Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 1 (1910)
- Issue
- 3 (1.12.1910)
- Date
- 1910-12-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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T erfahren. Die Novelle will bekanntlich u. a. einen verstärkten Strafschutz gegen Tierquälerei schaffen. Die Form der entsprechenden Strafbestimmung aber läßt es nicht als ganz, ausgeschlossen erscheinen, daß eine künstliche Interpretation auch das Schächten nach jüdischem Rituale diesem Strafparagraphen unterwirft, und so auf indirektem Wege eiipSchächtverbot konstruiert wird. Zwar hat der Regierungsvertreter in der Kommission, welcher der Gesetzentwurf zur Vorberatung überwiesen worden ist. jede Möglichkeit einer solchen Interpretation bestritten und es ausdrücklich für unzulässig erklärt, das Schächten nach jüdischer Religivnsvorschrift irgend als Tierquälerei anzusehen, wie es gewisse antisemitische tierschützlerische Kreise tun, denen der Antisemitismus mehr am Herzen liegt, als der Tierschutz; aber nichts destoweniger bestand besonders das Zentrum darauf, daß zum Schutze gegen religiöse Gewissensbedrückung, die in einem Schächtverbvt liegen würde, ausdrücklich in das Gesetz hineingeschrieben würde, daß eine solche Gewissensbedrückung' nicht stattfinden solle, das Schächten imter keinen Umständen als Tierqilälerei betrachtet werden dürfe. Der entsprechende Antrag des Zentrumsabgeordneten Gröber wurde denn auch von der Majorität der Kommission angenommen. Es steht zu hoffen, daß die Majorität des Reichstags diesem Beschluß ihrer Kommission beitreten wird, obwohl die antisemitischen Tierschützler bemüht sind, dies zu vereiteln. Eine weitere wichtige -Frage, allerdings mit leider geringer Aussicht auf eine Lösung in unserem Sinne, soll bei der Beratung des Gesetzentwurfs betreffend den Verlust und Erwerb der Staatszugehörigkeit zur Sprache gebracht iverden. Im Entwurf selbst handelt cs sich nur um die Ausländsdeutschen, denen der Verlust der Staatszugehörigkeit erschtvert und der Wiedererwerb erleichtert iverden soll, was gewiß nur berechtigt erscheint. Aber bei Gelegenheit der Beratung dieses Gesetzentwurfs ist die auch von einer großen jüdischen Organisation benutzte Gelegenheit gegeben, die Ungleichheit in der Behandlung resp. Erledigung der Naturalisativnsgesuche, je nachdem der Gesuchsteller Jude oder Nichtjude ist. zur Sprache zu bringen. Und das gleiche gilt von der vielfach unterschiedlichen Handhabung des Ausweisungsrechtes, je nachdem es sich um Ausländer jüdischen oder anderen Glaubens handelt. Es bedarf keiner besonderen Betonung der Wichtigkeit dieser Fragen, denn in der unterschiedlichen Behandlung, je nachdem ein Jude »der Nichtjude in Frage kommt, liegt letzten Endes auch nur der Ausdruck einer Minderbewertung unseres Glaubensbekenntnisses seitens derjenigen staatlichen Organe, die Naturalisationsgesuche von Juden ablehnen, gleichgeartete von christlichen Ausländern aber genehmigen. Das sind beides Gegenstände von erheblichster Bedeutllng für uns, deren Behandlung im Reichstage daher unser volles Interesse beanspruchen wird. Aber auch bei der Beratung des Etats wird die staatsbürgerliche Zurücksetzung der Juden wiederum zur Sprache gelangen, entsprechend dem Worte Professor Philippsvns, daß wir nicht ermüden werden im Kampfe um unser Recht. Beim Mititäretat wird der Herr Kriegsminister v. Einem erneut gefragt werden, ob sich unter den jüdischen Einjährigen noch immer keiner gefunden hat, der die erforderliche „achtunggebietende Persönlichkeit" besitzt, um zum Reserveoffizier qualifiziert zu sein. Der Herr Staatssekretär des Reichsjustizamts wird hoffentlich gleichfalls befragt werden, ob die „Judenreinheit" des Reichsgerichtchzu den unabänderlichenJnstitutioncn des Reiches zählt. Dieser Tage ging das Gerücht durch die Presse, daß einer der hervorragendsten Juristen jüdischen Glaubens, der es bis zu der selten hohen Stellung eines Landgerichtspräsidenten in Straßburg gebracht hat und bei der jetzt erfolgten Besetzung vakanter Reichsgerichtsratsstellen eigentlich eine Anwartschaft auf Berücksichtigung gehabt hätte, übergangen sei, und daß die elsaß-lothringische Regierung, gewissermaßen um das gut zu machen, diesen hervorragenden jüdischen Juristen zum Senatspräsidenten beim Oberlandesgericht in Colmar ernannt habe. Von diesen beiden Mitteilungen ist nur die Nichternennung zum Reichsgerichtsrat zutreffend, die Nachricht von der Berufung nach Colmar, aber bereits dementiert worden. Bei den Verhandlungen des Reichsjustizetats wird man also wohl etwas Näheres darüber erfahren. Lassen wir die Ereignisse des letzten Monats, soweit sie jüdisches Interesse beanspruchen können, Revue passieren, so muß noch der Tagung des großen Aktionskomitees der zionistischen Weltorganisation gedacht werden. Es wurde eine Reihe von Beschlüssen vornehmlich über Organisativns-, Propaganda- und Finanzfragen gefaßt. Der nächste Ziönistenkongreß soll im nächsten Jahre, und zwar wieder in Basel stattfinden. — Schließlich soll auch nicht unerwähnt bleiben, daß sich die jüdische Oeffentlichkeit sehr lebhaft mit gewissen Nnstiinmigkeiten innerhalb der deutschen Abteilung und der Pariser Zentrale der „Alliance Israelite Universelle“ veschäftigt hat. Da die Sitzung des Zentralkomitees, in welcher diese Unstimmigkeiten hoffentlich zu einem allseits befriedigenden Ausgleich gelangt sein werden, am letzten Tage dieses Monats stattfindet, also nach Schluß der Redaktion, so kommen wir auf diese Angelegenheit vielleicht in der nächsten Nummer zurück. Albert Jacobh. SW Schlußtermine der Redaktion. -W« a) für den Allgemeinen Teil AI. jeden Monats b) für den Verbandsteil A3. „ „ c) für den Inseratenteil Ä5. „ „ Zusendungen, die uns »ach den angegebenen Daten zugehen können für die nächste Nummer nicht mehr Berücksichtigung finden. Die Rcdakti«», 6