Der Jugendbund
- Journal
- Der Jugendbund
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 1 (13.1.1927)
- Date
- 1927-01-13
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
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hat, ohne sich Aber die Konsequenzen Rechenschaft abzulegen. Allerdings, sein Ziel ist trrcichbar, aber but auf Kotten des Judentums. Am Ziele seiner Wünsch« mußte er trkenoeo, daß die Operation geglückt, aber der Patient tot ist. Wir kennen die Melodie aus dem vorigen Jahrhundert: 'die Folge waren Taufe, Mischehe, Entjudung in jeder Form, selbst Entjudung des Judentums bis zu seiner heutiges Form oder besser Formlosigkeit, usf. Aller guter Wille, gleichzeitig „guter Deutscher" und „guter Jude" zu sein, ist vergeblich. Und wir können aus dieser Tatsache niemandem einen Vorwurf machen, ist doch die Entwicklung zwangsläufig, wie, ich in den ersten Absätzen gezeigt habe. Aber die Frage nach dem Fortbestand des Judentums muß der Aufgangspunkt all unserer Betrachtungen sein. VTIL Das Judentum in seiner heutigen Gestalt verkörpert den reifsten Typus einer ttaatsgebietlosen, nur kulturellen Nation. (Vergl. Simon Dubnow: Das alte und das neue Judentum. Drittes Sonderheft des „Juden".) Die Kräfte, die es ermöglichten, in dieser Form so lange zu existieren, verlieren allmählich ihre Wirksamkeit. Darum muS diesem Fortgerissenwerden vom Judentum ein Damm entgegengestellt werden, nach unserer Meinung ein neues Kulturzentrum: Palästina. Das Bekenntnis zum Nationaljudentum allein genügt auch nicht. Dazu sind die von außen kommenden Einwirkungen zu groß. Aber dies Bekenntnis bewirkt doch in den meisten Fällen, daß dem Judentum und seinen Notwendigkeiten das Primat zuerkannt wird und daß so eine gewisse Gewähr gegeben ist, daß die Juden •elbst wenigstens ihre Belange wahrnehmen. IX. Wie aber stellen wir ans unter Umständen zum Staat? Wir bejahen ihn, arbeiten in ihm und an ihm mit, in dem Bewußtsein, daß das nützlich and möglich ist, auch «tu wir unsere Eiger.artigkeit betonen. Da* 18. und Ml Jahrhundert haben die Gleichberechtigung der Rehgionen gebracht Dm Weltkrieg hatte znr Folge, daß auch den Nationen die Gleichberechtigung im Staate nicht mehr verwehrt werden kann. Ja, wir glauben, daß ea besser und nützlicher ist, »einen Standpunkt als jüdischen zn vertreten als unter der Maske des Deutschtums doch ttumer nur jüdische Interessen u vertreten. Denn wie ist et heute? DeuIschpolitisch stehen wir alle Knks vom Zentrum, weil nur diese Parteien für ein« wirklich« Gleichberechtigung Gewähr bieten, lassen uns also in der deutschen Politik (gewollt oder angewollt) von indisch«» Gesichtspunkten leiten. Oder aber, unsere Linkseinstellung ist eine spezifisch jüdische psychologische Angelegenheit (vielleicht aus den sozialen Geboten der Thor» herrührend), so Ist es doch eben eine jüdische Einstellung, und dann müssen wir das auch offen tagen. Wenn Politik die Anwendung der geeigneten Mittel zur Erreichung eines bestimmten Zweckes ist, so glaube ich, daß das allergeeignetste Mittel, auf lang« Sicht gesehen, immer Ehrlichkeit und Offenheit ist. (Selbstverständlich spreche ich niemandem die subjektive Ehrlichkeit ab.) x: Der Staat hat einen Anspruch auf untere Dienste. Aber kt hat ke;r.en Anspruch auf unser« Gesarotparsönlichkeit. Der Staat kann von unt Einordnung verlangen, aber er hat kejn Recht, uns die Grenzen unserer Interessen vorzusehreiben. D*r Staat ist Mittler zwischen dem Individuellen und dem Sozialen, aber er ist nicht der Knechter aller Individualität. Et gewährt Religionsfreiheit, er hat auch nationale Freiheit zu gewähren, «md tut es heute tchon. (Siehe Minister Beckers Rede in Pro-Pal.-Komitee.) Nur dies kann die Lösung der Judenfrafje. und nicht nur dieser sein. Bemerkungen zu dem Problem „Jugend und Staat" Von Herbert Felsenthal. Düsseldorf. Bei der Durcharbeitung sowohl des Lehmannschen Referates als anch der Antwort von Werner Ilberg fiel mir vor allem auf, daß bei der soziologischen Betrachtungsweise des Wesens eines Staates eine der Förderung einer Klärung unzuträgliche Verquickung von Historischem mit Gegenwärtigem zutage trat, wie überhaupt auch die Grenzen der soziologischen und historischen Betrachtung nicht scharf eingehalten wurden. Ich für meinen Teil möchte gerne sehen, daß bei der Durcharbeitung der Frage des Verhältnisses der jüdischen Jugend zum Staat von dem Doppeibegriff des Staates ausgegangen wird. J - : IL Der Begriff des Staates ist (wie auch der für den Kreis der Pctrachtungen in der jüdischen Jugend ebenso wichtige Begriff der Gemeinde) heute ein zweifacher. Der Staat ist zunächst die Zusammenfassung eines Teiles der menschlichen Gesellschaft auf einem räumlich begrenzten Gebiet zur Regelung das Zusammenlebens nach innen und außen. Der Staat bedeutet unt aber ferner die Gemeinschaft der innerhalb der oben definierten Gesellschaft Lebenden. Ich möchte im Rahmen dieser nur skizzierten Anmerkungen diese Begriffe als Staattform und Staattinhalt bezeichnen (wie denn auch die Gemeinde einmal die durch jüdisches nnd Landesgesetz gegebene Form des Zusammenlebens jüdischer Menseben und zum anderen Mal die innerhalb dieses Verwa'tungskörpers lebende Gemeinschaft von Juden ist). " * m Das Verhältnis der jüdischen Jugend zum Staat als Slaatsbegriff liegt klar auf der Hand. Es regelt sich nach den tlaatsbürgerlichen Pflichten und den ttaatsbürgerlichen Rechten. Eine aktive Betätigung der Jugend als „Wesensgemeir\- tchaft" im Lehmannschen Sinne ergibt sich bei Besonderheiten jugendlicher Pflichten und Rechte (Wahlalter, Schmutz- und Schundgesetz), die Besonderheiten jüdischer Einstellung lind durch den Kampf um die Durchführung der ttaatsbürgerlichen Gleichberechtigung gekennzeichnet. IV. Viel schwieriger liegen die Dinge bei der Einstellung jüdischer Jugend zum Staatrinhalt. Staatsmhalt ist die Gemeinschaft der im Staat« (als Staatsform) Lebenden: die Volksgemeinschaft. Hier setzt sofort die Verwirrung der Begriffe - - ein. Volksgemeinschaft ist nicht Staatsvolk. Staalsvolk t*t der rechtliche Begriff, Volksgemeinschaft ist ein kulturell« s Phänomen. Volksgemeinschaft hat auch nicht zur Voraussetzung eine einheitliche ethnographische Masse, sonst würde eine Volksgemeinschaft in den von Ilberg angezogenen Staaten Belgien usw., zu denen von neueren Staatenbildungen insbesondere die Tschechoslowakei kommt, undenkbar sein. Main sehe sich aber einmal die irrere Verbundenheit aller Schwerzer Kantore an. Der sichtbare Ausdruck in der Volksgemeinschaft ist eine eigene Staatskultur, d. h. die Scha'fung von Besonderheiten staatlichen Zusammenlebens: die Ausbildung typischer Gesellschaftsformen, die Heranbildung einer besonderen politischen Denkweise, kulturelle Erscheinungsformen, die über die auf sonstigem Gemeinschaftsboden erwachsenen Kultaren hinausgreifen. V. Neben dieser Staatskultur lebt das Mitglied uer Staatsgemeinschaft nrmlich noch in anderen Kulturkreisen, die bedingt sind durch die Gemeinschaften, denen es angehört: Religion, Volk im engeren Sinne, Gesellschaftsklasse. Hier, in diesem, ich möci.te sagen zweiten Kulturkreis, wird sich unser Kampf um „Deutschtum und Judentum", wie man ihn seit Jahren zu nennen beliebt, abspielen. Wird die jüdische Gemeinschaft in Deutschland eine Religionsgemeinschaft sein mit den aus dieser Auffassung resultierenden Kulturerscheinungeb oder wird sie sich auf neuer Grundlage zu einer nationalen Minderheit zusammenschließen. Je nachdem wie dieser im ersten Beginn der Entwicklung ausgehen wird, ergibt sich daraus eine andere Einstellung zu der engeren Volksgemeinschaft der Deutschen. VL Jeder Jude aber, der dem Staate als Staatsbürger angehört, hat neben, nein, über der Verpflichtung der Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und der Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten die Verpflichtung znr Anteilnahme an der weiteren Volksgemeinschaft und der Schaffung einer deutsch«« Staatskultur. In diesem Sinne kann nnd maß jeder in Deutschland lebende Jude sich als zur deutschen Volksgemeinschaft gehörig bekennen, wenn er denn nicht zu denjenigen gehört, den«« di« Loslösung aus der Staatsbürgerschaft und der Volksgemeinschaft (z. B. durch Uebersiedlung nach Palästina) W i r k 1 i «h-