisemitischen Tierschützler schäumen nun natürlich vor Wut, denn durch das Vorgehen Sachsens ist ihren Treibereien an anderen Orten — woran es nicht gefehlt hat — ein Riegel vorgeschoben. Viel zu diesen: erfreulichen Geschehnis der Aufhebung des Schächtverbvtes in Sachsen hat zweifellos ein Glaubensgenosse beigetragen, der in diesen Tagen der deutschen Judenheit durch einen jähen Tod entrissen morden ist, nämlich D r. H i r s ch Hildesheimer. Ein von Herzen guter Mann, der Tausenden unserer russischen Glaubensbrüder ein Helfer und Rater gewesen ist, der den .„Hilfsverein der Deutschen Juden" mitbegründen half, der in allen großen jüdischen Organisationen für unsere Sache Zeit und Kraft aufwandte, der unermüdlich für die Judenheit wirkte, mit dem Worte und der Feder, Dozent und Stütze des von seinem großen Vater Israel Hildesheimer begründeten Rabbinerseulinars, stand er auch in der vordersten Reihe, wenn es galt, mit dem schiveren Rüstzeug wissenschaftlicher Argumentationen antisemitischen Lügen eutgegenzutreten. Obwohl der streng gesetzestreuen Richtung angehörend, war er doch tolerant genug, andere religiöse Anschauungen zu ertragen und zu versteheu. Viel lvirkte er auch für Palästina, das zu sehen ihn: nicht vergönnt war, dessen Geographie und Beschaffenheit er aber bis in die kleinsten Einzelheiten kannte. — Auch einen anderen Großen im Reiche des Geistes raffte in diesen Tagen der Tod dahin: Leo Tolstoi. Wohl war er nicht einer der unseren, und dennoch mischte sich in die Trauer der Welt auch die Klage aus jüdischem Munde, denn wir haben es ihm nicht vergessen, mit wie warmem Herzen er für die Bedrückten und Armen unserer russischen Glaubensbrüder eingetreten ist. „Ich kann nicht schweigen" ist der Titel einer seiner Schriften, in der er die heftigsten Anklagen gegen die russische Regierung und Verwaltung wegen der grausamen Unterdrückungen der Juden erhebt und die scheußlichen Pogrömverbrechen an den öffentlichen Pranger stellt, lind noch vor wenigen Monaten erhob er seine Stimme, als es galt, für die Aufhebung des sogenannten Ansiedelungsrayons der Juden einzutretem Und wenn der Präsident der zionistischen Weltorganisation D. Wolfsohn an die Witwe des Verewigten ein Beileidstelegramm sandte, so war er dabei gewiß nur der Dolmetsch der Empfindungen aller Juden, deren ehrlicher Freund Tolstoi immer gewesen ist. Und an einen dritten Heimgegangenen niahnte uns der 2. des verflossenen Monats. Am 2. Dezeinber waren es zehn Jahre, seit man einen Dichter jüdischen Geblüts und einen wackeren Kämpfer für unsere Sache zu Grabe getragen hatte: Ludwig I a c o b o w s k i, den Autor des Romans: „Weither der Jude", den Verfasser der Broschüre: „Der Juden Anteil am Verbrechen", den Autor des „Antisemitenspiegels", den er in Gemeinschaft mit dem verstorbenen freisinnigen Abgeordneten Rickert verfaßt hat. Nur dieses sei angeführt, sein übriges literarisches Schaffen und seine 5