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Der Jugendbund · 1928-05-01 · 5 (1.5.1928) · p. [Seite]

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Journal
Der Jugendbund
Volume
14 (1928)
Issue
5 (1.5.1928)
Date
1928-05-01
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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großen Anzahl Lehrer in unserer Bewegung hat wesentliches zu ihrem Wachstum beigetragen. An der großen Lehrertagung in .München Weihnachten 1927. die sich neben der Frage der jüdischen Schule mit der jüdischen Jugendbewegung beschäftigte, nahm der Verband durch einen offiziellen Vertreter teil. Dem \ 11 gemeinen Deutschen Rabbinerverband and dem Jüdischen Frauenbund verdanken wir wer: \ "liste Anregungen für unsere Arbeit. Unsere Bemühungen um eine Aktivierung der Union Universelle de la Jcunesse Juivc sind leider bisher, wie aus dem in dieser Nummer abgedruckten „Offenen Brie: Gustav Löfliers hervorgeht, wenig erfolgreich gewesen. Wir k e*dc*taber unsere Absichten und Wunsche in bezug auf die Schaffung eines Weltbundes der jüdischen Jui e r J auch weiterhin zu verwirklichen suchen. I nscr besonderes Interesse haben noch die Pläne des Freusburg-Kreises zur Schaifung einer W e 1 t j u g e n d 1 i*g a. Wir haben zu allen Tagungen unsere Vertreter entsandt und werden uns auch weiterhin bemühen, bei dieser Arbeit energisch mitzuwirken. Innerhalb der Jugendringe :.nd sonstiger gemeinsamer Veranstaltungen ist es gelungen, gewisse Anfänge einer interkonfessionell e n Z u s a m m c n a r b e i t in die Wirklichkeit umzusetzen. Wir werden diese Versuche in der nächsten Zeit fortzusetzen und auszubauen haben. * Der jüdischen Presse, die uns zum großen Teil verständnisvollste Unterstützung hat zuteil werden lassen, sind wir zu besonderem Dank verpflichtet, vi i ■s' * Die gedrängte Form eines solchen Tätigkeitsberichtes kann nScht der vielgestaltigen Arbeit des Verbandes und seiner Bunde in allen Teilen gerecht1 werden. Wir werden die in Angriff genommenen Aufgaben in der Arbeit an der jüdischen Jugend Deutschlands weiterzuführen haben. gez.: Fritz Schwarzschild. Entwurf einer neuen Satzung des Verbandes der ludlsciten Jugendvereine Deutschlands vorgelegt von der statutenKommission des Verbandsvorstandes I. Der Verband. § 1. Der Verband der jüdischen Jugendvereinc Deutschlands bezweckt die Forderung der gemeinsamen Interessen der in Deutschland bestehenden jüdischen Jugendvereinc. welche keine bestimmte politische oder religiöse Richtung verfolgen.» § 2. Die \ «.rbandsvereine erstreben bei unbedingter Wahrung der Neutralität die Pflege bewußten Judentums und der reinslen Grundsätze des Patriolismus, sowie Einfluß auf die sittliche Führung und auf die geistige Fortbildung ihrer Mitglieder durch die Vermittlung jüdischer und deutscher Kulturwerte.' § 3. Bei den Veranstaltungen des Verbandes, seiner Bezirks¬ und L_andesverbände und der Verbandsvcreinc darf nichts geschehen, was gegen das jüdische.Religionsgesetz verstoßt. II. D c r V o r s t a n d. S 4. Der Vorstand des Verbandes besteht aus: 1. dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem geschäftsführenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, und zwei weiteren Mitgliedern, \ die alle namentlich als solche von der Delegiertentagung gewählt werden: sie bilden die Verbandsleitung und sind für die Führung der Verbandsgeschäfte gemeinsam verantwortlich; 2. bis zu elf weiteren von der Delegiertenversammlung zu wählenden Einzelpersonen, von denen mindestens zwei Mitglieder von Junggruppen sind: 3. den Vorsitzenden der vom Verbandsvorstand anerkannten Bezirks- und Landesverbände im Verband der jüdischen Jugendvercine Deutschlands; 4. je einem Abgesandten der Großlogc für Deutschland VIII U. 0. B. B.. des Jüdischen Frauenbundes, des Allgemeinen Deutschen Rabbinerverbandes und des Reichsverbandes der jüdischen Lehrervereine Deutschlands, die jedoch sämtlich nur beratende Stimme haben. Der Vorstand regelt, unbeschadet der Bestimmungen des Absatzes 1 Ziffer 1, die Verteilung der Geschäfte unter sich. Scheidet innerhalb eines Verbandsjahrcs der erste Vorsitzende aus, so ist sein Nachfolger der zweite Vorsitzende, der den ersten Vorsitzenden überhaupt im Falle der Verhinderung zu vertreten hat. Der Vorstand soll mindestens zweimal jährlich, die Verbandsleitung mindestens viermal jährlich, an einem vom Vorsitzenden zu bestimmenden Orte zusammentreten. Jede Sitzung des Vorstandes, der wenigstens fünf stimmberechtigte Mitglieder, und jede Sitzung der Verbandsleitung, der mindestens drei -Mitglieder beiwohnen und die ordnungsgemäß einberufen ist, ist beschlußfähig. III. Der Beirat. § 5. Aus bewährten älteren Verbandsführern, die nicht mehr dem Vorstand angehören, wird ein Beirat gebildet, dem seitens des Vorstandes fortlaufend eingehend Bericht zu erstatten ist. i Der Beirat ist in allen wesentlichen Verbandsangelegenheiten gutachtlich zu hören. Die Mitglieder des Beirates werden auf einer Delegiertentagung gewählt und können an jeder Vorstandssitzung mit beratender Stimme teilnehmen. IV. Die Delegiertentagung. § 6. Die Delcgiertentagung besteht aus den Delegierten der Verbandsvereine, die von den Mitgliedern der Vereine in allgemeiner und direkter Wahl gewählt werden. Die Delegiertcntagung findet alle zwei Jahre statt: der Versammlungsort soll nach Möglichkeit wechseln. Die Delegierten müssen, unbeschadet des § 7 Abs. 3. Mitglieder eines Verbandsvereins sein. Der Vorstand hat in dringenden Fällen das Recht und auf schriftlich gestellten begründeten Antrag von mindestens einem Drittel aller Verbandsvereinc die Pflicht, innerhalb dreier Monate eine außerordentliche Delegiertentagung einzuberufen. § 7. Auf der Delegiertentagung hat jeder Verbandsverein für jede angefangene fünfzig seiner Mitglieder' eine Stimme, jedoch höchstens sechs Stimmen. Jeder Verein kann nur soviel Delegierte entsenden, als er nach Absatz 1 Stimmen hat. Auf der Delegicrtentagung sind sämtliche Vorstands¬ und Beiratsmitglieder stimmberechtigt. Die Mandatprüfungskommission (§ 8) muß auf den Einspruch des Verbandsvorstandes die Mandate derjenigen Vereine ganz oder teilweise annullieren, die ihren finanziellen Verpflichtungen gegen den Verband trotz wiederholter Mahnung schuldhaft nicht nachgekommen sind. § 8. Die Prüfung der Mandate der Delegierten der von den Verbandsvereinen beanspruchten Vertreter- und Stimmenzahlen, sowie die Erledigung der vom Verbandsvorstand nach § 7 Absatz 3 erhobenen Einsprüche erfolgt durch eine Mandatprüfungskommission, die vom Vorstand vor jeder Delegiertentagung gewählt wird. § 9. Die Tagesordnung der ordentlichen Delegiertentagung ist vom Vorstand mindestens vier, die der außerordentlichen mindestens zwei Wochen vorher bekanntzumachen. Anträge müssen mindestens drei bzw. eine Woche vorher schriftlich bei dem Vorstande eingereicht werden.

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