Der Jugendbund
- Journal
- Der Jugendbund
- Volume
- 14 (1928)
- Issue
- 6 (1.6.1928)
- Date
- 1928-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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licht, ein jüdisches Milieu zu schaffen, wo ist die einzige Realität? Die Gemeinde ist die einzige Realität der Juden in der Diaspora. Im Verlauf der Tagung ist gesprochen worden vom Menschen als der einzigen Realität und von Gott als dereinzigen Realität. Gestatten Sie, daß ich dies dadurch ergänze, daß ich sage, die Gemeinde ist die einzigste Realität, in der wir Juden heute sachliche Arbeit leisten können. Und weil die Gemeinde die einzigste Realität ist, in der wir sachlich arbeiten können, d. h., wenn wir einen Schritt weitergehen, in der wir eine Verstärkung des Milieus schaffen können, in der wir all das möglich machen können, um das es uns hier doch geht: die jüdische Kultur, die in uns sitzt, die ein Teil von uns selbst ist — unseren Geist wieder lebendig zu bekommen. Liebe Freunde, bedenken wir das, so müssen wir davon überzeugt sein, daß es für uns im Moment nichts Wichtigeres gibt, als vermittelst der Gemeinde im Galuth dieses jüdische Milieu zu schaffen. Liebe Freunde! Unsere heutigen Gemeinden sind zum großen Teil bloß Kultusgemeinden. Aber die Kultusßemeinde geht heute über zur jüdischen Kulturgemeinde. Wenn hier von allen Freunden, die bisher sprachen, und von den Referenten davon gesprochen wurde, was alles die Aufgabe der Jugend ist; d i e Gemeinde ist im höchsten Maße Aufgabe unserer Kultur. Sie\ geht über die bloße Religionsgemeinde hinaus. Sie umfaßt heute bereits mehr als bloß das Religiöse, Liebe Freunde! Ich glaube, da ist unser Ort. Da haben wir zu tanzen. Hier müssen wir eintreten. Da müssen wir zeigen, inwieweit wir arbeiten können, inwieweit wir unsere Persönlichkeit in sachlicher jüdischer Arbeit verwirklichen können, denn die Gemeindearbeit ist schwer und sachlich. Auch ist das kein Kopfsprung, denn wir gehen, von einer Idee getrieben, an diese Arbeit. Wir wissen, warum wir an diese Arbeit gehen. - Und nun die Sache, um die es mir hauptsächlich in der jetzigen Diskussion geht, die ich vorher behandeln möchte aus der Erkenntnis heraus, wie wichtig die Schaffung des jüdischen Milieus ist, aus der Erkenntnis heraus, daß die einzige Möglichkeil, dieses Milieu zu schaffen, durch die Gemeinde geht — ist: zu fordern, daß der Jugend in der Gemeinde die Stelle angewiesen wird, die ihr gebührt. Es ist daher nötig, daß man über die Karenzzeit diskutiert, denn die meisten wissen nicht, was los ist. Freund Hcrzfeld hat darauf hingewiesen, daß im Landesverband jüdischer Gemeinden Preußens ein Entwurf fertiggestellt ist, der bereits dem Ministerium zugegangen ist. In diesem Entwurf fehlt — darauf weise ich euch hin — eine Bestimmung des Alters, von dem ab man wählen und gewählt werden kann. Die Ansichten darüber gehen auseinander, ob es sich bei der Nichtfestsetzung des Allers für Wahlfähigkeit und Wählbarkeil um einen Redaktionsfchler handelt oder ob es sich dabei um eine Absicht handelt. Tatsache ist aber folgendes: Wird dieser Entwurf Gesetz, — und er wird für Preußen Gesetz werden und er wird damit eine Wirkung in den anderen Landesverbänden hervorrufen, die uns vielleicht sehr unerwünscht ist —, wird dieser Entwurf Gesetz, so ist für die einzelne Gemeinde die Möglichkeit gegeben, unser Recht, zur Gemeindevertretung, also zu der Körperschaft zu wählen, in der allein positive Arbeit geleistet wird, auf das 30. Jahr festzusetzen. Ich weiß, man wird sagen, das wird praktisch niemand tun! Praktisch haben wir noch ganz andere Sachen erlebt. Es handelt sich für uns darum, zu verlangen, daß Vir positive Arbeit zu leisten, wenn man uns die Möglichkeit gibt, hunderterlei zu leisten, wenn man uns die Möglichkeit gibt, Männer unseres Vertrauens in den Gemeindevorstand und in die Genieindevertretung hineinzubekommen. Das ist die Voraussetzung. Darum müssen wir verlangen, daß das Wahlalter, wie es in den anderen Staatsgesetzen verankert ist, mit dem vollendeten 20. Lebensjahre beginnt. Das ist eine sehr wichtige Forderung, und gerade die Jugendlichen, die hier sind, die unter 20 Jahre alt sind, die unter 25 Jahre alt sind — denn juch für die droht Gefahr —, bitte ich, bei diesem Punkte aufzumerken. Es geht um euer eigenstes Interesse. Wollt ihr mitarbeiten an der Schaffung eines solchen jüdischen Milieus, wollt ihr den Wiederaufbau im jüdischen Geiste ermöglichen, so müßt-ihr dafür sein, daß ihr diesen Willen hineintragen könnt in die Gemeindevertretung durch Männer eures Vertrauens. Nun zum Punkt« der Karenzzeit! Es ist nach diesem Entwurf möglich, daß diese Karenzzeit, das heißt die Wartezeit, innerhalb derer man nicht wählen kann, die man erst als Mitglied der Gemeinde abwarten muß, auf zwei Jahre festgesetzt wird. Stellen Sie sich vor: Der Prophet Elia käme in eine Gemeinde und wollte am Wahltag wählen, er könnte nicht wählen, weil er keine Karenzzeit abgesessen hat. Der größte Teil unserer Freunde besteht aus Angestellten, also aus einem so fluktuierenden Bevölkerungskreise, der den Ort seiner Stellung mindestens oder ungefähr — wollen wir mal sagen — alle Jahre wechselt. Bei einer einjährigen Karenzzeit, die immer in das Belieben der Gemeind-evertreturrg gestellt ist, ist es möglich, daß unsere Freunde vor dem 30. Lebensjahre oder dem wievielten Lebensjahre überhaupt nicht zum Wählen kommen. Es besteht also nicht die Möglichkeit, eure von allen Parteien, von allen Notabein als so wertvoll angepriesene Bereitschaft zur Mitarbeit in die Wirklichkeit umzusetzen, eure Persönlichkeit in dieser sachlichen Arbeit verwirklichen zu können, weil man euch das Wahlrecht nicht gibt. Liebe Freunde! Menschlichkeit, z. B. die Abschaffung eines Steuerzwanges, nützt mir nichts, wenn man sie praktisch dadurch wieder aufhebt, daß man den Leuten, die den Ort wechseln, also den meisten unserer Freunden, einfach dadurch das Wahlrecht zur Gemeinde nimmt, indem man ihnen eine Karenzzeit aufbrummt. Ich glaube, daß gerade von diesem Gesichtspunkte aus es das allerwichtigste ist, uns dagegen mit allen Mitteln, die uns zu Gebote stehen, zu wehren. Der Entwurf ist abgegangen. Der Entwurf liegt bei der Preußischen Regierung. Ich werde morgen gemeinsam mit IJerbert Felsenthal einen Antrag einbringen. In diesem Antrage, Jen ich in großen Linien skizzieren möchte, wird vom Landesverband der preußischen Gemeinden gefordert werden, den Entwurf abzuändern, und zwar dahin, daß das Wahlrecht mit dem vollendeten 20. Lebensjahre beginnt und jegliche Karenzzeit ausgeschlossen ist. Ich bezweifle allerdings, daß der Landesverband von sich aus nun, nachdem er auseinandergegangen ist, sich von neuem zusammensetzen wird, um diesen Entwurf noch einmal durchzuarbeiten. Das wäre nötig. Zugleich wäre nötig die Zustimmung des Rates. Ich mache auf folgendes aufmerksam: Es wird wahrscheinlich kein Zweifel darüber sein, daß der Landesverband unter diesen Umständen es wegen der technischen Schwierigkeiten ablehnen wird, sich mit diesem Antrag zu befassen. Dann müssen wir meines Erachtens einen Schritt weitergehen. Da Freund Herzfeld schon zu einem Antrage gesprochen bat, der noch nicht gestellt war, der überhaupt noch nicht auf der Tagesordnung stand, will ich mich als Inspirator dieses Antrages bekennen und sagen, daß ich der Ansicht bin, daß wir die Rechte der Jugend, unserer Freunde, mit jedem Mittel zu verfechten haben und uns deshalb an die gesetzgebenden Faktoren zu wenden haben, wenn der Landesverband von sich aus keine Kraft hat: das heißt also, daß wir uns an den Preußischen Landtag und an das Staatsministerium zu wenden haben. (Pfuü-Rufe.) Pfui ist noch niemals ein Argument gewesen. Sachlich sein, heißt auch konsequent sein. Ich glaube nicht, daß man die Logik dieser Ausführungen widerlegen kann, die ein jüdisches Milieu schaffen wollen, die als einziges Mittel die Gemeinde ansehen und die diese Mitarbeit in der Gemeinde unter allen Umständen herbeiführen wollen kraft unseres Interesses. (Zuruf: Ansichtssache!) Sicher! Aber meine Ansicht ist eben die, die ich gerade vertreten habe. Meine Ansicht ist die, der Landesverband der preußischen Gemeinden hat nur ein Entwurfsrecht, das Gesetzgebungsrecht steht dem Preußischen Landtage zu. Wir wenden uns als Jugend, auf die man keinerlei Rücksicht nimmt, als Verband von 12 000 Mitgliedern, auf die man mit Recht stolz ist, ganz entschieden an den Preußischen Landtag, an die uns befreundeten Parteien und sagen: Hier will man uns ein Wahlrecht 15