Der Jugendbund
- Journal
- Der Jugendbund
- Volume
- 16 (1930)
- Issue
- 5 (5.1930)
- Date
- 1930-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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VII. .lungirruppen. s -l Die Junggruppen des Verbandes sind den Verbandsvereinen gleichgestellt und arbeiten selbständig neben den Vereinen. Tn den Vorständen der Vereine soll ein Mitslied dcrJunsgmppe stimmberechtigt sein. Dies Mitglied muH Vereiu-mitglied «ein. $2?Der Vcrb.-md hol eine Junnsruppenleitune. Tn engster Zusammenarbeit mit der, Verbandsleitunc erledigt die Jnnggruppenleitung die pomeinsamen Aufgaben der Junggruppen des Verbände«. . £2:! Für die Zusammenarbeit der .Tuncsruppen in den Landesverbänden des Verbandes finden die Bestimmungen des § 21 Abs. 2 und des § 22 sinngemäß Anwendung. S 21 In Uebereiuptjmmnng mit der Verbaudsleitnng und auf Grundlage der Verbandssatzung sehen sieh die •Tungjrruppeii iIir bindendes Gesetz. VIII. VerseMedem■-. M25—"36bleiben wie alte Fassung SS 21 und 22. S 27 Per Verband ist im Vereinsregister einzutragen. Per Verband wird vertreten im Sinne des s 20 BGB. durch-den Vorsitzenden und die beiden stellvertre- ■ tenden Vorsitzenden. Per Sitz des Verbandes ist ..... . SS 28—20 bleiben wie alte Fassung ss 21 und 25. Anträge: Berthold Simbnsohn (Halle), Jack Raphael (Beckum), Rahel Schwarzschild (Düsseldori), Jetta Mamlok (Wesermünde), Hermann Greid (Düsseldorf), Willi Katz (Kassel): L Die Delegiertentagung des Verbandes der Jüdischen Jugendvereine Deutschlands vom 7. 8. Juni 1930 begrüßt den vom Verbandsvorstand vollzogenen Eintritt in die Jewish Agency unter folgenden Voraussetzungen: t. Allen Verbandsfreunden, die Gegner der Jewish Agency oder des Palästinaaufbaues sind, wird volle Meinungsfreiheit und Gleichberechtigung in den Vereinen und im Verbandsorgan gewährleistet. 2. Die Vertreter des Verbandes in allen Ausschüssen und Gruppen der Jewish Agency setzen sich für folgende Forderungen ein: a) Die' Jewish Agency muß mit sämtlichen palästinensischen fortschrittlichen Organisationen, mit den Verbänden der jüdischen und arabischen Arbeiter und mit den Blinden des Friedens, insbesondere mit dem Brüh Schalom, zusammenarbeiten. b) Stärkere Vertretung der jüdischen Arbeiterschaft in den Organen der Jewish Agency. c) Anbahnung direkter Verhandlungen und Zusammenarbeiten zwischen jüdischen und arabischen Gcwerk- . schatten und Arbeiterverbänden. d) Volle Autonomie und demokratisches Parlament in Palästina. e) Kampf gegen alle chauvinistischen Verbände und Preßorgane, gegen alle Kreise, die die Verständigung zwischen Juden und Arabern erschweren'und die gegen die Selbstverwaltung des Landes wirken. I) Gewinnbeteiligung jüdischer und arabischer Arbeiter an den privatwirtschaftlichen Unternehmungen in Palästina. g) Schaffung eines Bodengesetzes, das den restlosen Ver-. kauf der Besitzungen arabischer Kleinbauern verhindert. h) Erklärung, daß die Juden, solange die parlamentarischdemokratische Selbstverwaltung des Landes nicht durchgeführt ist, auf die Maiorisierung in Palästina verzichten. 3. Der Vertreter des Verbandes in der Jewish Agency muß in der Verbandszeitschrift mindestens einmal jährlich Bericht über die in -dieser Hinsicht unternommenen Schritte und deren Auswirkung geben. 4. Sollten die Garantien für eine friedliche Erreichung der * Ziele der Jewish Agency in Palästina nicht mehr oder nur gestützt auf die britische Besatzung vorhanden sein, dann hat der Verband sofort seinen Austritt aus der Jewish Agency zu vollziehen. 5. Die Jewish Agency wird sofort veranlaßt, dringende Schritte in Bezug auf die in Palästina erfolgten Todesurteile und Kollektivbestrafungen zu unternehmen. n. Die Delegiertentagung vom 7. 8. Juni 1930 begrüßt den Eintritt des Verbandes in den Jüdischen Friedensbund unter folgenden Bedingungen: 8 . 1 Der Jüdische Friedensbund schließt sich dem Fried, kartell und den anderen in Frage kommenden internal nalen Verbänden an, um die Bildung einer Sekte zu verhüte! 2 Der Jüdische Friedensbund gibt sich ein klares Aktionprogramm für den Fall des Kriegsausbruches. 3. Die politische und wirtschaftspolitische Arbeit in den \ i einen wird intensiviert. .- 4. Der Verband arbeitet mit dem Kreis jungjüdischer Pazifisten zusammen und entsendet einen Vertreter in die Exeku! dieser Gruppe. 5. Von jedem überzeugten Friedenskämpfer wird ein pers Hches Bekenntnis im Sinne der Erklärung der Internationa der Kriegüdienstgegncr verlangt. Antrag Seegall, Stettin zu den Satzungen: 1. her Verband. §. L Der Verband der Jüdischen Jugendbttnde Detttsc landerzieht die in ihm vereinigte Jugend auf der Gründl* umfassender Tcberparteilichkeit zu bewußtem Judentum Ii gesanftjudischen) Denken:und Wollen und im Geiste Staat? bürgerlicher Gesinnung. Für die erziehende Verbandsarbeit? stellt die jeweilig Delegiertentagung Richtlinien'* auf <. Alle Mitglieder dea Verbinde trugen ein gemeinsame Abzeichen. Per Verband gibt' eine Zeitschrift ..Per Jugendbund heraus. „ § 2. Bei den Veranstaltungen des Verbandes, seiini Bezirlcsverbände und der Verbanirsbtlnde darf, nichts ee «cbehen, was gegen) das jüdische KeUjiiensgesetz yerstdßt 2. Die Leitung. §3. Pie V-o rh a n d s 1 o i t u n g besteht aus: a) d e in V C r w a I t u ,to;g S a n - s e Ii u ß , b) d e r Ver h a n d S I Ii Ii r c.f 8 e Ii B f t. Pem V e r vv a 1 t u n g - a u s seh u ß jrehören an: A. der g e - <■ Ii ii f t s f ii Ii r e n d e Vorstand. nämlich: der erste Versitzende, der Geschäftsführer, iler Kas.-enverwalicr,- die als solche aus der Reihe der tätiget. Verbandsmitgliedcr von der Pclegicrten tagüng gewählt werden: sie sind für di Führung der Verbandsgeschäfte gemeinsam verantwortlich und vertreten den Verband im Mime des § 2t'i BGB.: B. d e r Leiter der sozialen N o t Ii i 1 f c •des Verbandes; . C. d e r Leiter der V e r b a n d s z e i t - sehrift „Per Jugendbund**. Per V e r b a n d s f ii hire'r Schaf t gehören nir. A. die Vorsitzenden (Leiter) der Bezirkverbünde im Verbände der fOdischen Jugend bände Deutschlands, an deren Stelle im Behiuderung-fillt für Verbandsleitung- -itzunsen usw. ihre St ellvert reter treten können: B. ''in BezirksvcrbandsfQhrer der Junggruppen (6 13 Abs. 4): C. bis zu drei von der Peleiriertentagung zu wühlende I* i n z e I p e r s ö n 1 i c Ii k e i t c IL Aus der Mitte der Verbandsführerschafl winl ein Obmann gewählt. Die WMjM erfolgt in einer Sitzung der Verbandsieitung, Gleichzeitig i-t ein weit -res Mitglied der Verbandführerscliafl zum Stellvertreter des Obmanns zu bestellen. Scheidet innerhalb eines Verbandsjahres der L Vorsitzende •ms. so veitritt ihn bis zur Wahl -eines Nachfolgers der Obmann der Verbandsfübrerschaft (bzw. bei deren VerliindeTOng dessen Stellvertreter), der überhaupt im Falle der Behinderung des 1. Vorsitzenden zu seiner Stellvertretung berufen ist. Im übrigen kann die Leitung des Verbandes freiwerdende sitze auf Grund eines gemeinsamen Beschlusses wieder besetzen. Die Leitung de? Verbandes soll mindestens zweimal jährlich, an einem von dein Vorsitzenden zu bestimmenden Orte zusammentreten. Jede ordnungsmäßig einberufene Sitzunp der Verbandsleitung i-t beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder vertreten sind. Pie Verbandsleitung gibt sich für ihre Arbeit eine besondere Geschäftsordnung! 3. Der Beirat. i $ 4. Aus bewährten älteren Verbandsführern, die nicht mehr tätig in der Verbandsleitung arbeiten können, wird ein