Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 2 (1911)
- Issue
- 1 (1.1.1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Ju. wird, soll es bis zur Neubesetzung der Stelle beim Alten bleiben, da es eine Härte wäre, alte Lehrer zu entlassen. Anderseits wurde gleichfalls als erstrebenswertes Ziel die Trennung des Lehramtes vom Schächteramt und wenn möglich auch vom Kantorat bezeichnet. Bedeutungsvoll war ferner der Beschluß dieses vierten Verbandstages, die beteiligten Faktoren, den Gemeindebund und den „Verband der deutscheil Juden" aufzufordern, an dem Gesetzentwurf betreffend die staatliche Gesamtorganisation des preußischen Gemeindewesens weiterzuarbeiten. Das bedeutet, der preußischen Judenheit eine vom Staate anerkannte Gcsamtvertretung zu verschaffen. Bis jetzt nämlich kennt der Staat keine preußische Judenheit, er kennt iinmer nur als jüdischen Vertretungskörper die einzelne Gemeinde und nach dem sog. Judengesetz vom Jahre 1847 immer nur innerhalb der Interessen der einzelnen Gemeinde. Es gibt also keine Stelle, die namens der preußischen Judenheit sich an die Regierung oder sonstige staatliche Behörden wenden könnte. Dem soll ein neues Gesetz abhelfen, dessen Entwurf nach mehrmaliger Durchberatung dem letzten Deutsch-Israelitischen'Gemeindetag vorlag, dort zu stürmischen Debatten führte und, rein formell betrachtet, nicht die einhellige Zustimmung fand. Einwendungen wurden insbesondere vom Lehrer- und Rabbinerverband erhoben, aber auch von anderer Seite, die eine Gefährdung der Gemeindeautonomie, des bisherigen Selbstbestimmungsrechtes der Gemeinden, besonders auf dem Gebiete der religiösen Institutionen befürchtete. Doch darauf näher einzugehen, wird sich ein andermal Gelegenheit bieten. Heute sei nur betont, daß der Verbandstag die Fortführung und positive Erledigung des Gesetzentwurfs verlangte, und daß, wie wir Mitteilen können, sich die dabei in Frage kommenden Stellen zurzeit auch bereits mit der Fortführung dieser hochbedeutsamen, ja vielleicht einer der wichtigsten Gegenwartsausgaben befassen. Auch in der bekannten Angelegenheit der Zurücksetzung der Juden im Heere hat der „Verband der deutschen Juden" seine öffentlichen Prvtestversammlungen fortgesetzt. Wie in Berlin, kam es auch in Breslau zu imposanten Kundgebungen gegen die ungleiche Behandlung der Juden beim Militär, an denen sich gleichfalls Parlamentarier, dort sogar ein nichtjüdischer nationalliberaler Abgeordneter, beteiligte. In den Reichstagsverhandlungen dieses Monats brachte der Abgeordnete Dr. Wie m e r diese Frage zur Sprache und zwar bei der allgemeinen Etatsdebatte, freilich nur kurz andeutend, aber mit der Ankündigung, darauf bei der Spezialberatung des Militäretats zurückzukommen. Zu dem Thema Juden als Soldaten mag nebenbei hier erwähnt sein, daß es in der Reichshauptstadt sogar bereits einen jüdischen Kriegerverein gibt. Er nennt sich „Kriegerverein deutscher Soldaten", es gehören ihm aber fast ausschließlich jüdische ehemalige Soldaten an. Dieser unter dem Vorsitze des Amtsgerichtsrats Meyer- Charlottenburg stehende Kriegerverein beging in diesen Tagen das Fest der Fahnenweihen kein Geringerer als Generalleutnant Bartels hielt die Weiherede, und fand dabei manches anerkennende Wort für den Soldatensinn und den guten kameradschaftlichen Geist, die hier in dem jüdischen Kriegerverein gepflegt würden. Mag man in normalen Zeiten für die konfessionelle Absonderung, jetzt gar schon in Kriegervereinen, nicht allzuviel übrig haben, seine Existenz in diesen anormalen Zeiten des Rassenhaßes und Klassenhaßes beweist uns aber zumindest, daß. auch in jüdischen Kreisen jene Empfindungen zum Ausdruck ringen, die in den Vereinigungen soldatischer Kameradschaft ihre von oben protegierte Pflegestätte finden. Wie dem auch sei. die Existenz eines „jüdischen" Kriegervereins ist jedenfalls des Registrierens wert. Das Hauptinteresse unserer Glaubensgemeinschaft aber konzentrierte sich zu einem wesentlichen Teile auf die Vorgänge innerhalb der „Alliance Israelite Universelle". Das Pariser Zentralkomitee, die oberste Leitung dieser jüdischen Weltorganisation humanitären Charakters, hat den Beschluß gefaßt, die deutsche Abteilung, die deutsche Konserenzgemeinschaft der Alliance Israelite, aufzulösen und an deren Stelle ein einfaches Jnkassobureau einzurichten, dessen Aufgabe sich in der Sammlung der Mitgliederbeiträge erschöpfen sollte. Zum Verständnis der Sache ist es zunächst einmal notwendig, sich zu vergegenwärtigen, was denn eigentlich die „Deutsche Konferenzgemeinschaft" ist und welche Aufgaben sie sich gestellt hat. Die Leitung der „Alliariee Israelite Universelle" liegt bekanntlich in den Händen eines Zentralkomitees, das seinen Sitz in Paris hat. Dieses Zentralkomitee setzt sich zurzeit aus 68 Personen zusammen, von denen 28 ihren Wohnsitz in Frankreich, 28 in Deutschland und die übrigen in anderen Staaten resp. Weltteilen haben. Diese 28. deutschen Mitglieder des Zentralkomitees haben sich im Jahre 1905 zu einer Vereinigung zusammengeschlossen unter der Firma: „Deutsche Kvnferenzgemeinfchaft der Alliance Israelite Universelle". Ihr Grundgesetz ist das Statut der Alliance und ihr Programm das Programm der Alliance. Ihr Arbeitsgebiet aber ist, die Interessen der Alliance und deren besondere Aufgaben in deutschen Landen ivahrzunehmen, die Alliance in Deutschland zu repräsentieren sund zu vertreten. Sie bedarf dazu gewisser Mittel, die allerdings, soweit die frühere Perwaltung dabei in Frage kam. bis zum Anfang 1910 abnorm waren und einer besseren Regelung bedurften, die aber inzwischen auch im Sinne erheblicher Einschränkungen bereits vorgenommen ist. Der Zusammenschluß der deutschen Mitglieder des Zentralkomitees zur Deutschen Konferenzgemeinschaft, durch welche die Wünsche der deutschen Mitglieder der Alliance zugleich nach Paris übermittelt wurden, und die Geltendmachung solcher immer nur maßvollen und berechtigten Wünsche aber schien doch seine Unbequemlichkeiten zu haben, und man befürchtete in Paris, ganz ohne innere Berechtigung, von der Existenz der Deutschen Konferenzgemeinschaft eine 4