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Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands · 1910-12-01 · 3 (1.12.1910) · p. Seite 8

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Journal
Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
Volume
1 (1910)
Issue
3 (1.12.1910)
Date
1910-12-01
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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[einigen ... so es aber den Anschein gewinnen will, als leiste ich mehr als er, dann bedenke, daß es immer nur darauf ankomml, ob die Absicht eine gute und gottgefällige ist." Und diese Gleichstellung von Geistes- und Körperarbeit ging so weit, daß ausdrücklich geboten wurde, die Gelehrsamkeit solle immer von irgend einem Arbeitsberufe begeitet sein, ein Gebot, das sehr eifrige Befolgung fand. Die hohe Wertschätzung der Arbeit mußte sich naturgemäß auch in den Erziehungsgrundsätzen geltend machen. Denn die Liebe zur Arbeit und die Würdigung derselben als sittlichen Selbstzweck muß dem Menschen schon in früher Jugend anerzogen und eingeprägt werden. Und so lesen wir denn auch im Talmud, daß ein Vater verpflichtet sei, seinen Sohn sowohl Thora zu lehren, wie auch ein Handwerk erlernen zu lassen. Ja, letzteres wird noch verschärft durch die Bemerkung, daß die Unterlassung der Ausbildung in einem Handwerke der Erziehung zum Straßenräuber gleichkäme, d. h. ohne Arbeitsberuf falle der Mensch leicht der sittlichen Verkommenheit anheim. Allergings ernährte sich im alten Agrikulturstaate Palästina der größte Teil des Volkes durch Landbau. Es ist daher begreiflich, daß die jüdische Lehre und Gesetzgebung der Förderung dieser Art von Arbeit besondere Aufmerksamkeit zuwendete. Cs braucht da z. B. nur an den schönen Bibelspruch erinnert zu werden: „Wer seinen Acker beabeilet, wird stets satt werden," und wozu dann im Talmud bemerkt wird, daß dies nur bei dem zutreffe, der sich der Erde wie ein treuer Diener widme, d. h. sich ihr ganz hingebe. Ja die Liebe zum Landbau ging so weit, daß an biner anderen Stelle sich sogar die Prophezeiung findet, eines Tages würden alle Handwerker wieder zur Bodenbearbeitung zurückkehren. Dennoch aber finden wir im alten jüdischen Staate und ebenso unter den Juden im Exil z. B. in Alexandrien alle damals bekannten Handwerke und Gewerbe vertreten, zwischen deren sittlicher Wertschätzung, so sie nur einwandfrei betrieben wurden, ein Unterschied nicht bestand. Weil aber gerade die strenge Redtichkeit es ist. die Handwerk und Arbeit adelt, darum wurden und oft in sehr drastischer Weise jene Erwerbsarten hervorgehoben, die leicht auf Abwege führen. So sollte man seinen Sohn nicht lehren ein gewöhnlich von Frauen geübtes Handwerk, ferner keinen Beruf, der ein stetes Umherziehen auf den Landstraßen bedingt, weil man da leicht Gärten und Felder bestiehlt, ebenso ihn auch nicht dem Handel zusühren, weil da der Gewinn sehr oft auf Kosten der Ehrlichkeit erzielt werde, indem Wasser in den Wein oder Spreu unter den Weizen gemengt werde. Charakterisiert finde» wir ferner an anderer Stelle die folgenden Berufe: die aus den Landstraßen sich Umhertreibenden sind zumeist Sünder, weil sie sich Diebereien erlauben, besser schon seien die durch die Wüste ziehenden Kameltreiber, weil die Gefahren der Wüste sie gottesfürchtig stimmen, ganz fromm seien dagegen aus dem gleichen Grunde die Schiffer, die sich stets in höchster Todesgefahr befinden. Die Aerzte oder richtiger Quacksalber der alten Zeit gelten als nicht gottesfürchtig, weil sie auch vor Krankheiten keine Angst haben, was aber sicherlich nur bei den Krankheiten anderer, nicht aber bei den eigenen der Fall gewesen sein wird, ebenso kommen die Metzger schlecht weg, wenn sie verbotenes Fleisch als zum Genüsse erlaubt verkaufen. Auch Berufe, die viel mit Frauen zusammenführen, werden da als die Sittlichkeit gefährdend angeführt. Alles dies zeigt uns, welch hohes Gewicht auf Redlichkeit im Erwerbe gelegt wurde. Hat doch auch schon die Thora zahlreiche diesbezügliche Bestimmungen, die später durch umfangreiche Abschnitte des Talmud ergänzt wurden. Jede Art von Warenverfälschung sehen wir da streng verboten. Wer z. B. Wein mit Wasser mischte, mußte dies demKäufer bekauntgeben. Jede Täuschung des Käufers durch eine oben bessere Warenschichte oder durch künstliche Auffrischuüg eines alten Verkaufsgegenstandes wird verboten. Desgleichen auch der unlautere Wettbewerb. So z. B. durfte man nicht einkaufende Kinder mit Nüssen u. dgl. beschenken, auch nicht durch Schleuderpreise Kunden anlocken usw. Selbst unter den Handwerkern gilt es als Verdienst, so mau nicht in des Nachbars Arbeitsgebiet übergreife und diesen schädige. Ueberhaupt galt es für den Sohn als Ehrenpflicht, dem Handwerke des Vaters treu zu bleiben. In allen diesen Gesetzen und Aussprüchen sehen wir die Arbeit als Selbstzweck gewürdigt und als Lebenspflicht für jedermann hingestellt, der sich niemand entziehen und die niemals unterbrochen werden durfte. Auch nicht zur sonst strenge vorgeschriebenen Ehenbezeugung vor dem Gelehrten. Nur wenn ein Todesfall in einer Stadt vorgekommeu war, dann mirßte die Arbeit eingestellt werden, um sich ganz dem Toten widmen zu können. Mit der Pflicht zur Arbeit sehen wir aber auch eine Anerkennung des Rechtes auf Arbeit Hand in Hand gehen. Schon Moses hat in seiner Gesetzgebung hierauf Bedacht genommen und befohlen, dem in seinen Vermögensverhältnissen Hecabgekommenen in brüderlicher Weise durch Arbeit aufzuhelfen. In Zeiten umfangreicherer Arbeitslosigkeit wurden größere öffentliche Bauten nur zu dem Zwecke unternommen, um Arbeit und damit Brot zu schaffen. So wird uns erzählt, daß man nach Beendigung des Tempelbaues die Stadt Jerusalem mit weißem Marmor zu pflastern unternahm, um für die brotlos gewordenen 18 000 Arbeiter Beschäftigung zu schaffen. Arbeitsmöglichkeite» erschließen, galt im Judentum immer höher als Almosengeben, ein gesundes, ehrenwertes Prinzip, auf das wir heute zurückgreisen durch Errichtung von Arbeitsnachweisen zur Bekämpfung des Wanderbettels. Galt doch die Arbeit im Judentume stets als ehrend und adelnd, und sehen wir doch deshalb auch den Arbeiter im Judentume eine Stellung einnehmen, wie sonst bei keinem zweiten Volke des Altertums. Ja gerade die hervorragendsten Kulturvölker der alten Zeit, Griechen und Römer, hatten überhaupt keinen Arbeiterstand, sondern bekanntlich nur Heloten und Sklaven, die als verachtete und rechtslose Wesen alle Arbeit zu verrichten halten. Böi den Juden war es gerade umgekehrt, die hatten nur Arbeiter und keinerlei rechtslose Sklaven. Hat doch die hebräische Sprache überhaupt keine Bezeichnung für den Begriff Sklave und bedeutet doch das Wort „Ebed", das man gewöhnlich mit Diener übersetzt, nichts anderes als Arbeiter. Daß aber diese Bezeichnung „Ebed" frei von jedem galligen Beigefchmack war, erhellt schon daraus, daß wir sie als Ehrentitel für Abraham, Jakob, Mofes, Josua, David usw. finden. 8

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