Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 3 (1912)
- Issue
- 1 (1.1.1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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Einführung dieser Angestelltenversichernng znmindest eine Erhöhung ihres Beamtenetats um vier Prozent, in vielen Fällen wohl sogar nur 8 Prozent. Xcuu das Gesetz bestimmt, daß die Beiträge, die von den Angestellten und Gemeinden zu gleichen Teilen zu tragen sind, je 4 Prozent des gezahlten Gehalts, also insgesamt 8 Prozent ausmachen. Die Besoldung der Knltusbeamten in kleinen Gemeinden ist aber leider eine so müßige, daß die Angestellten kaum in der Lage sein werden, diese vier Prozent zu entbehren, so daß sie in irgendeiner Form doch von den immerhin stärkeren Schultern der Gemeinden, znnündest zu einem Teile, werden getragen werden müssen. Wo aber diese Schultern selbst zu schwach sind, werden die kräftigeren zur Stütze herangezogen werden miissen. Professor P h i l i p p s o n hat neulich in einer Versammlung den Betrag, den der Gemeindebnnd dafür wird zu leisten haben, auf 10 000 bis 30000 M. veranschlagt. So wird auch ans diesem Angestelltenversicherungsgesetz dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund eine neue Aufgabe erstehen zu den vielen anderen, die seiner stetig anwachsenden Arbeitslast obliegen. Umso erwiinschter mag es erscheinen, daß die kleinen Reibungen, die infolge der unbedingt notwendigen Statntenünderung nt der letzten Zeit zu verzeichnen waren, recht bald überwunden sein mögen. Es handelte sich dabei im wesentlichen mit zwei Differenzpnnkte, einmal um die Zahl der Vertreter der Großgemeiuden aus deit Genteindetagen, die entsprechend der gewachseneir Seelenzahl dieser Gemeinden eine Steigerung erfahren soll, und sodann dariliit, daß sich jede Genteinde ntir durch einen ihr selbst Angehörigen solle vertreten lasseit können. Bezüglich der Bemessung der Pertreterzahl nach der Bevölkerungsziffer ist es inzwischen in der zur Beratung der Stattltenänderung eingesetzteit Kommission zu einer Einigung gekomineit und auch in dem anderettHatchtdifferenzpunkt besteht die Aussicht, daß es schließlich doch noch zu einer Einigung auf der ntittlerett Linie, ans den Antrag des Sanitätsrnt Dr. Apfel-Köln kommen wird, der bcu Kreis der zur Vertretung Befugten auf die ganze Proviitz ansdehnen will, in der die betreffende Gemeinde gelegen ist. Weniger aussichtsreich erscheint die versöhnliche Beilegung der Unstimniigkeiten innerhalb der ,,A llianco Israelite LTniv o r s o 11 e“. Das Zentralkomitee dieser jüdischen Weltorgattisation, das bekaitntlich seinen Sitz in Paris Hat, der Hauptstadt jenes Landes, in dem die Demokratie herrscht nird die Geste freiheitlichen Süutes Tradition ist, hat soeben unter stärkstem Widersprtlch der deutschen Alliaitcemitglieder das Gruitdgesetz üt der Richtung abgeündert, daß die a l l g e m e i n e n W a h l e n beseitigt und an deren Stelle das S e l b st e r g ä n z u n g s r e ch t des Zentralkomitees eingeführt wird, lieber 50 Jahre, seit Bestehet: der „Alliance", hatten die leitender: Männer, indem sie sich zur Wahl stelle:: mußten, die Bertrauertsfrage an ihre Wühler gestellt; fortan bedarf es der Wahl nicht mehr, die Herrei: des Zentralkomitees ergänze:: sich kraft eigener Machtvollkonuncnheit und die Alliancemitglieder haben fortan keinerlei praktischen Einfluß rnehr auf die Zusammensetzung des Zentralkomitees; sie haben fortan nur das „Recht", ihre Beiträge zu zahlen. Das kann weder der Popularität, noch den: Ansehen der Alliance sroinmen und es. bleibt abzuwartcn, welche Folgen diese Rückwärtsrevidierung des Sta tuts haben wird. Insbesondere wird es interessieren, zu erfahren, wie sich nuninehr das Verhältnis des Pariser Zentralkornitees zur deutschen Abteilung der Alliance gestalten wird, nachde»: so starke Gegensätze zwischen ihnen zutage getreten sind. An: 3. Januar 1012 wird sich mit dieser Frage des Verhältnisses des Zentralkomitees zur „Deutschen Konserenzgeineinschast" eine Sitzung in Paris beschäftigen, auf der cs inöglicherweise zn folgenschweren Auseinandersetzungen konnnen ivird. Im Auslände beansprucht iinmer noch, nach wie vor die Lage unserer r n s s i s ch e n Glaube n sb r ü d e r das intensivste Interesse. Alle Hoffnungen zun: inindestens auf eine Erweiterung des Ansiedelungsrayons oder auf Aufhebung des Wohnnngszwanges, von der seinerzeit vielfach die Rede war, haben sich selbstredend nicht erfüllt. Die Frage der Wohnberechtigung ist eine Quelle der schier unerträglichsten Schikanen, tmb die russische Gesetzgebung wie Verwaltung ivetteifern au Willkür mit de:: lokalen Verwaltungsstellen in der rigorosesten Handhabung aller Möglichkeiten, das Unglaublichste an Quälereien der jüdischen Bevölkerung zur Wirklichkeit werden zu lassen. In einer Stadt sollen selbst schwerkranke Inden von der Aufnahme in Krankenhäusern ausgeschlossen werden, wenn sie nicht ihr Wohnrecht an: Sitz des Krankenhauses Nachweisen, in einer anderen Stadt weigert sich die Behörde, den Juden.zu gestatten, sich zur Anlage eines dringend erforderlichen neuen Friedhofes Gelände zn erwerben, da unseren Glaubensgenossen bekanntlich jeder Erwerb von Grund und Boden in Rußland verboten ist. So wird dort in Rußland den Juden selbst das „Recht ans das Grab" streitig gemacht. Die Holigans, der Pöbel in Wasserstiefeln wie im Frack, betreibt in der unglanblichsten Weise unter dem wohlwollenden Augenzwinkern von Behörden die unsinnigste antisemitische Hetze. Aus leider deutschen Landen iinportiert wird jetzt besonders eifrig wieder eininal das Ritunlinor dmärchen als Hetzmittel gegen die Inden nicht nur in der tiefststehenden Antiscmitenpresse, sondern selbst in der Duma kolportiert. Aber es gibt doch ein erfreuliches Zeichen dafiir, daß sich auch in Rußland die Zeiten geändert haben! lieber 800 russische Rabbiner haben einen Protest gegen die niederträchtige Verleumdung unserer Glaubenslehre, die in den: Ritnalmordmärchen enthalten ist, in feierlicher Weise erhoben und nach ihnen hat sich die Blüte russischer Intelligenz, Künstler und Dichter 5